Steuerkette kapput Gewährleistung?
Hallo, ich habe bei meinem Auto die Steuerkette gewechselt vor 11,5 Monaten. Laut Gesetz bestehen noch 15 Tage Gewährleistung auf die Steuerkette. Habe Kontakt mit der Werkstatt genommen und die meinten zu mir, dass die Beweislastumkehr bei mir liegt und ich das schwer beweisen kann. Was soll ich machen?
Welche Kilometerleistung , bzw. wie viele Betriebsstunden hat der Motor denn seit dem Wechsel der S-Kette vor ca. 11,5 Monaten dazu ungefähr gesammelt , und welches Fahrzeug ( Hersteller , Modell und Baujahr ) hast Du denn genau ?
Diese Infos bräuchten wir schon mal , damit unsere KFZ – Experten schon mal überhaupt grob eruieren könnten , ob die Steuerkette bei fachgerechtem Wechsel so schnell wieder kaputt gehen dürfte .
Was ist zudem überhaupt daran der von Dir zu bemängelnde Defekt ? ( Längung , rasseln oder gar ein Riss des Bauteils ? )
So ist es:
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
D.h, Du als Käufer bist nach 6 Monaten in der Beweispflicht, dass ein Mangel schon vor der Übergabe an Dich bestand, das wird in den seltensten Fällen gelingen.
Den Nachweis erbringen, dass die Steuerkette schon von Anfang an nicht in Ordnung war oder Dir einen Anwalt nehmen.
Wie kann man das aber beweisen wenn man die Steuerkette nicht sehen kann ohne Anwalt?
Siehst Du, genau das ist Dein Problem, das wirst Du nicht können.
Und auch von mir die Frage:
Hast Du die Steuerkette wechseln lassen oder hast Du sie selbst gewechselt?
Natürlich…
Wechseln lassen natürlich
Wer hat die Steurkette gewechselt ???? Rechnung ???? Ist diese von eine Meisterwerkstatt oder Vertragswerkstatt gewechselt wurden, haftet diese. Sie muß dann sehen (mit dem Hersteller der Steuerkette), wer den Schaden bezahlt. Mach dir keine Sorgen, wenn du eine Rechnung hast. Mit der Werkstatt reden und schriftlich bestätigen lassen, wie sie das egeln wollen. Ist kein Weg drin drin, dann Beratung über ADAC und zur Not über Anwalt. !!!!
Das Problem ist, dass die Werkstatt nur die ersten 6 Monaten zuständig ist für die Gewährleistung und danach der Kunde die Reklamation beweisen muss. Bei einer Steuerkette ist beweisen nicjt so einfach
wie lange ist das her, als diese gewechselt wurde ???? Ansonsten fahre mal zum TÜV oder ADAC (wenn du ADAC-Mitglied bist, könnte die Beratung beim ADAC kostenfrei für dich sein). Wenn dieWerkstatt sich dann noch quer stellt, ab zum Gutachter. Vorher der Werkstatt ein Schreiben zukommen lassen (hier ist wichtig vorher zum TÜV/ ADAC)….. dann melde dich. geht hier auchwohl der PN.
dann ab und zwar noch bevor 12 monate voll sind und sich beim TÜV informeiren und/oder KFZ-Gutachter aufsuchen !!!!!! Nach 12 monaten wird es noch schwieriger irgendwelche Ansprüche gegen d ie Werksttt geltend zumachen. RECHNUG suchen und als Kopie weitergeben
Steuerkette wurde vor 11 monsten gewechselt. bin leider kein ADAC Mitglied mehr.
Wie viel km bist du denn mit der Steuerkette gefahren in den 11,5 Monaten?
Bist du dir sicher dass die Kette kaputt ist? Ist die Kette vielleicht noch im soll der länge und sie ist gesprungen da der Spanner defekt ist und nicht mit getauscht wurde? und so weiter, sehr viele Details sind da unklar. Wenn du das anfechten möchtest, musst du zu nem Gutachter.
Naja, du musst nun eben beweisen, dass die Steuerkette bereits beim Einbau einen Mangel hatte…
Ob es sich lohnt dafür auf deine Kosten einen Sachverständigen einzuschalten?
Du hast doch sicher eine Rechnung, wer und wann die Kette gewechselt hat, das reicht für die Beweise.
Und auf der Rechnung steht drauf, dass die Steuerkette am Tag des Einbaus defekt war? Das wäre ja schon ziemlich seltsam…