Übernimmt das Jobcenter die in der Nebenkostenabrechnung geforderte Nachzahlung?
Ich weiß, dass man eine Kopie der Abrechnung als Bürgergeld-Empfänger sowieso an das Jobcenter schicken muss, aber wird der geforderte Betrag dann auch in der Regel übernommen (wenn man mal von Dingen wie absichtlich verschwenderischem Verbrauch etc. absieht)? Sei es auch nur bis zu einer gewissen Angemessenheitsgrenze. Oder muss hierfür ein extra Antrag gestellt werden?
Ja das wird übernommen. Einfach die Betriebskostenabrechnung an das Jobcenter schicken – einen Antrag kann man formlos dazu stellen.
Anders herum sind auch Guthaben aus Betriebs-/Heizkostenabrechnungen an das Jobcenter zu übersenden. Das Guthaben mindert dann die Mietkosten und wird quasi mit den laufenden Mietzahlungen gegen gerechnet.
Ja, sicher wird das übernommen.
Wer sollte sonst deine Nachzahlung tragen? Du?
Aber doch nicht in Deutschland!^^
Nein, das sind die normalen Leistungen auch.
Ja, wenn deine Nebenkosten insgesamt angemessen sind, wird dies auch entsprechend übernommen.
kann hinterfragt werden.
Grundsätzlich sollte die Nachzahlung jedoch übernommen werden.