Similar Posts

Subscribe
Notify of
1 Answer
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
migebuff
3 years ago

Wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, dann ist das Fahrzeug fahrerlaubnisfrei.

Die eingetragene Geschwindigkeit ist fahrerlaubnisrechtlich nicht relevant, es besteht aber der Verdacht einer Straftat und das Fahrzeug wird auf deine Kosten zur Begutachtung sichergestellt, du kannst aber nicht wegen einem Verstoß gegen §21 StVG verurteilt werden.