Rückforderung vom Jobcenter?
Ich hab ein Problem mit dem Jobcenter die wollen von mir 830€ zurück und haben bei mir die nebenkostenabrechnung 2022 angefragt wo ich 620€ zurückzahlen muss. Ich hab es auf Wunsch des Jobcenter fristgerecht eingereicht. Dann hab ich dem Jobcenter mitgeteilt das es so nicht geht das sie von mir 830€ zurück haben wollen und nicht die Nebenkostenabrechnung zahlen. Dann hab ich zurecht geschrieben das ich die 830€ einbehalten werde bis die mir die nebenkostenabrechnung bezahlen was mein recht ist. Die wollen extra schulden verhängen was ich nicht akzeptiere. Jetzt hab ich ein Vermittlungsgespräch beim amt bekommen. Dann hab ich es meinem vermieter mitgeteilt und der hat dann mit absprache mit mir die miete auf 30€ erhöht auf grund der hohen nebenkostennachzahlung was das jobcenter sowieso tragen muss. hab ich nicht recht mit der sache?
Wenn eine Überzahlung eingetreten ist, dann wird in der Forderung ja eine entsprechende Begründung enthalten sein.
Eine evtl. Übernahme einer BK – Nachzahlung hat mit einer möglichen Überzahlung nichts zu tun, dass musst Du separat beim Jobcenter schriftlich und formlos beantragen und deine BK – Abrechung mit Angabe deiner BG – Nummer in Kopie beim Jobcenter einreichen.
Dann bekommst Du auch einen entsprechenden Bescheid und auch darin wäre eine entsprechende Erklärung bei Ablehnung enthalten.
Wenn Du mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bist, bleibt dir der schriftliche Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht.
Nein, hast Du nicht.
Du schreibst leider nichts zu den Hintergründen, warum das Jobcenter die 830 Euro zurück fordert. Aus Jux und Tollerei sollst Du das bestimmt nicht zahlen.
Deshalb kann ich auch nicht sagen, ob Du in dieser Sache recht hast.
Ich hab teilzeit gearbeitet die haben mir 933€ Nachzahlung gegeben weil och zuwenig verdient habe dann hab ich ganz normal alg 1 beantragt und die darüber informiert und den bewilligungsbescheid vom alg 1 vorgelegt