Steuererklärung Anlage V 2023 Elster Abschreibung/Werbungskosten?
Hallo, ich habe eine Einfamilienhaus im Jahr 2015 von meinen Eltern notariell überschrieben bekommen. Daher waren “Anschaffungskosten” damals nur etwa 3200 Euro. Für die Renovierung habe ich aber in den Jahren 2015/16 Rund 75000 Euro rein gesteckt. In den darauffolgenden Jahren nicht mehr so viel, etwa 500-2500 pro Jahr (zw. 2017 – 2023). Meine Frage ist nun wo kann ich welche Kosten für die Renovierung im Elster Anlage V Angeben. Das Haus diente erst der Eigennutzung und ist seit Juli 2023 vermietet, deshalb nun für 2023 Anlage V. Erneuert wurden u. A. Böden, Bäder, Küche, Fenster, Dämmung, Fassade, Heizung usw. Lieben Dank im Voraus
Das sind sogn. “Erhaltungsaufwendungen”.
Geltend machen kannst du dann natürlich nur die Kosten, die du in 2023 gezahlt hast, weil dort erstmal die Vermietung stattfand (Vorher diente es lediglich nur zur Eigennutzung).
Erhaltungsaufwendungen kommen in Zeile 54 der Anlage V rein.
Hast du das im Rahmen einer Schenkung von deinen Eltern erworben? Wenn ja, dann werden dir die Anschaffungskostem deiner Eltern (was diese früher für den Kauf gezahlt haben) zugerechnet.
Hieran bemisst sich auch die Absetzung für Abnutzung. Die Anschaffungskosten werden im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt (Abgeschrieben werden dann nur die Anschaffungskosten des Gebäudes).
Dieser Abschreibungsbetrag gehört dann in Zeile 33 der Anlage V rein.
In der Anlage V siehst du ja unter den Werbungskosten, was du sonst noch geltend machen könntest.
Vielen Dank. Meine Eltern haben das Haus im Jahr 1985 erbaut auf dem Grund den diese wiederum von meinen Großeltern überschrieben bekamen und mir wurde das Haus nebst Grund per Übergabevertrag überschrieben im Jahr 2015. Es gibt von damals also keinen “Kaufpreis”. Wie kann ich den Wert für Gebäude und Grund anderweitig ermitteln, den ich als Anschaffungskosten zugrunde legen kann?
Haben die Großeltern den Grund gekauft?
Wenn ja, dann wurden die Anschaffungskosten dessen erstmal den Eltern zugerechnet und nun dir.
Und zum Gebäude: Dann sind die Herstellungskosten (für den Bau) deiner Eltern maßgebend.
Ich habe noch eine Frage, die Anschaffungskosten meiner Eltern aus 1985 habe ich nun. Darauf kann ich dann meine Kosten von 2015 für die Übergabe addieren, richtig? Was gebe ich dann als Anschaffungsjahr an? 2015 oder 1985? Und von den Gesamtkosten, sagen wir 300.000 Euro kann ich dann wiederum 2 % (lineare Abschreibung) bei den Werbungkosten eintragen? Sorry ich bin total blank, hab sowas noch nie gemacht.
Meine Großeltern haben den Grund von meinen Urgroßeltern🙈 was vor meinem Urgroßvater war weiß ich nicht.