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Stefan1248
2 years ago

Durch das auswandern fällt ggf die sog. Wegzugsbesteuerung an. Da werden dann die stillen Reserven deines Unternehmens aufgedeckt und besteuert. Insbesondere Wenn man innerhalb der EU bleibt gibt es hier aber reichlich Ausnahmen.

die Steuern für das Einkommen nach dem auswandern richten sich idr nach dem Land wo man dann lebt da man hier unbeschränkt Steuerpflichtig ist. I.b. Wenn man aber eine Betriebsstätte im Inland hat ist man hier zumindest noch beschränkt Steuerpflichtig und hat das Einkommen hieraus in Deutschland zu versteuern.

bei der Umsatzsteuer kommt es drauf an was für Leistungen ich von wo an wen erbringe um den Ort zu bestimmen

anTTraXX
2 years ago

Dort wo die unbeschränkte Steuerpflicht besteht