Steuern bei 2 Minijobs mit Steuererklärung (Einkommenssteuer)?

Ich hab mal ne Frage:

Angenommen ich würde nun 2 Minijobs bei 2 verschiedenen Arbeitgebern durchziehen, die auch offiziell angeben würde (also nix Schwarz).

Da gibt es den Steuerfreibetrag, die besagt, dass wenn ich im Jahr unter ca. 11k Euro verdiene (Brutto), dann muss ich keine Einkommenssteuer zahlen.

1 Frage; Wird dann die Einkommenssteuer erst dann abgezogen, wenn ich z.B im Oktober über 11k bin, oder wird diese sowieso abgezogen jeden Monat und das heißt ich kann mir die über Steuererklärung wieder reinhollen und sonst KEINE andere Steuern. Also gerne alles vernünftig über diese Steuer schreiben was ihr wisst, und NICHT diese Definitionen im Internet, die alles nur noch schlimemr machen.

2 Frage:

Alle Steuern die ich gezahlt habe (Sozialversicherung und alles was ich noch bleche) kann ich mir wenn ich drunter bleibe wieder durch Steuererklärung wieder hollen wenn ich UNTER 11k bin. ja oder nein reicht.

3 Frage:

Wie kann ich mir die Rechnung denn vorstellen, wenn ich bei 2 Minijobs St.Kl 1/6 habe jeweils und über 11k bin, wie viel könnte ich mir wieder durch ST.Erklärung wiederhollen (bzw. was kann ich absetzen).

Ihr könnt die Antworten so formulieren, als ob das dumme verstehen müssten, danke

Wenn es einen Unterschied macht (oder nicht). Bin Student und wäre auch nächste Jahr das ganze Jahr Student

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siola55
1 year ago

Depends on ..

If you are wise as a student, you ask your mini-job employer to pay you for a wage tax class and then you will be reimbursed from the tax office in the following year!

In addition to the Minijob Employers pay for you these % Flat rate tax, then you don’t have to specify this mini-job wager in your Ek tax return ;-))

Reading in the minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijob-mit-verdiensthaftung/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bdf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

e.g.:

In terms of tax, employers decide on themselves:
whether they have the mini-job flat-rate with two percent or individually according to the wage-tax class of the mini-jobbertax.

3 question:

How can I imagine the bill if I have at 2 Minijobs St.Kl 1/6 each and over 11k, …

Then you have no more minijobs… :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/multi-jobs/multi-jobs_node.html

siola55
1 year ago
Reply to  siola55

If you are % flat rate tax to take over, have to or want to, then you give up to 10.40€ each month, as a flat-rate tax unfortunately not :(()

anTTraXX
1 year ago

In the case of a mini-job, either a flat-rate tax is payable or is deducted from the pay tax deduction features.

We tax the minijobs on a flat-rate basis. In the case of pay tax deduction characteristics, the tax classes are deducted. A mini-job would be in tax class 6 and would be fully taxed.

Taxes paid too much can be recovered under the tax return.

All income is collected and, after deduction of special expenses and exceptional charges, form your taxable income. The tariff is then applied according to §32a EStG and a tax is fixed.

siola55
1 year ago
Reply to  Olga74641

1 Question: Who decides whether I pay flat-rate/ or payroll deduction…

In terms of tax, employers decide themselves: they specify whether they tax the minijob on a flat-rate basis with two percent or individually according to the wage tax class of the minijobber.

Reading in the Minijob-Centrale.de

anTTraXX
1 year ago
Reply to  Olga74641
  1. Der AG
  2. Voll besteuert Bedeutet ab dem ersten Euro
  3. Die Differenz zwischen festgesetzter Steuer und bereits gezahlter Lohnsteuer

Zu 4:

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

außergewöhnliche Belastungen:



Hier wird es in der Tat etwas “tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:



“Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen so stellen dieses Aufwendungen außergewöhnliche Belastung dar”.

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.



Hier mal ein paar “klassische” Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)