Steuerlicher Erfassungsbogen für Einzelunternehmer Fehlermeldung?
Hallo alle miteinander,
ich habe ungefähr am 02.12.22 ein Kleingewerbe angemeldet und möchte, dass es unter der Kleinunternehmerregelung behandelt wird.
Fürs Finanzamt fülle ich nun über Elster den ganzen bürokratischen Kram aus und stoße hier auf eine Fehlermeldung, die ich nicht verstehe.
Daher, dass das alles neu ist und ich da noch nicht so erfahren bin, kenne ich mich nicht aus. Was soll ich machen, damit die Meldung weggeht? Im Jahr 2022 habe ich keine Umsätze gemacht, erst 2023.
Ich bitte herzlichst um Hilfe. Mir ist bewusst, dass das Internet kein Platz für seriöse professionelle Steuerberatung ist (die ich noch anschaffen werde), aber daher, dass es noch etwas dauert und die Frist rückt, möchte ich es hinter mich haben. Danke!
Hallo Archne,
Du hast ein Einzelunternehmen, beim Gewerbeamt angemeldet, richtig? Ich glaub Du musst die oben auf den Screenshot genannten Felder noch ausfüllen.
Und denkst Du das Du mehr als 22 Tsd Umsatz haben wirst, oder weniger? Also willst du mit oder ohne Kleinunternehmerregelung anfangen?
Dann fülle aus, wie viel Umsatz Du geschätzt haben wirst.
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht nimmst, also >22 Tsd. (dann Haken raus) und dann musst Du Umsatzsteuer abführen, das geht sehr einfach in der Buchhaltungssoftware, wie z.B. Sevdesk.de
Ohne Kleinunternehmerregelung musst Du angeben wie viel Du schätzt, an Umsatzsteuer zu bezahlen oder zurück zu bekommen.
z.B. Du kaufst für 10.000 EUR netto Material = 1.900 EUR Überschuss
z.B. Du schickst eine Rechnung an Kunde für 20.000 EUR netto = 3.800 EUR Zahllast
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Da Dein Unternehmen sehr klein ist, solltest Du die IST Versteuerung nehmen.
PS: Wirklich 0 Umsatz, also im ganzen Jahr 0 Kunden?
Bei 0 Umsatz könntest Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Hallo, danke für die Antwort. Irgendwie ist das Formular mir unschlüssig. Ich soll (wie man im Formular sieht), den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, aber warum? Ich möchte sie beanspruchen. Und 2022 habe ich keine Umsätze gemacht, das kann da auch laut der Fehlermeldung nicht stehen. Ich bin sprachlos. Kennen Sie eine Lösung oder soll ich mich mit meinem Finanzamt in Kontakt setzen?
Hallo Archenemesis,
Nein Nein, Du hast mich falsch verstanden, sorry. Also nach Deinen jetzigen Angaben machst Du es so:
1) Kleinunternehmerregelung: In Anspruch nehmen (also Haken raus? Ich weiß nicht genau wie das Feld formuliert ist)
2) Umsatz auf: 0
3) Ist-Versteuerung aktivieren
4) Prüfen, ob das Feld Überschuss / Zahllast noch immer gefordert wird. Wenn ja, schreib bei “Überschuss” z.B. einfach eine 0, oder “190” rein. (Die 190 würde bedeuten, dass Du für 1000 EUR netto Material eingekauft hast, also Kosten hattest)
5) Prüfe zudem, ob Du irgendwo anders noch eine Geldangabe eingetragen hast?
Kommen immer noch Fehler? Wenn ja, lade neues Bild bitte hoch. Das schaffen wir hier schon noch. 😂
Achso und ja es ist ein Einzelunternehmen, ich denke nicht das ich diese Umsätze überschreiten werde und möchte mit der Regelung anfangen.
Das ist super nett, vielen Dank! Ich probiere das morgen Mal aus und melde mich! 🙂
Das fängt schon damit an, dass es ein Kleingewerbe nicht gibt.
Und Du hast nicht “keine Umsätze” gemacht, sondern “0 (null) Umsätze”.
Einen Gründercoach hattest Du wohl nicht – und einen Steuerberater erst recht nicht.
Und richtigen “Schwierigkeiten” kommen erst.
Danke für diese uninformative und unzuversichtliche Nachricht
Danke, dass Du meine Bemühungen so lobst. Ich werde Dich weiterempfehlen.
Passt schon – merke es Dir – die Fachbegriffe sind zu verwenden – das kann enorm Geld sparen.
Okay, danke. Bei der sachlichen Erläuterungen wird es ersichtlicher. Da war meine Ausdrucksweise ungünstig.
Die Kleinunternehmer-Regelung hat nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun.
Ein Kleingewerbe gibt es nicht – es gibt Gewerbe.
“Im Jahr 2022 habe ich keine Umsätze gemacht” – darauf habe ich reagiert – da war mir natürlich der Vordruck schon egal.
Vielleicht habe ich die Bemühungen missverstanden. Aber 0 ist bereits eingetragen (sieht man auch in dem einen Bild). Die Formulierung das es ein Kleingewerbe nicht gibt ist mir unschlüssig, da man noch immer in der Kleinunternehmerregelung unterscheidet oder nicht.