Sind Kinder meines Mannes erster Ehe erbberechtigt wenn ich ihm das Haus vererbt habe und er aber vor mir verstirbt? Ich aber alleine im Grundbuch stehe?
Hallo an Alle. Schwierige Situation zumindest für mich wenn ich überlebe:)
Vor meiner Heirat habe ich ein Grundstück besessen mit zwei Häuser darauf aber mit einer Grundstücksparzelle, wie gesagt im Grundbuch stehe nur ich, das zweite Haus da mein jetziger Mann alles hergerichtet hat habe ich ihm notarlich vererbt falls mir etwas zustoßen sollte da ich auch noch zwei leibliche Kinder habe von meiner ersten Vorehe. Die gute Frage ist jetzt natürlich da er auch zwei Kinder hat und ich ihm das Haus vererbt habe ob diese wenn mein Mann verstirbt etwas bekommen dürfen von mir bzw. mich aus dem Haus vertreiben könnten. Mein Mann besitzt kein Testament. Nur ich habe damals eines für ihm aufgesetzt. Das käme zur anderen Frage ob die Kinder von Ihm überhaupt das wissen werden wenn mein Mann verstirbt das es ein Testament gibt was ich für ihm schreiben lies.
ALSO gute Frage?
So if your husband dies, of course his children will not inherit your house. That’s what you live in your possession.
If you die then it depends on what you have in the will or what your will is meant.
On the one hand, there is the possibility that you only want to inherit your husband as a person. If he dies first, his children get nothing after your death and the house falls to your children.
But if you want to inherit your husband’s house as the “first of his family line”, then after your death his children inherit the house, or even other heirs of your husband, if the children were also dead or something.
So it depends on how you think it is and how it is in the will. Maybe you should write it clearly into the will. In the case of heirs there is always a lot of argument in the families.
Thank you very much, but it was. In general, if we’re already fighting with his daughter.
He has not yet entered the inheritance, he is entitled to inheritance, but not inheritance. That means if he should die before, the house will not fall into the genetic mass.
That means if I should die before then my husband will inherit for the first time and if he dies before me he can inherit nothing and therefore his children also know nothing about his will. Okay so it makes sense. Thank you
Die Situation ist tatsächlich komplex, aber es lässt sich mit rechtlichen Grundsätzen klären. Hier ist eine Erläuterung Ihrer Fragen:
1. Grundbuch: Sie stehen alleine im Grundbuch
Wenn Sie allein im Grundbuch stehen, gehört das Grundstück rechtlich Ihnen. Ihr Mann hat somit kein Eigentum an dem Grundstück, auch nicht an dem Haus, das er hergerichtet hat. Sie haben ihm zwar ein Testament aufgesetzt, in dem Sie ihm das Haus vererben würden, wenn Sie zuerst sterben, aber solange Sie leben und im Grundbuch stehen, bleibt das Grundstück Ihr Eigentum.
2. Was passiert, wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt?
Da Sie ihm das Haus nur im Falle Ihres eigenen Todes vererbt hätten, tritt dieses Testament nicht in Kraft, wenn er vor Ihnen stirbt. Das bedeutet, seine Kinder erben nichts von diesem Grundstück oder dem Haus, weil es ja weiterhin Ihnen gehört und nie in den Besitz Ihres Mannes übergegangen wäre.
3. Falls Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, was passiert nach seinem Tod?
Sollte Ihr Mann das Haus tatsächlich durch Ihr Testament erben (weil er Sie überlebt), gehört es nach seinem Tod zu seinem Nachlass. Ohne ein Testament Ihres Mannes tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet:
In diesem Szenario könnten seine Kinder theoretisch Ansprüche auf das Haus geltend machen, nachdem Ihr Mann gestorben ist, wenn er keine Regelung per Testament getroffen hat.
4. Könnten seine Kinder Sie aus dem Haus vertreiben?
Wenn Ihr Mann vor Ihnen stirbt, bleiben Sie alleinige Eigentümerin, und die Kinder Ihres Mannes können keine Ansprüche auf das Grundstück oder das Haus stellen. Wenn Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, könnte es komplizierter werden. Nach seinem Tod hätten seine Kinder Erbansprüche, was zu Konflikten führen könnte, falls Sie noch dort leben.
5. Was, wenn seine Kinder nichts vom Testament wissen?
Wenn Ihr Mann verstirbt und das Testament, das Sie für ihn aufgesetzt haben, noch gültig ist, müssen Sie dieses Testament dem Nachlassgericht vorlegen. Es wird offiziell eröffnet, und alle Erben werden benachrichtigt. Die Kinder Ihres Mannes hätten somit die Möglichkeit, von ihren Ansprüchen zu erfahren.
Lösungsvorschläge für Ihre Situation:
Zusammengefasst: Solange Sie im Grundbuch stehen und Ihr Mann vor Ihnen stirbt, sind Sie alleinige Eigentümerin, und seine Kinder haben keine Ansprüche. Wenn Ihr Mann Sie überlebt und das Haus erbt, könnten seine Kinder nach seinem Tod Erbansprüche anmelden, wenn er kein Testament hinterlässt.
If your husband, to whom you have not been subject to an inheritance, dies before you, he is no longer entitled to inherit and can not re- inherit anything he has not yet inherited.
You didn’t inherit the house to him, you just entered the will. You can change that at any time.
If he dies from you, he will inherit nothing from you, so his children would not be.
It’s not until you die.
Yes, it sounds logical. Since he stands with my notary, my concern was that the heritage is automatically sent to his children because he could no longer accept it