Türgriff Auto kaputt Garantie oder Gewährleistung?
Hallo Community,
habe vor zwei Wochen ein Fiat 500 gebraucht beim Autohändler gekauft. Nun ist mir beim normalen öffnen der Fahrertür der Türgriff abgebrochen. Beim Händler wurde eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Heute beim Händler angerufen und er weigert sich den Schaden durch seine Kosten zu beheben. Weder die Garantie deckt den Schaden ab (wegen Verschleißteile) noch die Gewährleistung sei davon betroffen. Was meint ihr?
Den Türgriff würde ich nun wirklich nicht zu einem Verschleißteil zählen…Das fällt für mich mindestens unter die Gewährleistung. Innerhalb von 2 Wochen reißt ein Türgriff nicht ab bei normaler Benutzung. Das müsste dir der Händler erstmal nachweisen. Innerhalb von 6 Monaten ist anzunehmen, dass der Mangel bei Übergabe schon bestand.
Das sollte auf jeden Fall allein schon durch die gesetzliche Gewährleistung, die dir mindestens für ein Jahr gegeben werden muss vom gewerblichen Verkäufer, abgedeckt sein. Da weise ihn mal drauf hin. Dazu brauchst du auch keine Garantie von dem Händler – eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die er dir auch nicht zwingend geben muss.
Wenn er dir die Reparatur verweigert, würde ich ihn freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass du dir ansonsten juristische Unterstützung holst durch einen Anwalt, wodurch ihm weitere Kosten über den Türgriff hinaus entstehen.