Sind mir gesetzliche Grenzen gestellt wenn ich meine eigene Bäckerei habe?
Wäre ich als Firmeninhaber dazu verpflichtet, Gebäck das am Ende des Tages nicht verkauft wurde wegzuschmeißen?
Oder könnte ich sagen, ich verschenke das Zeug regelmäßig an mich, meine Leute und Einrichtungen?
Nein
Natürlich ist es nicht verpflichtet Essen wegzuwerfen
Außer Natürlich verlorenes oder z.b. Hackfleisch über dem Verzehrdatum.
Auch Essen mit MHD muss nicht weggeworfen werden.
Wir machen Lebensmittel Rettung und verteilen solches aus Bäckereien, Supermärkten oder Catering oder Großkunden.
Die Tafel bekommt auf gleichem Wege Lebensmittel
Problem in Deutschland ist nur Altenheim, Kindergärten, Schulen oder ähnliches die solche Lebensmittel eigentlich nicht annehmen dürften.
Da Backwaren aber abends ja noch Frisch sind und kein MHD haben (das eh nur willkürlich festgelegt wird) ist dies mit Backwaren kein Problem
Und Arbeitnehmer so etwas zu schenken ist erst recht nicht verboten.
Könnte nur bzgl Finanzamt ein Problem sein wenn es viel ist.
Aber vermutlich gibt es hier einen Freibetrag.
Kostenlosen Kaffee und Getränke sind ja in Betrieben auch möglich.
Bei großen Geschenken des Arbeitsgebers Möchte das Finanzamt aber schon etwas abbekommen als Geldwerter Vorteil.
Also diesbezüglich mal erkundigen – ich kenne aber Bäckereien die extra Backwaren ihren Mitarbeitern mitgegeben haben die sie im Haus oder Bekannten verteilen sollten um sie NICHT vernichten zu müssen
Bei dir und deinen Leuten wäre das ein geldwerter Vorteil, den du versteuern müsstest.
Bei sozialen Einrichtungen kannst du es u.u. sogar noch als Spende absetzen
Du musst es sachgerecht entsorgen, du bist aber nicht verpflichtet, es ist wegzuwerfen.
Du kannst beispielsweise 10 Minuten vor Ladenschluss Billigtüten verkaufen, du könntest alles an die Tafel spenden, du könntest alles über Schweinefutter entsorgen oder verbrennen.
Nicht nur Tafel
Gibt auch andere Lebensmittel Retter.
Z.b. Brotfuernachbarn.org
könnte ist Konjunktiv
Klar ist das Konjunktiv
Tafel ist aber sehr Wählerisch woher sie Lebensmittel nehmen (nicht jeder kann dort einfach etwas abgeben)
Und Schweinefutter konnte man früher einfach loswerden – heute kaum möglich.
Foodsharing und ähnliche ist leichter und selten Konjunktiv
Kannst du natürlich verschenken oder verkaufen.
Nicht wenige Bäckereien bieten übriges Gebäck am Ende des Tages über “Too Good To Go” an oder verkaufen Brot vom Vortag günstiger.
Was Du mit den nicht verkauften Waren machst, bleibt Dir überlassen. Nur verkaufen darfst Du es nicht mehr (manche Produkte dürfen am Folgetag noch als “Ware vom Vortag” angeboten werden).
Wieso nicht Verkäufen?
Wäre nicht die erste Bäckerei die das Brot vom Vortag verkauft.
Kunden sollten man natürlich besser informieren wenn es vom Vortag ist um nicht Kunden zu verlieren und sinnvollerweise günstiger als frisches.
Aber vielleicht hat sich etwas geändert.
Warscheinlich kennst du eine Vorschrift die Brotverkauf verbietet.
Wurst und Fleisch wird definitiv nicht abends weggeworfen und am nächsten Tag wieder zum Kauf angeboten
Viele Bäckereien verkaufen Gebäck vom Vortag zum halben Preis, geben es ins soziale Warenhaus, oder schenken es einem Bauern als Viehfutter. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass es weggeworfen werden müsse.
Erfahrung
Pferde dürfen nur wirklich trockenes Brot bekommen!
Tja – so macht eben jeder seine Erfahrungen in seinem persönlichen Umfeld. Kann mir das, grade als absoluter Pfderenarr überhaupt nicht vorstellen, dass jemand Backwaren, die über getrocknete Weizenbrötchen hinausgehen, für Pferde nimmt, aber wenn da spei euch so ist…
Kleine Bauern dagegen kenn ich, die nehmen alles.
Pferde Höfe oder Vereine nehmen eher Brot an als normale Bauern.
Nicht wegen empfindlichkeit der Tiere sonder einfach wegen extra Aufwand. Und weil Fertigfutter besser mästet.
Bei Schweine müsste es eingeweicht werden und macht mehr Sauerei.
Auch Hühner und Enten müssen zum Brot Wasser haben und machen.
(EIGENE Erfahrungen mit Hühnern und Enten)
Aber beim Tierheim kann man evtl auch welches los werden (auch eigene Erfahrungen)
Wer spricht von Pferden? Die zählt man gemeinhin nicht unter „Vieh“. Kühe, Hühner oder gar Schweine sind da deutlich unempfindlicher.
Ein Inhaber eines Lebensmittelbetriebes wird immer einen bestimmten %-Satz als Eigenbedarf und -verbrauch buchen müssen. Dass er seinen Eigenbedarf bei der Konkurrenz deckt, wäre unglaubwürdig.
Und bereits in der Berufsschule lernt jeder Bäcker, wie man den Bedarf so kalkuliert, dass es die Ausnahme bleibt, dass abends Ware weg geworfen werden müsste.
Was er evtl. kostenlos an die TAFEL abgibt, lässt er sich quittieren.