Verpflichtet der Besitz einer ungenutzten Steuernummer zur Abgabe einer Steuererklärung?
Ich hatte vor zwei Jahren mal eine Steuernummer beantragt, weil ich vorhatte, einen kleinen Honorarjob anzunehmen. Daraus ist dann allerdings nicht geworden. Nun liegt mir eine generische Mitteilung des Finanzamtes vor, falls eine gesetzl. Steuerpflichtigkeit bestehe, habe ich die Erklärung bis dann und dann einzureichen.
Nun meine Frage: Liegt in meinem Falle eine solche Pflicht vor? Schließlich habe ich als “Kleinunternehmer” exakt null Euro eingenommen. Vielen Dank im Voraus!
Eine Steuererklärungspflicht kann sich aus einigen Vorschriften ergeben.
Entweder:
Sollte keiner diese Fälle zutreffen, dann bist du auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Meistens liegt jedoch eine Aufforderung der Finanzbehörde vor und schon ist man verpflichtet.
Wenn du nicht weißt ob du jetzt tatsächlich verpflichtet bist eine Erklärung abzugeben, dann wende dich bitte an einen Steuerberater, der das für dich prüft. Falls du wirklich keine Einkünfte unter dieser Steuernummer erzielt haben solltest reicht jedoch oft auch einfach eine Null-Erklärung, aber das weißt nur du bzw. dein Steuerberater.
Danke, dann werde ich mal ganz naiv beim Finanzamt nachfragen. So etwas wie einen Steuerberater habe ich als kleiner Student natürlich gar nicht. 🙂
Ja, das ist ne gute Idee.
Ah super, ja leider sind die Behörden nicht immer so schnell, aber oft hat man Glück.
PS: Danke für dem Stern.
Hat erstaunlich schnell geklappt, ich habe ein Formular zum Austragen der Steuernummer erhalten und alles fein. 😮
Wenn man ein paar Monate Geduld hat … ich lebe in Berlin. 😉