Überprüfung der Rechnungssituation?

Guten Morgen zusammen,

habe bereits auf zwei anderen Plattformen meine Situation geschildert, doch leider kommt dabei nichts sinnvolles zustanden. Deswegen erhoffe ich mir hier eine Lösung 🙂

ich bin schon seit langer Zeit Kleinunternehmer.
Nun würde ich gerne folgende Situation erklären:

Ich kaufe im Auftrag für den Kunden ein (zahle auch im voraus) und reiche diese Kosten 1:1 durch (ohne Gewinn).

Beispiel:
Ich kaufe und bezahle einen PC für 500€ bei Amazon (Rechnung läuft über Kunden).

Dann schreibe ich meine Rechnung:

  1. Installation PC – 100€
  2. Auslage PC – 500€
  3. Rechnungssumme: 600€

Außerdem hänge ich die Amazon Rechnung für den Kunden mit an.
Der Kunde überweist mir 600€, wovon nur 100€ in meinem Umsatz laufen, da die Auslage als durchlaufender Posten anerkannt wird.

Diese Situation hatte ich damals mit meinem Steuerberater und dem Finanzamt geklärt und auf Richtigkeit geprüft. Mache dies nun schon seit vielen Jahren so, ohne Probleme (mit Privat und Geschäftskunden).

Jetzt habe ich einen Geschäftskunden, welcher behauptet, dass die Rechnung so nicht korrekt wäre. Ich solle bitte eine Rechnung für meine Dienstleistungen schreiben und eine für die Auslagen mit den dazugehörigen Belegen, damit der davon Umsatzsteuer ziehen kann, da ich keine Umsatzsteuer ausweise.

Ehrlich gesagt, kann ich den Sachverhalt nicht nachvollziehen.
Ich hoffe Ihr könnt mir dazu etwas sagen.
Vielen Dank!

** ZUSATZ **

Habe auch schon einige Artikel im Internet gelesen, welche meine These unterstützen. Kürzlich auch noch ChatGPT gefragt (ich weiß, die Antworten sind nicht 100% richtig, klingt aber für mich plausibel):

Mein Anfrage:
ich bin Kleinunternehmer und kaufe Produkte im Auftrag des Kunden. Die Rechnung für die Produkte stelle ich immer auf den Kunden aus. Da ich die Produkte 1:1 durchreiche, handelt es sich hierbei um durchlaufende Posten. Wenn ich nun 100€ für meine Dienstleistungen bekomme und 500€ für einen PC, welchen ich im Auftrag des Kunden gekauft und vorausbezahlt habe (Fremdrechnung liegt vor), wie stelle ich das meinen Kunden dann korrekt in Rechnung?

Antwort:
Da du als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen ausweist und der Kauf des PCs ein durchlaufender Posten ist, stellst du deinem Kunden zwei getrennte Positionen in Rechnung:

Deine Dienstleistungen: Du berechnest dem Kunden die 100 € für die erbrachte Dienstleistung ohne Umsatzsteuer.

Durchlaufender Posten: Die 500 € für den PC, den du im Auftrag des Kunden gekauft hast, gibst du ohne Aufschlag und getrennt von deinen Dienstleistungen weiter. Da dies ein durchlaufender Posten ist, fließt dieser nicht in die Berechnung deines Umsatzes ein und bleibt steuerneutral.

Eine Beispielrechnung könnte so aussehen:

Dienstleistung IT-Betreuung (ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG):

100,00 €

Durchlaufender Posten: PC-Kauf im Auftrag des Kunden

500,00 €

Gesamtbetrag: 600,00 €

Die 500 € für den PC gelten als durchlaufender Posten, der nicht Teil deines steuerpflichtigen Umsatzes ist. Wichtig ist, dass die Fremdrechnung auf den Kunden ausgestellt ist, um die korrekte Behandlung als durchlaufender Posten zu gewährleisten.

Meine nächste Anfrage:
Gibt es hier Probleme mit Geschäftskunden, welche MwSt ausweisen wollen?

