Steuererklärung bei Selbstständigen?
Hallo,
ich möchte als Kleinunternehmer tätig werden (weit unter 10.000,- EUR jährlich). Hierfür muss ich dann ja eine Steuererklärung machen. Ich arbeite aber noch ganz normal als Angestellter. Hierfür habe ich wiederum noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Bin ich dann verpflichtet, auch hierfür eine zu machen, oder kann ich das zukünftig weiterhin trennen und mache die Steuererklärung ausschließlich für das Kleinunternehmen?
Viele Grüße
Falls du Single bist und du weisst dein bisher zu versteuerndes Einkommen, dann kannst du ganz easy deinen Grenzsteuersatz hier in der Tabelle ablesen und damit deine zusätzliche Steuerlast vom Gewinn überschlagen: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Ein Beispiel für dich: du hast 30.000€ zu versteuerndes Einkommen und somit einen Grenzsteuersatz laut Tabelle von ca. 30%, dann rechnet sich deine zusätzliche Steuerlast durch dein Gewinn vom Gewerbe mit 10.000€ x 30% = 3.000€.
Du solltest also diese 3.000€ auf die Seite sparen, damit du die Nachzahlung vom Finanzamt bezahlen kannst!
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du auch in klicktipps.de bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#einkommensteuer
Gruß siola55
In an income tax statement, all income from one of the seven types of income are to be explained, i.e. also those from your activity as an employee. The wage tax retained by your employer is charged with the annual income tax, wage tax is nothing but a prepayment.
Thank you. Is the amount of the small business operator scheme (EUR 22,000) affected by the dependent income or is this considered separately?
This is not a free allowance, this is a free allowance, and it relates exclusively to sales from your business.
Thank you.
Davon ausgehend das du dein Gewerbe von zu Hause ausübst, musst du lediglich die Anlage EÜR sowie die USt Erklärung mit abgeben.
So wird gerechnet
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.
Folgende Steuerarten kommen auf dich zu:
Umsatzsteuer: dort spielt die Kleinunternehmerregelung rein, die Grenze beträgt 22.000€ Umsatz im Jahr. Du musst vor betriebsbeginn realistisch schätzen wie hoch der Umsatz sein wird. Solltest du im 1.(oder welchem Jahr auch immer) über die 22.000€ kommen ist ab dem Folgejahr die KUR nicht mehr anwendbar. Das restliche Jahr darfst du natürlich weiter KU sein, aber es ist durchaus möglich das das FA unangenehme Fragen stellst wenn du weit über der Grenze am Ende des Jahres bist.
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.
Aber
Zuallererst musst du gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den “Online-Handel” auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Thank you.
Depends on the company form. AG, GmbH and UG are their own legal entities and make their own tax return (incorporation tax). In the case of a private company (e.g. GbR) or an individual entrepreneur, the income is included in the income tax statement, which then of course must contain all income.
Danke schön. Ich würde die Kleinunternehmerregelung anwenden. Also keine Ust., nichts. Das bedeutet also, ich muss dann gleichzeitig für mein abhängiges, als auch selbstständiges Einkommen eine Erklärung abgeben. Sehe ich das so richtig?
Ja. Auch ein Umsatzsteuererklärung ist abzugeben. Gibt darin zwei Zeilen für KUR.
A trade has no income – you have different incomes – all come into your EST statement.
Wie gesagt, entscheidend ist die Unternehmensform. Die Kleinunternehmerregelung könntest Du auch als GmbH oder UG anwenden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ich nehme aber an, Du willst keine Gesellschaft gründen, sondern als Einzelunternehmer tätig sein. Dann machst Du eine Einkommensteuerklärung, die die verschiedenen Einkommensarten (und zwar alle) enthält. Zu dem Zweck besteht die Einkommensteuerklärung aus verschiedenen Anlagen, eine für jede Einkommensart. Zusätzlich musst Du eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben und eine Gewerbesteuererklärung.
Ja, hoffentlich. Aber kein Einkommen.
Ein Gewerbe hat hoffentlich einen Gewinn!?
Ja. Du musst dem Finanzamt ja in irgend einer Form mitteilen, wie viel Geld du verdienst mit deinem Gewerbe. Und das geschieht über die Steuererklärung. Deine Einkünfte
werden zur Bemessung deiner Steuerschuld zusammengezählt.
Alex