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Flonki
2 years ago

Sollte es sich um eine privaten Verkauf handeln und sie sind der Verkäufer, dann geht im Normalfall die Haftung mit Abgabe des Pakets auf den Empfänger über. Leider weiß ich jetzt nicht, ob auch eine Abgabe an der Paketstation unter § 447 BGB fällt.

Kulanterweise können Sie den Kaufpreis zurückerstatten, müssen es aber nicht

Repwf
2 years ago

Wer hat was gemacht ?

Wenn DU es in die Station gelegt hast bist DU doch der „Versender“

Repwf
2 years ago
Reply to  keineahnung893

Dann musst du dir das gehe von DHL wiederholen!