Pay back maintenance advances when getting a new job?
Quick question…
My ex-girlfriend receives money from the maintenance advance fund for our child because I am currently receiving state benefits.
Starting next month, I'll have a new job again and, of course, I'll be paying my own way again. I've already notified the UVK, of course.
Now I've found out that I might have to pay everything back!?
Before losing my job, I paid child support according to the Düsseldorf scale. I haven't received any child support orders from the youth welfare office either.
Does anyone have any experience?
Das “muss” ist sehr einzelfalllastig. Grundsätzlich gilt, dass du nach Paragraph 1601 ff BGB unterhaltspflichtig bist. Diese Unterhaltspflicht geht in Höhe des UV-Satzes suf das jeweilige Land über (Paragraph 7 UVG).
Nunmehr müsste deine Leistungsfähigkeit geklärt werden. Wenn du leistungsunfähig bist/warst, besteht auch keine Unterhaltspflicht (Paragraph 1603 Abs. 1 BGB). Aber: Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach Paragraph 1603 Abs. 2 BGB bei Minderjährigen. Das heißt, du hast alles Zumutbare zu unternehmen, um den Kindesunterhalt abzusichern. Ein Verstoß dagegen kann dazu führen, dass mit fiktivem Einkommen gerechnet wird.
Die Frage ist weiterhin, welche staatliche Leistungen ab wann du erhalten hast. Wenn es ausschließliche Leistungen nach dem SGB II waren (kein Minijob, ALG I oder ähnliches zusätzlich) und Zeiträume vom 01.07.2017 bis 31.12.2024 geltend gemacht werden, unterliegen diese nach dem Verfolgungsverblt nach Paragraph 7a UVG. Diese können also in dieser Konstellation nicht geltend gemacht werden.
Da du geschrieben hast, dass noch kein Titel besteht, müsste sich die UV-Stelle für Vollstreckungsmaßnahme erst ein Titel erschaffen. Soweit du beim Versuch Einwendungen bzw. Rechtsmittel einlegst, würde es zum streitigen Verfahren kommen.
Wenn es keinen Titel über den zu zahlenden Unterhalt gibt und Du nachweislich nicht leistungsfähig warst, dass ganze dem Jugendamt nachgewiesen hast, muss der Unterhaltsvorschuss im Regelfall auch nicht erstattet werden, musste ich zumindest vor mehr als 20 Jahren nicht.
Nein, das ist kein Zurückzahlen. Dir wurde nichts geliehen, sondern vorgestreckt.
Wenn es zumutbar ist, können sie das Geld von dir zurückholen. Vielleicht nicht alles auf einmal, aber als eine Art Ratenzahlung.
Ja, so ist es, deshalb heißt es ja auch Vorschuss.
das wirst du natürlich zurück zahlen müssen.
Daher mach mit denen am besten eine Ratenzahlung aus.
Das müsste dir beim Beginn der Unterhaltsvorschuss-Zahlungen aber vom Jugendamt mitgeteilt worden sein
Selbstverständlich. In Form einer Rechtswahrungsanzeige. Ich habe einige Jahre beim Unterhaltsvorschuss gearbeitet.
Natürlich musst du das zurückzahlen! UnterhaltsVORSCHUSS – steckt doch bereits in der Bezeichnung, oder? Der Unterhalt, den du für dein Kind leisten musst, wurde vorgeschossen, weil du ihn gerade nicht zahlen kannst. Somit musst du diesen Vorschuss dann auch zurückerstatten, wenn du wieder zahlungsfähig bist.