Verpflichtet der Besitz einer ungenutzten Steuernummer zur Abgabe einer Steuererklärung?

Ich hatte vor zwei Jahren mal eine Steuernummer beantragt, weil ich vorhatte, einen kleinen Honorarjob anzunehmen. Daraus ist dann allerdings nicht geworden. Nun liegt mir eine generische Mitteilung des Finanzamtes vor, falls eine gesetzl. Steuerpflichtigkeit bestehe, habe ich die Erklärung bis dann und dann einzureichen.

Nun meine Frage: Liegt in meinem Falle eine solche Pflicht vor? Schließlich habe ich als “Kleinunternehmer” exakt null Euro eingenommen. Vielen Dank im Voraus!

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Montiplex
3 years ago

Eine Steuererklärungspflicht kann sich aus einigen Vorschriften ergeben.

Entweder:

  1. Das Finanzamt fordert dich dazu auf (§ 149 (1) S. 2 AO)
  2. Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast und mit anderen Einkünften insgesamt über dem Grundfreibetrag liegst (§ 56 Nr. 2 a) EStDV)
  3. Du nach § 46 (2) EStG veranlagt werden würdest

Sollte keiner diese Fälle zutreffen, dann bist du auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Meistens liegt jedoch eine Aufforderung der Finanzbehörde vor und schon ist man verpflichtet.

Wenn du nicht weißt ob du jetzt tatsächlich verpflichtet bist eine Erklärung abzugeben, dann wende dich bitte an einen Steuerberater, der das für dich prüft. Falls du wirklich keine Einkünfte unter dieser Steuernummer erzielt haben solltest reicht jedoch oft auch einfach eine Null-Erklärung, aber das weißt nur du bzw. dein Steuerberater.

Montiplex
3 years ago
Reply to  KnorxyThieus

Ja, das ist ne gute Idee.

Montiplex
3 years ago

Ah super, ja leider sind die Behörden nicht immer so schnell, aber oft hat man Glück.

PS: Danke für dem Stern.