Vermieterpfandrecht beim pferd?
Ich habe eine Situation. Ich habe ein Pferd gekauft von einem Mann der in seinem Stall noch Schulden hat. Nun habe ich die Eigentumsurkunde und wollte das Pferd abholen doch der stallbesitzer möchte es nicht rausgeben da der vorherige Besitzer noch Schulden beim Stall hat. Er sagt das er gutgläubig gehandelt hat und lässt uns den Hof nun nicht betreten um das Pferd abzuholen da er es gepfändet hat. Was nun? Der vorherige Besitzer ist nicht mehr zu erreichen und kündigt seine Stallpension auch nicht
das wird so im Einstellvertrag stehen, dass bei Mietrückstand das Tier, Zubehör als Sicherung/Pfand einbehalten werden kann.
entweder zahlst den Rückstand, bis zum aktuellen Monat, danach muss sich der Vermieter an den Mieter wenden. wenn er nicht kündigt. Dann darfst dein Hottehüh mitnehmen
Ich gehe davon aus, dass Ihr das Geld längst dem insolventen Vorbesitzer gegeben habt, der Euch unter Umständen nichts von seinen Stallschulden erzählt hat. Nun seid Ihr aus allen Wolken gefallen und seht aus verständlichen Gründen nicht ein, dass Ihr für die Schulden des Vorbesitzers aufkommen sollt.
Leider ist das Recht nicht auf Eurer Seite.
Wenn Ihr das Pferd haben wollt – wovon ich ausgehe, dann müsst Ihr Euch mit dem Stallbetreiber einigen. Unter Umständen ist er zu einem gewissen Entgegenkommen bereit und verzichtet auf einen Teil des Geldes. Das wird aber nur funktionieren, wenn die Fronten jetzt noch nicht total verhärtet sind.
Im Gegenzug könnt Ihr danach den Vorbesitzer anzeigen. Denn er hat Euch die Situation vermutlich bewusst verschwiegen. Das ist dann Betrug und kann unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Das ist so ziemlich die einzige Möglichkeit, ihm Druck zu machen. Denn das für das Pferd gezahlte Geld ist mit Sicherheit schon versickert und wenn Ihr da was einklagen wollt, könnt Ihr Euch vermutlich einreihen in die Schlange all derer, die bereits Forderungen gegen den insolventen Vorbesitzer haben. Und wenn es jemand so weit hat kommen lassen, wird er vermutlich so gut wie keinem davon etwas zurückzahlen. Geht er in die Privatinsolvenz, muss er nur 7 Jahre lang die Füße still halten, keine weiteren Schulden machen und ist am Ende Schulden-frei und alle anderen gucken in die Röhre. Wenn die Rechtssituation es zulässt – und ob das so ist, wird Euch Euer Anwalt eindeutig sagen können, ist eine Betrugsanzeige und drohende strafrechtliche Konsequenz so ziemlich die einzige Möglichkeit, dass ihr vielleicht doch noch zu Euren Geld kommt.
Doch erst mal steht jetzt das Pferd im Fokus. Wenn Euch an ihm liegt – einigt Euch mit dem Stallbesitzer und seht zu, dass es dem Pferd wieder gut geht. Denn der Stallbesitzer muss das gepfändete Pferd nur füttern, sonst nichts. Also beisst in den sauren Apfel, zahlt, nehmt Euch einen guten Anwalt und einigt Euch möglichst freundschaftlich mit dem Stallbesitzer.
Leider nein! Er muss alles tun um den Wert des Tieres zu erhalten, kann diese Kosten ab jetzt aber vom neuen Eigentümer einfordern. Weil es sein Pferd ist. Im übrigen auch die Altschulden vom neuen Besitzer verlangen kann. Sonst gibt es das Pferd nicht.
Aber die neuen Eigentümer müssen die Stallkosten ab Kenntnisnahme der Pfändung übernehmen und zwar die Bruttokosten.
Sollten die Kosten den EK Wert des Tieres übersteigen, kann er auch das Pferd nach erwirken eines Beschlusses verwerten, also verkaufen um seine Außenstände zu beräumen. Was beim Verkauf überbleibt nach Befriedigung seiner Kosten und Auslagen, muss er dem neuen Eigentümer übereignen.
Das Pfand kann sich der Neueigentümer wiederholen und nur unter gewissen Umständen auch die Einstallkosten.
Wenn der Stallbesitzer seinen Job versteht, wird er nicht entgegenkommen, er wird einfach dem neunen Eigentümer die Stallmieten und Versorgung anrechnen. Wird es halt noch teurer für den neuen Eigentümer, weil die Pfandsumme steigt.
Sachlich hast Du natürlich recht. Aber de facto wird kaum ein Stallbesitzer auch noch Beritt und andere Serviceleistungen erbringen, wenn er weiß, dass das Ganze den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigt und die Uneinbringbarkeit der Forderungen schon ziemlich sicher scheint…….
Mit Sicherheit gibt es den einen oder anderen enthusiastischen Stallbetreiber, der so was, das Tierwohl im Auge tatsächlich macht – löblich. Doch ich kenne zu viele, von denen ich einfach weiß, dass sie es nicht tun würden – eben weil sie das Geld nie wieder rein bekommen, sie so oder so zu wenig Personal und zu viel Arbeit haben.
Führanlage/ Paddock oder Weide ist da das Einzige, was noch zusätzlich zum in der Box abschimmeln unter Umständen geleistet wird. wenn überhaupt.
Jeder gute Stallbesitzer wird dieses tun(er haftet ja auch bei der Pfändung für den Wert des Tieres) und rechtzeitig bei Gericht die Verwertung des Tieres anstreben.