Antwort:
Wenn du als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig bist und keine Umsatzsteuer ausweist, können Probleme für Geschäftskunden auftreten, die Vorsteuer geltend machen wollen. Folgendes solltest du beachten:

Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer: Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen erhebst, kann der Geschäftskunde keine Vorsteuer abziehen. Für ihn ist deine Rechnung daher “brutto gleich netto”, und er hat keinen steuerlichen Vorteil hinsichtlich der Vorsteuer. Dies könnte für Geschäftskunden, die regelmäßig mit Vorsteuerabzug arbeiten, weniger attraktiv sein, weil sie bei anderen Dienstleistern eventuell Vorsteuer geltend machen können.

Durchlaufende Posten: Bei durchlaufenden Posten, wie dem Kauf des PCs, den du im Auftrag des Kunden tätigst, ist die Situation anders. Solange die Rechnung für den PC auf den Namen des Kunden ausgestellt ist (mit ausgewiesener Umsatzsteuer durch den Händler), kann der Geschäftskunde die Vorsteuer direkt aus dieser Rechnung geltend machen. Du gibst die Kosten für den PC in deiner Rechnung nur 1:1 weiter, und da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt, betrifft dies deine Kleinunternehmerregelung nicht.

Zusammengefasst:
Für deine Dienstleistungen: Der Kunde kann keine Vorsteuer abziehen, da du keine Umsatzsteuer erhebst.

Für den durchlaufenden Posten (PC-Kauf): Der Kunde kann Vorsteuer abziehen, da die Rechnung des PC-Händlers auf seinen Namen ausgestellt ist.

(2 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
23 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
anTTraXX
5 months ago

Jetzt habe ich einen Geschäftskunden, welcher behauptet, dass die Rechnung so nicht korrekt wäre. Ich solle bitte eine Rechnung für meine Dienstleistungen schreiben und eine für die Auslagen mit den dazugehörigen Belegen, damit der davon Umsatzsteuer ziehen kann, da ich keine Umsatzsteuer ausweise.

Und da liegt der Kunde grundsätzlich richtig. Denn für Ihn ist maßgeblich die Endsumme, diese wäre denn halt ohne USt da du die KUR in Anspruch nimmst

Ein durchlaufender Posten wird im Namen und auf Rechnung eines anderen erhoben, dies wäre nach meiner Ansicht hier nicht der Fall.
Du bekommst den Auftrag einen PC zu kaufen, der Verkäufer stellt diesen Posten dir in Rechnung (auch wenn du die Rechnung auf jemand anderes ausstellen lässt, dies ist übrigens falsch) folglich liegt kein durchlaufender Posten vor.

anTTraXX
5 months ago
Reply to  upstroke3370

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 6 (jetzt Satz 5) UStG gehören Beträge nur dann nicht zum Entgelt, wenn der Unternehmer sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten).

Das wäre der Fall wenn du für den PC Verkäufer unterwegs wärst.

anTTraXX
5 months ago

Naja das dürfte denn daran liegen das du lieber eine Antwort möchtest die deiner Auffassung entspricht und ob diese richtig ist sei mal dahin gestellt

anTTraXX
5 months ago

Ich verstehe schon ganz gut was du willst.

BFH Fall auf den du dich beziehst:

Der Unternehmer (du) wurde von einem anderen Unternehmer (PC-Händler) beauftragt einen PC zu verkaufen.

Wie es bei dir ist:

Der Unternehmer (du) wurde von einem Kunden beauftragt einen PC zu kaufen.

Die Sachverhalte sind vollkommen unterschiedlich gelagert. Der Posten mag für dich durchlaufend sein, ist er aber im steuerrechtlichen Sinne nicht.

anTTraXX
5 months ago

Tust du ja nicht, in dem genannten Fall war es eben genau anders rum im Vergleich zu dir.

Der Unternehmer (du) wurde von einem anderen Unternehmer (PC-Händler) beauftragt einen PC zu verkaufen.

Und bei dir ist es genau andersrum

KleverNRW
5 months ago

Wenn du den PC in eigenen Namen auf eigene Rechnung kaufst, ist es kein Durchlaufender Posten, Sondern eine Betriebsausgabe .Und der Kunde kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist halt der Nachteil der Kleinunternehmerregelung , wenn man Leistungen an Geschäftskunden erbringt.

