Vorsteuer bei rückwirkender Gewerbeanmeldung geltend machen?
Angenommen ich melde ein Gewerbe als regelbesteuerter Einzelunternehmer zwei Monat nach Aufnahme der selbsständigen Tätigkeit rückwirkend an (Es kann zu Bußgeld kommen, ich weiß, darum geht es hier nicht). Kann ich dann die Vorsteuer, welche ich in diesen zwei Monaten bezahlt habe, auch rückwirkend geltend machen?