Selbst gekündigt während ich krank bin!?

Hallo, bin krankgeschrieben und habe selbst mein Arbeitsverhältnis beendet. Bin jetzt in der 4 Woche krank. Und seit ein paar Tagen wurde meine Arbeit beendet.

Sprich, ich bin jetzt seit ein paar Tagen arbeitslos, aber noch weitestgehend krankgeschrieben.

Bekommt ich eine Krankengeld sperre???

Oder wie sieht es faktisch aus?

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isomatte
1 year ago

Warum kündigt man seinen Job im Krankengeldbezug, dann wartet man bis man gekündigt wird ?

Wenn Du schon Krankengeld beziehst, dann bekommst Du das auch nach einer Kündigung bis zu 78 Wochen inkl.der 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber weiter, wenn Du keine Unterbrechung der AU – hast.

Eine Sperrzeit des Krankengeldes ist aber bis zu 12 Wochen möglich, wie beim ALG – 1 auch, wenn man ohne wichtigen Grund während der Arbeitsunfähigkeit selber kündigen würde, wenn man erst danach arbeitsunfähig werden würde nicht.

Gibst Du im Internet einmal ein, bekommt man nach Kündigung weiter Krankengeld, da solltest Du es nachlesen können.

isomatte
1 year ago
Reply to  Anmar537

Wenn man aber schon AU – geschrieben ist und nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber dann bei lückenloser AU – Krankengeld bekommt, dann kündigt man doch nicht von sich aus.

Dann ist man doch Zuhause und nicht in der Firma, dann lässt man das ganze auf sich zukommen und hat solche Probleme nicht, dann muss halt der Arbeitgeber kündigen.

DasOrakel
1 year ago

Krankengeldsperren gibt es meines Wissens nach nicht.

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld jedoch sehr wohl.

GutenTag2003
1 year ago

Nein, beim Krankengeld gibt es keine Sperren.

Sperren gibt es beim ALG 1

GutenTag2003
1 year ago
Reply to  Anmar537

 kündigt kann man eine sperre bekommen

Wo?

Krankengeldanspruch besteht ab Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch “ruht” solange Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht.

Über das Beschäftigungsverhältnis hinaus – ausgenommen wenn ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigt – besteht kein Entgeltsanspruch.

GutenTag2003
1 year ago

Nun, Dein Arbeitgeber hat keinen Anlass und keine Möglichkeit Deine Kündigung nicht anzunehmen.

Du solltest umgehend Kontakt mit Deiner Krankenkasse aufnehmen und Deinen Anspruch klären.

GutenTag2003
1 year ago

Korrektur

Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. 

.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/krankengeld/arbeitnehmer/krankengeldanspruch-arbeitnehmer-2006228

peterobm
1 year ago

Eigenkündigungen ziehen immer Konsequenzen nach sich

NickiLittle
1 year ago
Reply to  Anmar537

sieh zu dass du dich so schnell wie möglich arbeitslos meldest, damit keine Lücke entsteht. eigendlich hättest du dich schon vor Beeindging des Arbeitsvehältnisses arbeitslos melden müssen. aber das wollen wir mal dahin gestellt lassen.

Damit du versorgt bist, ist es in der Regel so, dass man dir das Geld nicht direkt sperrt, sondern deine Sperzeit vom Bezug abzieht. Das gilt natürlich nur für ALG 1 bezieher. Hättest du z.B. einen Anspruch auf 12 Monate ALG1 würde sich das dann auf 9 Monate reduzieren. Das sagt man dir aber bei der Abgabe des Antrages.

lg, Nicki

NickiLittle
1 year ago

jein, im falle der selbst veruraachten Kündigung KANN! das Amt eine bis zu dreimoantigen Sperre verhängen. dass dann allerdings 3 Monate garnichts gezahlt wird, das ist so gut wie ausgeschlossen, damit man nicht verhungert bzw. keine Obdachlosigkeit droht etc.

wie gesagt, wenn ALG1 Anspruch bestünde, würde dieser dann meistens reduziert. d.h. man käme früher ins Bürgergeld oder ALG2. Wie das genau liefe wenn man direkt ins Bürgergeld käme weiß ich nicht genau. ich vermute aber, dass du dann entsprechend den satz gekürzt bekommst. Alles andere wird man dir mitteilen.

lg, Nicki