Verjährung eingetreten Bußgeld erhalten?
Guten Tag liebe Community,
Ich bin am 25.08.22 an einer leeren Kreuzung aus Versehen über Rot mit dem Auto meiner Mutter und wurde geblitzt. Zeugenbrief erhalten jedoch nichts angegeben bis auf Adresse.16 Wochen also 3,5 Monate später am 15.12.22 erhalte ich ein Bußgeldbescheid jetzt stelle ich mir die Frage was mit der Verjährung ist die sich auf 3 Monate begrenzt diese zählt in diesem Fall ja trotzdem, oder? Würde es sich lohnen Einspruch einzulegen, mit der Begründung dass die Verfolgung schon verjährt ist? War jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da gut aus?.Bitte keine Antworten wie „hättest besser aufpassen sollen“
nein- da hast du keine Chance- weil da nichts verjährt ist.
normaler weise beginnt die zeit- ab dem punkt der ordnungswiedrigkeit mit der ausstellung des bußgeldbescheides. ABER wenn sie auf einem Bild- das jemand nciht der Fahrer ist- wie der Halter, dann ist die verjährungsfrist damit unterbrochen- es wird erst ein abnhörungsbogen verschickt. Wenn dann ermittelt ist, wer der Fahrer ist- dann beginnt die verjährungsfrist wieder.
Man kann also cniht sagen- anhörungsbogen= nö der ist gefahren- dann wieder beim anderen Anhörungsbogen=nö der ist gefahren= nur um die Zeit raus zu zögern== ne, ne – für diese Zeit ist die Verjährungsfrist ausgesetzt.
Es wird also bei dir alles richtig sein.
Ich glaube du hast die Situation nicht ganz richtig interpretiert oder ich habe deinen Kommentar inhaltlich nicht ganz kappiert.Meine Mutter erhielt nur einen Zeugebogen und dann einen Anhörungsbogen beide an sie gerichtet .Sie hat auf keine von beiden geantwortet.Der Brief der dann schließlich an mich addresiert wurde wurde erst am 15.12 also schon ein Stück nach der Frist erstellt
die Verjährung wurde für die ZEit der Ermittlung vom Fahrer unterbrochen.
du kannst also nciht vom Tatzeitpunkt ausgehen.
hör auf rum zu heulen und stehe dazu. kann ja wohl nicht war sein. Oder nimm dir ein Anwalt- hast du das Geld nicht- Pech=hättest besser aufpassen müssen
Es ist anzunehmen, dass ein erster Brief eventuell nicht angekommen ist. Das war bei mir bei Tempo 40 statt 30 so. Du kannst versuchen Einspruch einzulegen. Ob es von Erfolg gekrönt ist, bleibt abzuwarten.
https://www.juraforum.de/lexikon/bussgeldbescheid-frist
https://www.juraforum.de/lexikon/verjaehrung-bussgeld
In 3 Monaten verjährt garnix
Es ist recht normal das Bußgeld Bescheide solang oft sogar noch länger brauchen
Doch. Eigentlich schon. Der Bescheid muss spätestens 3 Monate nach dem Verstoß eingegangen sein.
ausser es ist jeamnd anders gefahren. Für die Zeit des anhörungsbogen und ermittlung der wirklichen Fahrers- wird die 3 Monatige verjährungsfrist, ausgesetzt und beginnt erst wieder- wenn der wirkliche Fahrer ermittelt ist.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/verjaehrung-bussgeld
Dann muss ich das mal meinem Dad mitteilen der wartet schon 6 Monate auf Post weil er geblitzt wurde
Das ist hier eben nicht der fall das bußgeld wurde am 15.12 erlassen und hat mich am 17.12 erreicht der fall ist aber schon 3,5 monate her und in der regel verjährt so etwas nach 3 monaten solang kein anhörungsbogen direkt an die Person geschickt wird
die 3 Monate beginnen ab da- wo die Bußgeldstelle weiß , wer der wirkliche Fahrer war- Wenn deine Mom also den anhörungsbogen am 25.09 zurück geschickt hat ( als beispiel) dann wurste die Bußgeldstelle am 26.09 ( beispiel) erst das DU der Fahrer warts und die 3 Monate beginnen ab dem 26.09- bei 3 Monate habe sie also Zeit bis zum 26.12
Ich hab die Seite nochmal durchsucht und das einzige was ich zum Beginn der Verjährungsfrist gefunden habe war folgende Aussage „Die Frist für die Verjährung eines Bußgelds beginnt an dem Tag zu laufen an dem der FAHRER die Ordnungswidrigkeit begangen hat“
du meinst- der schöne Link- vom Juraforum ?
ja- da hast du die ersten absetze ganz richtig gelesen.
Aber schau dir den Punkt an: Kann Verjährung unterbrochen werden?
da steht es nochmla ganz genau drin. Cie verjährung beginnt, ab da wo der Fahrer ermittelt ist.
Das stimmt so leider auch nicht ganz die 3 Monate gelten ab der Tat also dem 25.08.22 und da die Bußgeldstelle bis zum 15.12 wie es auf dem Brief stand nicht wusste wer der Fahrer war sollte Verjährung zählen .So stehts zumindest im Internet ob das 100% stimmt weiß ich auch nicht
ja , na da erst recht. Die 3 Monate beginnen erst- wenn der wirkliche Fahrer ermittelt ist.
Es war ein Mietauto. Vielleicht dauert es darum so lange
Mach das! Dann muss er sich keine Sorgen mehr machen.