Tax return as a working student?

Is it worth it and, above all, what could be the DISADVANTAGES?

Is it possible that you might have to pay an additional amount?

And can you list two primary places of work? That is, the university and work?

Study is a first degree, if that is relevant!

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siola55
7 months ago

Falls dir Lohnsteuern einbehalten wurden, lohnt sich eine Ek-Steuererklärung allemal falls du keine weiteren Einkünfte hast 😉

Und darf man zwei erste Tätigkeitsstätten angeben? Also die Universität und die Arbeit?

PS: Du kannst die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte angeben und zusätzlich als Dienstreise den Hin- und Rückweg zur Uni!

Gruß siola55

siola55
7 months ago
Reply to  Laleh800

Und darf man zwei erste Tätigkeitsstätten angeben?

Sorry, aber du kannst doch nicht gleichzeitig an 2 Orten tätig sein!!!???

siola55
7 months ago
Reply to  Laleh800

Du mußt einfach unterscheiden zwischen dem mtl. Lohnsteuerabzug und der jährl. Einkommensteuer: als Single in Lohnsteuerklasse 1 werden dir Lohnsteuern einbehalten vom Lohnbüro ab mtl. Bruttolohn von 1358€; bei der jährl. Einkommensteuer hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ + die Werbungskostenpauschale von 1.230€, also in der Summe sind mind. 12.834€ für dich einkommensteuerfrei!

Mungukun
7 months ago
Reply to  siola55

und zusätzlich als Dienstreise den Hin- und Rückweg zur Uni!

Falsch. Das ist keine Dienstreise, sondern das ist genauso nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen und dann auch nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG.

Mungukun
7 months ago

Fehlt die dauerhafte Zuordnung oder ist sie nicht eindeutig, ist die erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der Sie typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel Ihrer vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden sollen. Je Dienstverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen.

Entscheidend ist hier “je Dienstverhältnis“.

Das Studium ist ein anderes Dienstverhältnis als die Werkstudententätigkeit.

Genau deswegen kann er sehr wohl bei 2 Dienstverhältnissen auch 2 erste Tätigkeitsstätten haben.

siola55
7 months ago

Fehlt die dauerhafte Zuordnung oder ist sie nicht eindeutig, ist die erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der Sie typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel Ihrer vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden sollen. Je Dienstverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen.

siola55
7 months ago

Ja – wenn dir Lohnsteuern einbehalten wurden und deine Werbungskosten in der Summe über diese Pauschale von 1230€ sind, dann gibt es auch eine Rückerstattung deiner Lohnsteuern ;-))

Mungukun
7 months ago

Lohnt sich das

In 99% der Fälle, wenn keine Abgabepflicht vorliegt ja. Für die wahrscheinlichsten Fälle der Nachzahlung hat der Gesetzgeber schon eine Abgabepflicht eingerichtet.

und vorallem, was können NACHTEILE sein?

Ohne Abgabepflicht fallen mir keine Nachteile ein.

Kann es passieren, dass man eventuell eine Summe nachzahlen muss?

Unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Da kannst du bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung aber einfach den Antrag auf Veranlagung zurück ziehen.

Und darf man zwei erste Tätigkeitsstätten angeben? Also die Universität und die Arbeit?

Studium ist ein Erststudium, falls das relevant ist!

Dann sind die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Diese können auch als Sonderausgaben erklärt werden.

Daneben kannst du selbstverständlich die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen.

In beiden Fällen greift jeweils die Entfernungspauschale. Es ist keine Dienstreise.