KleverNRW
4 months ago
Reply to  upstroke3370

Du schreibst: zahle im Voraus und Stelle dem Kunden insgesamt 600 Euro in Rechnung. Dann musst du doch den PC in eigenen Namen für eigene Rechnung gekauft haben.

KleverNRW
4 months ago

Aber oben schreibst du, dass der Kunde 600 Euro an dich überwiesen hat. Also musst du dem Kunden doch eine Rechnung über 500 Euro gestellt haben.

Sturmwolke
5 months ago

Deine Antworten klingen für mich auch plausibel, aber eine steuerliche Einzelfallprüfung verbietet sich nach dem Steuerberatergesetz.

Wie wäre es denn mit folgender Lösung:

Du läßt die Rechnung ja eh auf den Namen des Kunden ausstellen – dann laß die Rechnung doch auch direkt von diesem Kunden bezahlen.

Dann hat Dein Kunde kein Problem mit der Vorsteuer und Du mußt finanziell nicht in Vorleistung gehen.

Sturmwolke
5 months ago
Reply to  upstroke3370

Den Kauf kannst Du ja trotzdem übernehmen, nur daß Du halt die Rechnung an ihn schicken läßt.

Aber ist nur ein Vorschlag, wie man das Vorsteuerproblem umgehen könnte.

FordPrefect
4 months ago

Du irrst.

ich bin schon seit langer Zeit Kleinunternehmer.

Und ich verstehe nicht, wozu.

Ich kaufe im Auftrag für den Kunden ein (zahle auch im voraus) und reiche diese Kosten 1:1 durch (ohne Gewinn).

Das ist ein ganz gewöhnlicher Wareneingang bei dir. Warum du keine Gewinnspanne darauf erhebst, ist allerdings rätselhaft.

Ich kaufe und bezahle einen PC für 500€ bei Amazon (Rechnung läuft über Kunden).

Und das ist schlicht und einfach falsch. Diese Rechnung ist nicht korrekt, da du der Empfänger der Ware und Erwerber bist. Wenn der Kunde das so will, muss er den PC selbst bestellen sowie bezahlen, und dich als Lieferadresse angeben.

Jetzt habe ich einen Geschäftskunden, welcher behauptet, dass die Rechnung so nicht korrekt wäre.

Womit er Recht hat.

Ich solle bitte eine Rechnung für meine Dienstleistungen schreiben und eine für die Auslagen mit den dazugehörigen Belegen, damit der davon Umsatzsteuer ziehen kann, da ich keine Umsatzsteuer ausweise.

So ist es auch. Die von dir behauptete Position als durchlaufende Posten ist hier sachlich wie fachlich falsch. Es handelt sich um einen ganz normalen Wareneingang, den du deiner Gesamtrechnung hinzuzufügen hast. Und dein Problem ist hier, dass du dich damit selbst benachteiligst, weil du § 19 UStG anwendest – und somit auf den PC keine MwSt ausweisen kannst. Dann aber ist dein Angebot für vorsteuerabzugsberechtigte Kunden unattraktiv, weil zu teuer.

Du hast hier mMn genau zwei Möglichkeiten. Entweder du verzichtest auf §19 UStG und weist ab 2025 MwSt aus (was bei Geschäftskunden sowieso praktisch zwangsläufig ist), oder du verzichtest auf Geschäftskunden in Zukunft.

FordPrefect
4 months ago
Reply to  upstroke3370

Es kann kein durchlaufender Posten sein, wenn du das Dritten in Rechnung stellst, und es modifiziert hast als Teil deiner Dienstleistung.

Wenn dein SB im FA das aufgrund geringer Relevanz so durchwinkt, ist das schön für dich, aber richtig ist es trotzdem nicht. Durchlaufende Posten wären zum Beispiel Leistungen Dritter, bei denen der Empfänger der Leistung der Rechnungsempfänger und nicht du als Dienstleister warst. Typisch wäre das zum Beispiel im KFZ Bereich die TÜV Gebühren etc. als Teil der Werkstattrechnung.

anTTraXX
4 months ago

Ein durchlaufender Posten wäre es wenn du eine Rechnung für jemand anderen schreibst, das ist hier nicht der Fall.