Selbstständig und Weltreise?

Hallo

Ich Arbeite in Vollzeit und hab mir vorgenommen eine Selbstständigkeit mit Amazon FBA (Ware die ich auf der Plattform Amazon anbiete wird von Amazon gelagert und versendet) zu starten. Ich möchte um Bürokratisch alles so einfach wie möglich zu halten nur in Amazon Deutschland verkaufen. Ich habe vor also nach einer zeit mein Job zu kündigen und eine Weltreise zu machen.

Eigentlich soll es auch mich Inspirieren neue Produkte auf den Deutschen Markt zu bringen. Bzw. lokal vor Ort Hersteller zu finden. Die Produkte testen etc.

Aber es soll auch wie eine Reise sein. Also ich plane zwei in einem Reisen und Business

Ich habe Geld gespart, so das ich eigentlich für ein Jahr wenn nicht mehr verreisen kann… nun zu meiner Frage: Kann ich es Steuerlich geltend machen also als Geschäftsreise, da es ja auch wirklich zum Geschäft dient. Ich werde auch immer wieder paar Sachen fertigen lassen und mal zum testen ins Amazon Lager senden und online anbieten. Eventuelle Verbesserungen am Produkt vornehmen, verbesserte Version zum Verkauf anbieten…

Also als Rechtsform Einzelunternehmer mit Kleinunternehmer Regelung, daher auch keine Großen Bürokratischen Hürden erhoff ich mir. Da ich ja im Ausland bin und Briefe eher nicht empfangen kann.

Zu meinem Gedanken, was würdet Ihr raten, ist es so umsetzbar?

(Also ich möchte kein Steuerbetrug etc. machen, nur ich sehe keine bessere Möglichkeit für mich einen Guten zuverlässigen Hersteller zu finden und auch Produktideen etc. Als Bsp. kann ich hier die Gründung von Redbull nennen )

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GandalfAwA
1 year ago

Hallo Vitali,

Ich denke nicht, dass das Finanzamt Deine Ausgaben von der Reise als Betriebskosten akzeptieren würde, aber davon abgesehen kannst Du Deine Reise natürlich antreten.

Echte Produktkosten etc. kannst Du natürlich in der Buchhaltungssoftware dann als Belege buchen. Denk daran, dass Du dann immer eine Rechnung bekommst.

GandalfAwA
1 year ago
Reply to  Vitali92

Hallo Vitali,

Du bekommst am Anfang nach der Gründung (in den ersten 3 Monaten) Briefe von Finanzamt, IHK / HWK, GEZ, usw.

Weil am Anfang muss man sich überall einmal anmelden.

Danach kommt aber erstmal nichts.

Wie viele Briefe Du bekommst von Amazon … keine Ahnung, das meiste wird per Mail kommen.

Kannst Du eventuell einen Nachbarn fragen? Der soll alle Deine Post öffnen, und alles was keine Werbung ist:

Einscannen und Dir als .pdf per email schicken. kannst ihm ja 5 EUR pro PDF bezahlen, oder so… 😉

Frederic47
1 year ago

Moin,

deine Frage ist für die Praxis schwer zu beantworten.
Rechtlich wäre das ganze jedoch so zu beurteilen:

Deinen Schilderungen zu Folge würden gemischte Aufwendungen vorliegen. Du sagst selbst, dass du nach Produkten und Lieferanten Ausschau halten möchtest, aber deine Weltreise auch einen tatsächlichen Reisecharakter im Sinne einer Freizeitgestaltung haben soll.
Das Gesetz sieht bei gemischten Aufwendungen, deren privater Teil einen nicht unerheblich Anteil sudmacht, ein absolutes Abzugsverbot vor. Der BFH hat dies mit seiner Rechtsprechung etwas aufgeweicht, wodurch Aufwendungen grundsätzlich aufgeteilt werden dürfen, wenn gemischte Aufwendungen vorliegen. Die anhand objektiver Kriterien vorzunehmende Aufteilung der Kosten dürfte sich in deinem Fall als besonders schwierig erweisen. Um wirklich die gesamten Kosten abzusetzen müsstest du meines Erachtens jeden Tag ein Produkt oder einen Hersteller Termin haben. Wenn keine objektive Aufteilung vorgenommen werden kann, muss anhand einer geeigneten Schätzungsgrundlage der private nicht abzugsfähige Teil geschätzt werden. Diese geeignete Grundlage zu finden gestaltet sich hier schwierig. Lässt sich eine solche nicht ermitteln, müssen die Aufwendungen insgesamt als privat verblasst behandelt werden.

Aus meiner beruflichen Erfahrung, weiß ich das auch Travel Blogger und Influencer Probleme beim Abzug ihrer Kosten haben können, erst recht wenn bei der Gewinnermittlung nachher ein minus steht.

Letztendlich kommt es auch auf das Ermessen deines Bearbeiters an, dieser kann entweder streng anhand des Gesetzes vorgehen und anhand der oben genannten Begründung alles streichen oder pi-mal Daumen schätzen. Ein anderer mehr oder weniger glaubwürdiger Aufteilungsmaßstab wäre evtl. das diejenigen Reisekosten abziehbar sind, die an Tagen angefallen sind, an denen du tatsächlich beruflich tätig warst. Hierfür müsstest du dann Aufzeichnungen führen… ein Tagebuch quasi :).

Ich hoffe das konnte dir etwas helfen.

MfG

Frederic47
1 year ago
Reply to  Vitali92

Sobald du die Anmeldungsprozeduren hinter dir hast, war’s das erstmal mit Briefen vom FA. Also Betrieb anmelden ( Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) und dann Vergabe der Steuernummer und der USt-ID.
Du musst natürlich aber je nachdem wie viel Umsatz du machst Voranmeldungen abgeben und Vorauszahlungen leisten. Machst du das aber gewissenhaft, kommt da auch nichts zurück.

Für Briefe kannst du a) einen Empfangsbevollmächtigten bestimmen, der deine Briefe empfängt oder B) das Finanzamt bitten dir Dinge auch per Mail zu schicken. In manchen Fällen ist das möglich wenn du hierzu zustimmst und das FA insoweit vom Steuergeheimnis befreiest.
Oder du lässt deine Eltern ab und zu in deinen Briefkasten schauen und dir Post als Foto auf WhatsApp schicken 🙂

Dem Finanzamt kannst du auch auf Elster schreiben/ antworten, also auch von unterwegs. Das ist also papierlos möglich.

Havenari
1 year ago

Wenn deine “Geschäftsreise” mehr Kosten verursacht, als du im ganzen Jahr Umsatz machst, ist ganz schnell das Zauberwort “Liebhaberei” im Spiel 😁

Frederic47
1 year ago
Reply to  Havenari

Das Stimmt, aber die Entscheidung über Liebhaberei wird i.d.R. Nicht in einem Jahr gefällt. Anlaufverluste sind mehr als üblich und wenn im Folgejahr Gewinne erwirtschaftet werden ist eine Liebhaberei auszuschließen.