Student/Werkstudent, Praktikum und Kleingewerbe?

Hallo, ich habe vor ein Kleingewerbe zu eröffnen. Aktuell bin Student und arbeite nebenbei als Werkstudent. Ab September habe ich dann zusätzlich noch ein Praktikum. Gerne würde ich in nächster Zeit ein Kleingewerbe eröffnen. Meine Befürchtung jedoch ist, dass ich, wenn das Gewerbe gut läuft, zusätzlich Steuern nachzahlen muss, da ich allein mit Praktikum und Werkstudententätigkeit schon fast bei der steuerfreien Einkommensgrenze bin.

Rentiert sich das alles, wenn nachträglich noch Steuern abgezogen werden würden?

(2 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
18 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
NackterGerd
1 year ago

Keine Ahnung welchen Umsatz du machst und keine Ahnung wieviel Zeit du investieren kannst damit das überhaupt anläuft.

In der Regel wirst du ja auch erstmal Kosten haben um das Gewerbe in Schwung zu bringen.

Steuern fallen natürlich am.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung beantragen willst, musst du zwar keine Umsatzsteuer abführen, bist aber auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt

Je nach Gewerbe kann dies aber sogar Sinnvoll sein auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten

Wenn das Gewerbe gut läuft fällt natürlich die Kleinunternehmerregelung sowieso weg.

Und dann kann neben der Einkommenssteuer natürlich auch noch Gewerbesteuer fällig werden

Kommt halt darauf an was du machen möchtest und mit welchen Umsätzen du rechnest.

Bedenke aber dass ein Gewerbe natürlich auch Zeit und Geld kostet

Mmits
1 year ago

Kommt auf den Umsatz an.

Ich würde mal sagen eher nein.

LizenzfireArtZ
1 year ago

Kommt auf den Umsatz an. Steuern sind (im schlimmsten Fall) 45%. Wären also noch 55% für dich. LG

NackterGerd
1 year ago
Reply to  LizenzfireArtZ

Michmädchenrechnung.

Es gibt doch auch Ausgaben

Krankenversicherung ist zum Beispiel nicht tu verachten

Und IHK Beiträge

Und Werbung bzw Website oder ähnliches

Und Gewerbesteuer ist z.b. abhängig vom Hebesatz

Keine Ahnung woher deine Annahme ist, max 45% des Umsatzes

Die Umsatzsteuer ist bekanntlich 7% oder 19%

LizenzfireArtZ
1 year ago
Reply to  NackterGerd

Wie willst du denn Wissen ob er sich bei der IHK anmelden muss oder ne Werbung oder ne Website braucht?

NackterGerd
1 year ago

Wer behauptet das denn?

LizenzfireArtZ
1 year ago

Ergibt wenig Sinn zu erklären wenn du dich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt hast. LG

NackterGerd
1 year ago

Was meinst du denn ?

LizenzfireArtZ
1 year ago

Nein ich meine etwas völlig anderes… Aber na gut.

NackterGerd
1 year ago

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht oder ähnliches.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

Schleichwerbung ist gemäß § 5a Abs. 4 unzulässig, wenn die Werbung nicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden kann. Auch „als Information getarnte Werbung“ gilt als bewusste Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

LizenzfireArtZ
1 year ago

Wegen was denn bitte?

NackterGerd
1 year ago

Ich weiß von Leuten die mehrere Tausend Euro Abmahnung am Hals hatten.

Also aufpassen- der Schuss kann also schnell nach hinten los gehen.

LizenzfireArtZ
1 year ago

Ich glaube du hast dich noch nicht mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt auf social media auf sich aufmerksam zu machen. Wenn man es klug macht: Kein Cent.

NackterGerd
1 year ago

Hier geht es aber um ein Gewerbe

LizenzfireArtZ
1 year ago

Ich rede nicht von gewerblicher Werbung

NackterGerd
1 year ago

Gewerbliche Werbung auf Sozial Media kostet auch.

LizenzfireArtZ
1 year ago

Werbung kostet nicht immer Geld… Man kann auch über Social Media oder ähnliches auf sich aufmerksam machen. Und ja richtig man weiß nicht um welches Gewerbe es hier geht deshalb nur eine Pauschalantwort möglich.

NackterGerd
1 year ago

IHK oder Künstlerkasse- je nachdem welche Art von Gewerbe

Aber darauf kommt es doch erstmal gar nicht an

Irgend eine Art von Werbung wird er natürlich brauchen wenn er von gut laufendem Gewerbe ausgeht.

Natürlich kann man nur dann genau wissen mit welchen Kosten er zu rechnen hat wenn man das genaue Gewerbe kennt

Von der Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet.

Doch davon bin ich nicht ausgegangen da er von Gut laufendem Gewerbe ausgeht