Überweisung auf ein Konto wie lange?
Ich muss eine Zahlung bis morgen tätigen. Wenn ich das Geld heute überweise braucht es ja aber immer etwas bis das Geld dann auch wirklich auf dem Konto ist. Muss man also bei Zahlungen mit Frist immer die Abbuchungsdauer von etwa 3 Tagen einrechnen oder sieht der Empfänger das?
Korrekt. Wenn du pünktlich zahlen willst, bleibt dir nur eine Echtzeit-Überweisung statt der normalen Überweisung.
Ja muss man. Entscheidend ist nicht die Auftragserteilung der Überweisung, sondern der Zahlungseingang beim Empfänger.
Das sagt auch der EuGH, Urteil vom 03.04.2008 – C‑306/06, dass es auf den Zahlungseingang beim Empfänger ankommt für die Fristwahrung:
An Wochenenden arbeiten Banken nicht. Eine am Wochenende aufgegebene Überweisung wird erst Montag bearbeitet.
Wenn Absender und Empfänger bei derselben Bank sind, kann das Geld trotzdem schon am Montag ankommen. Ansonsten frühestens Dienstag.
Wer es eilig hat, der soll sich der Echtzeitüberweisung bedienen. Die wird auch an Wochenenden ausgeführt. Leider bieten viele Banken die aber immer noch nicht an.
Schöner Tippfehler. Hat mich zum lachen gebracht 🙂
Aus dem restlichen Text wird ja klar, wie es richtig gemeint ist.
Hab das korrigiert.
Mach dir keine Sorgen. Du kannst das Geld jz schon schicken und es kann bei denen auch am Montag da sein. Da wirst du keine Probleme haben. Damit auf der sicheren Seite bist, machst du eif ein Screenshot vom Online Beleg:) solange du bis zur Zahlungsfrist zahlst sprich bis morgen also 30.09 23:59 ist alles im rechtlichen Sinne in Ordnung.
Gesetzliche Quelle (§ und Gesetz) für diese rechtliche Aussage, dass der Abgang statt dem Empfang für die Frist entscheiden ist?
In allen Fällen, die ich kenne, ist der Eingang beim Empfänger entscheidend und nicht der Abgang beim Schuldner, beispielsweise § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO.
Auch hier ist der Geldeingang beim Empfänger entscheidend und nicht der Zeitpunkt der Auftragserteilung der Überweisung:
Übrigens sagt auch der EuGH, Urteil vom 03.04.2008 – C‑306/06, dass es auf den Zahlungseingang beim Empfänger ankommt für die Fristwahrung:
Kommt darauf an bei welcher Bank du bist. Bei einigen Banken kann man eine Sofortüberweisung machen. Da ist das Geld umgehend da.
Wenn du die Überweisung am Tag der Frist online übermittelst/beauftragst, ist alles im grünen Bereich.
Wenn du am Tag der Frist einen Überweisungsbeleg in den Briefkasten deiner Bank einwirfst, hast du keinen Beweis von der Beauftragung.
Nein entscheidend ist nicht die Auftragserteilung der Überweisung, sondern der Zahlungseingang beim Empfänger.
Das sagt auch der EuGH, Urteil vom 03.04.2008 – C‑306/06, dass es auf den Zahlungseingang beim Empfänger ankommt für die Fristwahrung:
kann nicht funktionieren, heute ist Sonntag, kein Bankarbeitstag. wenn du morgen überweist, wirds wohl erst Mittwoch sein