Übersteigt der Wert der Außenstände den Händlereinkaufspreis, wird es verwertet und ich Rufe den neuen Besitzer an er möge unverzüglich die Eigentumsurkunde bei uns abliefern, tut er es nicht, beantrage ich auf seinen Kosten eine neue.
Antwortvon vor 14 Minuten
Auf jeden Fall. Du hast keine Schulden beim Stallbesitzer ergo hat er keinen Grund Dir gegenüber eine Pfandrecht geltend zu machen.
Er kann seine Forderungen beim Vorbesitzer geltend machen.
Anders sähe es – meiner Meinung nach – aus, wenn er das Pfandrecht bereits vor dem Verkauf beim Vorbesitzer geltend gemacht hätte.
Je nach Vertrag ist bei allen Einstaller das Pfandrecht beim Unterzeichnen des Einstallvertrages geltend gemacht worden, so tritt das Pfandrecht ein wenn das Pferd verkauft wird oder umgestallt und Schulden aufgelaufen sind.
Durch diese Konstellation versucht man ja, das säumige Schuldner einfach die Pferde verkaufen.
Das kommt darauf an, ob die Pfändung auch die Pferde, oder nur den Hof umfasst und müsste eigentlich auch klar so geregelt sein. Das Betreten des Hofes kann dir schon versagt werden leider, du musst dich also an der Verkäufer wenden, damit er dir, sollte das Pferd nicht mit einem Pfandrecht belastet sein, es herausgeben kann.
Der Hofbetreiber übt sein pfandrecht am Pferd aus. Aus Vermieterpfandrecht. Ich glaube du hast dich verlesen.
Die Aussage bleibt so stehen, unabhängig davon, ob es eine Pfändung des Stalls oder des Pferdes war.
Doch darf denn etwas gepfändet werden was nicht Eigentum des Mieters ist?
Deine Aussage ist richtig. Aber ich würde davon ausgehen, dass das pfandrecht schon bestand, als das Pferd verkauft wurde.
Und damit ist sogar zweifelhaft, ob ihr schon Eigentümer seid.
Und das alles war vorher nicht klar? Probereiten war kein Problem? Der VK kam dir tatsächlich seriös vor…? Dein RL hatte keine Bedenken? Geld an Vorbesi ist bestimmt auch schon überwiesen evtl. sogar noch bar bezahlt…? Richtiger Griff ins Klo würde ich mal sagen, aber das hilft ja nun nicht weiter. Hier ist der Gang zum Anwalt unerlässlich, das alles wird dich jetzt zusätzlich Geld kosten, vermutlich in beträchtlicher Höhe. Wenn du dich mit dem Stallbesi nicht einigen kannst dann geht das vermutlich sogar vor Gericht und das kann dauern… bis dahin zahlst du die Einstellkosten für das Pferd und darfst nicht mal den Hof betreten – na prost Mahlzeit, Profis am Werk…
Das isr das gute Recht des Stallbesitzers.
Habt ihr das Pferd schon bezahlt? Normalerweise wäre die Zahlung erst bei Abholung fällig, dann könntet ihr die Auslösegebühr vom Kaufpreis abziehen.
Wenn ihr in Vorleistung gegangen seid, dann bleibt nur zahlen und vom Verkäufer zurück verlangen.
Der SB darf das Tier tatsächlich einbehalten, um Schulden zu decken. Als Käufer habt ihr das Geld vermutlich dem Ex-Besitzer gegeben? Falls nicht (noch nicht): Gebt es bitte dem SB und fragt, ob noch Schulden offen sind um das Pferd auszulösen.
Kann er machen.
Der gerade Weg, übernahme der Schulden und vom Verkäufer einfordern.
Die Kosten für den Stall laufen ja weiter. Jetzt auf eure Kosten. Da Jetzt euer Pferd.
Auch wenn wir den Vertrag mit dem Stall nicht gemacht haben ? Wir bieten ja an das Pferd umzustellen damit die Kosten nicht weiterlaufen. Da muss der Stall doch den Verkäufer verklagen Mit dem sie den Vertrag gemacht haben oder nicht?
Nö, der Vertrag ist egal, ihr wollt das Pferd und dieses ist euer Eigentum und wurde aber mit Pfand belegt. Bezahlt das Pfand und ihr könnt das Pferd mitnehmen.
So seit ihr jetzt für die neuauflaufenden Kosten zuständig, die könnt ihr euch beim Verkäufer wiederholen. Da ihr ja jetzt Eigentümer seit, an einem gepfändeten Pferd.
Im besten Fall steht im Kaufvertrag Pferd ist frei von Forderungen Dritter, wenn nicht könnte der Verkäufer sogar noch versuchen, das er beim Verkauf den Pfandbetrag abgezogen hat.
Das schreit nach einem Anwalt…
Der ist schon involviert nur wollten wir die Sache natürlich beschleunigen damit das sich jetzt nicht über 1 Jahr hinzieht
Wir geben solche Tiere nur raus, wenn der neue Besitzer für den Alteigentümer die Kosten begleicht. Das gemeine ist, die Stallkosten laufen auf den neuen Besitzer weiter, er kann ja das Pferd erhalten, wenn er die Kosten übernimmt die Aufgelaufen sind, oder muss die Kosten tragen die Auflaufen.
Er kann sich je nach genauen Verkaufsvertrag beides vom Verkäufer unter gewissen Umständen wiederholen.
Im übrigen kann er das Pferd auch noch verwerten und den Kaufvertrag als Unwirksam erklären lassen. So das der Alteigentümer die Altschulden bezahlen darf und der Neueigentümer die neuen Schulden.
Aber was sollen dir Laien ohne akteneinsicht für einen Rat geben können den dir ein Anwalt MIT akteneinsicht nicht auch geben kann???
oder willst du hören ‚Steig Nachts da ein und hol den Gaul da raus!‘?