Penalty for winglets without ABE?
What penalty will I face if I install winglets on my motorcycle without a vehicle type approval? It would be considered riding without a license, but what if I remove the winglets during a police checkpoint and then continue riding without them? Would I then only face a fine or no penalty at all, since the "problem" would then be resolved?
Mir ist nicht bekannt, ob winglets als Sicherheitsrelevante Teile der ABE gelten.
Relevant sind: Beleuchtung, Bremsanlage, Fahrwert incl Reifen. Und der Motor.
Aber er gibt vieles im Zubehör an “Zierat” das nicht zulassungsrelvant ist:
Sturzbügel, Gepäckbefestigung, Handyhalterung, Chromteile,
Klar sind die relevant.
Wenn man es korrekt macht:
Dein Motorrad wird stillgelegt und zum tüv abgeschleppt. Dort wird ein Gutachten erstellt und das Motorrad danach wieder zu dir nach Hause geschleppt.
Bewegen darfst du es erst wieder, wenn die Zulassungsbehörde deine Zulassung bzw. die Betriebserlaubnis wieder erteilt hat.
Das Bußgeld ist das kleinste Probleme. Eher das Abschleppen und das Gutachten.
Dir kann die Weiterfahrt untersagt werden. Mit Abschleppen, Verwahrung und Gutachten kommt dann ein vierstelliger Betrag zusammen.
Unfall > keine ABE > kein Versicherungsschutz > Du bist lebenslänglich ruiniert.
Quatsch, die Haftpflichtversicherung MUSS einen Fremdschaden bezahlen, kann aber ggfs bis, leider, nur 5.000 Euro in Regress gehen.
Könntest du bitte den entsprechenden Passus aus den AKB bzw. VVG zitieren? Vorab vielen Dank.
Wenn die Betriebserlaubnis gem. §19 (2) StVZO erlischt, ist die Versicherung per Vertragsklausel raus. Fahren ohne Betriebserlaubnis ist außerdem eine Straftat.
Hier war neulich so ein Fall.
Selbstverständlich hätte ich das, aber darum geht es hier nicht. Ich erwarte das Zitat aufgrund deiner angeblichen Tatsachenfestellung. Da diese sicher vollumfänglich den gesetzlichen Tatsachen entspricht, spricht nichts dagegen, diesen Beleg zu liefern und uns Lügen zu strafen.
Zitier Dir gefälligst selbst.
Du kannst dem Fragesteller ja gerne zusichern, dass er kein Risiko eingeht, wenn er alles mögliche an seine Maschine montiert – ich mache das nicht.
Hast Du spontan 5.000 Euro übrig, wenn Du abfliegst? Hattest Du schon mal Stress mit einer Versicherung?
Zitiere bitte §5 Abs 3 KfzPflVV.
…jetzt wird es albern. Ich empfehle dir, nicht weiter planlos im Internet herumszustochern. Damit ist Niemandem gedient!
§ 23 VVG – Gefahrerhöhung + Urteil dazu.
Bitte benenne die “Vertragsklausel”.
Nein. Es ist eine Ordungsidrigkeit.
https://ksv-polizeipraxis.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
Und dein “Fall” ist subjektives Geschreibsel aus einen anderen Forum.
Zusammenfassung: Weder AKB noch VVG hast du bislang zitiert.