Tax return as a working student?
Is it worth it and, above all, what could be the DISADVANTAGES?
Is it possible that you might have to pay an additional amount?
And can you list two primary places of work? That is, the university and work?
Study is a first degree, if that is relevant!
Falls dir Lohnsteuern einbehalten wurden, lohnt sich eine Ek-Steuererklärung allemal falls du keine weiteren Einkünfte hast 😉
Und darf man zwei erste Tätigkeitsstätten angeben? Also die Universität und die Arbeit?
PS: Du kannst die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte angeben und zusätzlich als Dienstreise den Hin- und Rückweg zur Uni!
Gruß siola55
Beantwortet meine Fragen leider nicht
Und darf man zwei erste Tätigkeitsstätten angeben?
Sorry, aber du kannst doch nicht gleichzeitig an 2 Orten tätig sein!!!???
Du mußt einfach unterscheiden zwischen dem mtl. Lohnsteuerabzug und der jährl. Einkommensteuer: als Single in Lohnsteuerklasse 1 werden dir Lohnsteuern einbehalten vom Lohnbüro ab mtl. Bruttolohn von 1358€; bei der jährl. Einkommensteuer hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ + die Werbungskostenpauschale von 1.230€, also in der Summe sind mind. 12.834€ für dich einkommensteuerfrei!
Falsch. Das ist keine Dienstreise, sondern das ist genauso nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen und dann auch nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG.
Danke!
Entscheidend ist hier “je Dienstverhältnis“.
Das Studium ist ein anderes Dienstverhältnis als die Werkstudententätigkeit.
Genau deswegen kann er sehr wohl bei 2 Dienstverhältnissen auch 2 erste Tätigkeitsstätten haben.
Ja – wenn dir Lohnsteuern einbehalten wurden und deine Werbungskosten in der Summe über diese Pauschale von 1230€ sind, dann gibt es auch eine Rückerstattung deiner Lohnsteuern ;-))
Mhh also mtl. Lohnsteuerabzug ist vorhanden, also da wurde was einbehalten.
Das mit der Einkommensteuer und was das damit zu tun hat habe ich nicht verstanden?
Bezog sich auf Uni und Arbeit. Ich dachte man kann als Student auch Kosten absetzen?
In 99% der Fälle, wenn keine Abgabepflicht vorliegt ja. Für die wahrscheinlichsten Fälle der Nachzahlung hat der Gesetzgeber schon eine Abgabepflicht eingerichtet.
Ohne Abgabepflicht fallen mir keine Nachteile ein.
Unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Da kannst du bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung aber einfach den Antrag auf Veranlagung zurück ziehen.
Dann sind die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Diese können auch als Sonderausgaben erklärt werden.
Daneben kannst du selbstverständlich die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen.
In beiden Fällen greift jeweils die Entfernungspauschale. Es ist keine Dienstreise.