Unfall-was tun wenn man nicht schuld ist?

Hey Vlt hat hier jemand einen Rat.
Ich hatte heute einen Unfall und er hat mir die Vorfahrt genommen und die Polizei hat auch gemeint das es klar ist das er schuld ist. Es handelt sich hier jedoch um jemanden der kein Deutsch versteht und deswegen die Schuld nicht zugeben wollte.

Die Ampeln waren aus und er dachte er hätte Vorfahrt.

Naja nun zu meiner Frage, ich habe das Auto vor paar Monaten gekauft und knapp 10.000€ gezahlt.
Nun habe ich angst das ich nur ein paar tausend Euro „wiederbeschaffungswert“ bekomme ( meine ganze Front ist kaputt).

Ist es schlauer jemand von der Dekra zu nehmen oder soll ich einen privatgutachter holen?

Brauch ich einen Rechtsanwalt?

Wie soll ich nun vorgehen?

Würde mich über Antworten freuen 🙂

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einandereruser
10 months ago

Du meldest den Schaden seiner Versicherung (hoffentlich hast Du seine Versicherungsgesellschaft und sein Autokennzeichen), und gibst dort an, dass Du keinesfalls deren Gutachter akzeptierst.

Du hörst Dich im Bekanntenkreis um, welcher Gutachter in Deiner Umgebung seriös arbeitet und kurzfristig einen Termin vergeben kann und vereinbarst mit dem einen Termin.

Der Gutachter kann seine Kosten direkt an die gegnerische Versicherung verrechnen, wenn Du ihm eine Abtretungserklärung unterschreibst. Dann musst Du nicht in Vorleistung treten.

Wie hoch Dein Schaden ist, und was daraus folgt, ergibt sich aus dem Gutachten und der Antwort der Versicherung. Wenn Du glaubst, dass es ungut für Dich ausgehen könnte, nimm Dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

DerHans
10 months ago

Wenn der schon so anfängt, dass er nichts versteht, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. der veranlasst dann auch, dass dem Unfallgegner das in seiner Landessprache erklärt wird. Hoffentlich ist er wenigstens nach deutschen recht versichert.

Der Anwalt kann deine Forderung auch DIREKT an die Versicherung des Unfallverursachers richten.

Peppie85
10 months ago

Die wichtigste Frage ist leider hier nicht beantwortet.

wie ist der Unfallgegener versichert?

Die Schuldfrage hat die Polizei doch bereits ermittelt. nur wird dir das z.B. nichts nutzen, wenn das Fahrgezg, mit dem der Unfall verursacht wurde, eine ukrainische Zulassung besitzt. Da wird das mit den Versiccherungen ganz anders gehandhabt.

Peppie85
10 months ago
Reply to  Lilifeeeee804

Dann ist das überhaupt kein problem. bring das Fahrzeug in die Werkstatt deines Vertraunes, und sprich mit dem Meister ab, wie ihr vorgehen wollt. ein zugezogener Gutachter wird mit der gegenerischen Versicherung direkt abrechnen. alles was du zu tun hast, ist eine Überlassungserklärung zu unterschreiben, in der du versicherst, dass der Unfallgegner eine (teil)schuld trägt, und dem entsprechend die gegenerischer Versicherung die Gutachterkosten in angemessener Höhe auch übernehmen wird.

lg, Anna

LastManinBRD
10 months ago

Bäm Bäm.

Musst aber m it so um 1000 in Vorleistung gehen

Hamburger02
10 months ago

Brauch ich einen Rechtsanwalt?

Unbedingt.

Als Geschädigter hast du das Recht, dir einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht deiner Wahl zu nehmen und den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss zusätzlich zu den Reparaturkosten nicht nur den Wertverlust, sondern auch den Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld sowie deine Rechtsanwaltskosten sowie eine Pauschale für den Schriftverkehr bezahlen.

Das bezahlen die freiwillig aber nie, sondern das muss man rechtsgültig einfordern. Bei Leuten, die glauben, das selber erledigen zu können, zicken sie obendrein aber auch gerne rum und verweigern gesetzeswidrig mit allerlei Ausreden diese Zahlungen. Das hat, wie viele Reportagen inzwischen berichtet haben, System. Dagegen hilft nur, die Sache gleich einem Anwalt für Verkehrsrecht zu übergeben, denn der weiß ganz genau, was und wie er fordern kann. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Dein Anwalt kann dir dann ganz genau sagen, welche Rechte du hast und dir alle deine Fragen beantworten. Er erldigt auch den gesamten Schriftverkehr für dich. Am besten ist es, wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden hast, der dir einen empfehlen kann, weil er mit dem gute Erfahrungen gemacht hat.

Vor allem fordert dein eigener RA auch alles das ein, was dir zusteht und was weder Gutachter noch Werkstatt und erst Recht nicht irgendeine Versicherung freiwillig fordert oder rausrückt.