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KleinesHasi85
1 year ago

Die müssen das wisen wegen der Anmeldung bei Finanzamt, auch wenn bei Minijob wenig bis nix abgezogen wird.

Was du angibst? Kennst du deine Steuerklasse nicht?

  1. unverheiratet und ohne Kinder
  2. Alleinerziehend
  3. Verheiratet und Mehrverdiener (doppelt soviel wieder andere Ehepartner)
  4. Verheiratet , beide ca. gleiches Gehalt
  5. Verheiratet, Geringverdiener
  6. Bei Nebenjob
xDavina
1 year ago

In der Regel keine wenn das Entgelt nicht 520 Euro übersteigt. Wird dann über die Pauschalsteuer abgerechnet, die trägt der AG. So ist es üblich aber der AG kann sich auch dagegen entscheiden.

Dann wahrscheinlich Klasse 1 ? ->ledig, nicht alleinerziehend .