RTW fahren?

Mich würde es interessieren ob man als NotSan den RTW fahren darf obwohl ein RetSan an Bord ist. Also muss dann der RetSan das Fahrzeug fahren oder darf der NotSan trotzdem fahren?

Danke schon mal im Voraus 😊

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SaniOnTheRoad
3 years ago

Hi,

Mich würde es interessieren ob man als NotSan den RTW fahren darf obwohl ein RetSan an Bord ist.

Das ist möglich und vielerorts auch gelebte Praxis – letztendlich hängt es von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab (jeweiliges Landesrettungsdienstgesetz), organisationsinternen Vorgaben und durchaus auch vom Gusto jeder einzelnen Wache.

Bei Leerfahrten (An- und Rückfahrten ohne Patient) ist es grundsätzlich unerheblich, wer fährt. Einzige Voraussetzung ist ein Führerschein mit der passenden Fahrerlaubnisklasse (bei RTW i.d.R. Klasse C1) – und die wird auch bei NFS regelhaft vorausgesetzt.

Mit Patient sieht es anders aus…

Der Notfallsanitäter ist grundsätzlich die verantwortliche Einsatzkraft (Transportführer) – einige Rettungsdienstgesetze schreiben explizit vor, dass der NFS als Beifahrer einzusetzen ist, andere nicht.

Dementsprechend unterschiedlich kann auch die Praxis aussehen.

Bei uns ist es durchaus üblich, dass ein “fitter” RettSan durchaus einen unkritischen Patienten während des Transports betreuen darf (Delegation durch NFS) – die Verantwortung für den Einsatz bleibt allerdings beim NotSan, egal, ob dieser den Patienten betreut oder fährt.

Spätestens bei “echten”, sprich kritischen, Notfallpatienten muss die Betreuung allerdings zwingend durch den NFS erfolgen – und der RS müsste die Betreuung auch konsequenterweise ablehnen.

Fazit

Bei Leerfahrten grundsätzlich möglich und üblich, sofern der passende Führerschein vorhanden ist.

Mit Patient? Abhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen, lokalen Gepflogenheiten und der jeweiligen Situation.

LG

SaniOnTheRoad
3 years ago
Reply to  Adi12828

Danke für den Stern!

iwaniwanowitsch
3 years ago

Definitiv darf man das. Wer das Fahrzeug fährt, hat nichts mit der Qualifikation zu tun. In den meisten Fällen tauscht man von Einsatz zu Einsatz.

Nachtrag: mit Sicherheit wird es die eine oder andere HiOrg oder Feuerwehr geben, wo vom Dienstherrn auf die “korrekte Verteilung der Funktionen” Transportführer/Maschinist Wert gelegt wird, das ist mir allerdings nicht bekannt.

CassyDia
3 years ago

Der Notfallsanitäter muss beim Patienten sein, da dieser eine höhere Ausbildung hat. Die Rettungssanitäter fahren in der Regel den Rettungswagen.

Zanora
3 years ago

Es wird immer im vorraus festgelegt wer den Wagen fährt. Das ist in der regel der Rettungssanitäter. Der Notfallsanitäter hat die bessere Qualifikation und bleibt somit beim Patienten während der fahrt und hat auch während der Rettung das Wort. Also ich kenne es so das grundsätzlich der Rettungssanitäter fährt. Sind Verzögerungen oder sonst was sind Sanitäter auch hin und wieder im Wagen während der Fahrt mit der Leitstelle in Kontakt und das übernimmt der Notfallsanitäter und erfährt ggf relevante Dinge für die Rettung. Der Fahrer muß sich auf das Fahren konzentrieren.

Leon977
3 years ago
Reply to  Adi12828

Ja ist möglich und wird auch oft so gemacht (wenn der andere keine Lust grad aufs Fahren hat übernimmt zumindest auf der Anfahrt der andere, vorausgesetzt natürlich er hat den Schein.)

Rollerfreake
3 years ago

Prinzipiell ist das möglich ja. Solange sich kein Notfallpatient im Fahrzeug befindet, darf auch der NotSan fahren, einige NotSan wollen es aber nicht, da sie sich als Verantwortliche bereits auf der Anfahrt dann Gedanken über die Patientenversorgung vor Ort machen können. Es gibt aber kein Gesetz, welches es einem NotSan verbietet, den RTW selber zum Einsatzort zu fahren, er braucht allerdings natürlich die entsprechende Fahrerlaubnisklasse (Klasse C1). Befindet sich ein Notfallpatient an Bord, so ist der NotSan als verantwortlicher Transportführer aber zur Patientenbetreuung verpflichtet.

Mfg

iwaniwanowitsch
3 years ago
Reply to  Rollerfreake

Hast du zu der Aussage

“Befindet sich ein Notfallpatient an Bord, so ist der NotSan als verantwortlicher Transportführer aber zur Patientenbetreuung verpflichtet.”

einen Beleg?

Rollerfreake
3 years ago

Zumindest für das Bundesland Baden- Württemberg ja. In §9 Abs.1 des RDG BaWü steht ganz klar: “Rettungswagen sind mit einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten zur Versorgung und Betreuung der Patienten zu besetzen”. Andere Bundesländer haben solch klare Regelungen meines Wissens nach nicht aber nach dem Rechtskapitel in meinem Lehrbuch, ist die Betreuung des Patienten durch den niedriger qualifizierten Mitarbeiter des jeweiligen Rettungsmittels juristisch genrell als “grobe Fahrlässigkeit” zu bewerten, was bedeutet, erleidet der Patient dadurch einen gesundheitlichen Schaden, ist die Besatzung sowohl straf- als auch zivilrechtlich am A….

Anders mag dies eventuell sein, wenn es sich um einen mit dem RTW durchgeführten Krankentransport handelt, denn der KTP ist ja die “Kernkompetenz” des RettSan. Auch hier sollte man sich dann aber sicherheitshalber vom Arzt auf dem Transportschein eindeutig vermerken lassen, dass die Betreuung durch den RettSan aus ärztlicher Sicht möglich ist.

Mfg