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Stefan1248
2 months ago

bruttorente 30.000€ (gesetzliche Rentenversicherung)

abzgl steuerfreier Teil ca 4.800€

abzgl. KV/PV ca. 2.900€

Abzgl. Werbungskosten 102€ (das ist die Pauschale, falls du höher hast dann die)

macht wenn es keine weiteren Einkünfte gibt ca ein ZvE von rund 22.200.

Das würde aktuell eine Einkommensteuer von 2.233€ bedeuten.

Der steuertarif wird aber idr jährlich angepasst um die kalte Progression durch die Inflation auszugleichen. Daher wird die Steuer 2026 bei gleichen Einkommen wohl etwas geringer sein.

Höhere Sonderausgaben wie zb Spenden, gezahlte Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen wie zb Krankheitskosten, Pauschbeträge für Behinderte, Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker könnten das zu versteuernde Einkommen/die Steuer noch reduzieren

Stefan1248
2 months ago
Reply to  uweuwe63

Die Berechnung habe ich oben ja kurz skizziert.

als erstes muss der steuerfreie Teil berechnet werden. Das sind in 2026 16%. Der Euro Betrag wird im Folgejahr nach Rentenbeginn festgeschrieben, bleibt also fix. Erhöhungen der Rente sind voll steuerpflichtig.

dann werden von der Rente Werbungskosten abgezogen. Idr aber nur die Pauschale von 102€

Dann werden Sonderausgaben und i.b die Kranken/pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

nach Abzug eventueller außergewöhnlicher Belastungen ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen. Anhand dessen lässt sich nach der Formel in §32a EStG die tarifliche Einkommensteuer ermittelt. Die Arbeitslöhne und Haushaltnahen Dienstleistungen ermäßigt diese ggf. noch in Höhe von 20% Arbeitslöhne.

bei 16000€ Brutto wäre man idr noch knapp über den Grundfreibetrag. Bei 12000€ recht deutlich darunter.

das ist aber individuell. Je nach Höhe der beitragsätze der Krankenkasse, ob man Kinder hat oder den Zuschlag zur PV zahlen muss, eventuell Krankheitsbwdingt höhere außergewöhnliche Belastungen hat…

anTTraXX
2 months ago

In 2026 sind 16% der Rente der Rentenfreibetrag

Vereinfacht gesagt werden ca 4.800€ von der deiner Rente abgezogen. Der Restwert, hier dann 25.200€ wird versteuert.

Da wir den Tarif für 2026 noch nicht kennen müssten wir raten.

Aber Steuern werden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit anfallen.

anTTraXX
2 months ago
Reply to  uweuwe63

Woher du die nimmst ist mir schleierhaft

2strabag
2 months ago
Reply to  anTTraXX

Vermutlich meint der TE aber die Bruttorente.

Daher muss man mindestens auch noch Beiträge in die KV und in die PV abziehen.

norbertk62
2 months ago
Reply to  anTTraXX

Du scheinst dich da gut auszukennen. Bitte eine Nachfrage:

  • wenn Steuern anfallen – und das werden sie mit Sicherheit
  • wie sieht das aus, wenn die Steuern bezahlt werden müssen?
  • wenn das dumm läuft, dann müsste man über das ganze Jahr hinweg den zu erwartenden Teil ansparen und am Jahresende (oder so) auf einmal abdrücken. Das kann ein ganz schöner Betrag werden.
  • oder wird das so wie bei der Einkommensteuer gemacht?
anTTraXX
2 months ago
Reply to  norbertk62

Dir steht es jederzeit frei Vorauszahlungen zu beantragen beim FA, dieses sollte dies mit ersten Veranlagung sowieso machen

Mungukun
2 months ago

Die 16 € Kontoführungsgebühren liegen unterhalb des Pauschbetrags von 102 € und wirken sich daher effektiv gar nicht aus, da 102 € immer mindestens abgezogen werden, wenn weniger Werbungskosten erklärt werden.

wasserschlange
2 months ago

Stehen diese nicht im Zusammenhang mit der Rente? Wäre mir neu. Bin selbst Rentnerin und mach jedes Jahr meine steuerklärung

anTTraXX
2 months ago

Welcher Teil von Vereinfacht hat dich jetzt überfordert?

PS: Kontoführungsgebühren müssen im Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen, andernfalls ist ein Abzug ausgeschlossen.

wasserschlange
2 months ago

Ist so nicht ganz richtig, von der bruttorente sind Beiträge zur kranken und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar. Ebenso kontoführungsgebühren usw. D.h. heisst in diesem Fall von 25800 Euro wird das abgezogen. Dann kann erst festgestellt werden, wie hoch das steuerlich relevante Einkommen ist.

norbertk62
2 months ago

Schon klar – vorher war sie noch höher. Dennoch: deprimierend ist das doch.

Ich stelle gerade für eine Kollegin von mir eine Checkliste zusammen, an was sie im nächsten Jahr bei der Rente denken muss. Das ist abenteuerlich.

Ich wundere mich, dass da nirgends mal eine wirklich umfassende Sammlung irgendwo zum Download steht. Jeder schreibt nur für seinen eigenen Bereich. Ist recht mühsam, alles zu finden.

Aber die Kollegin und ich sammeln jetzt die Fakten und werden dann mal die Personal-Abteilung unter Druck setzen, so was rauszugeben.

anTTraXX
2 months ago

Nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Während der Einzahlung führt dies bereits zu einer geringereb Steuer

norbertk62
2 months ago

Oh No – dann ist es kein Wunder, dass die immer von der Rentenlücke reden – auf der einen Seite kriegst du Rente weil du sie jahrelang eingezahlt hast und hintenrum wird ein anständiger Teil wieder abgezwackt. Ist ja irre. Soviel Einkommen (als Rente) kannst du ja gar nicht generieren, damit am Schluss noch was übrig bleibt.

anTTraXX
2 months ago

Kann man so pauschal nicht sagen da der Tarif progressiv ist könnten 15% sein oder aber auch 30 oder gar 45%

norbertk62
2 months ago

Woow – genau das wollte ich im Moment fragen. Bist du Gedankenleser?

Super.

Nachtrag: den Steuersatz schätze ich (ohne Background) jetzt mal auf 25% ein – wie die Abgeltungssteuer – kann das hinkommen?

anTTraXX
2 months ago

Teile dem FA im entsprechenden Jahr via Elster.de mit das deine Rente voraussichtlich Summe X beträgt, wann dein Rentenbeginn ist und wie hoch deine zu leistende KV/PV Beiträge sind und bitte um die Festsetzung von Vorauszahlungen. Im Anschluss bekommst du eine Festsetzung der entsprechenden VZ

norbertk62
2 months ago

Danke – Oh No – also nochmal Papierkrieg mit dem Finanzamt – daran hab ich noch gar nicht gedacht.

Echt ein guter Einwurf. Wer denkt schon an so was – und bei mir ist es bald so weit.

anTTraXX
2 months ago

Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, wann du in Rente gehst. Da du ab dem 01.01.2026 in Rente gehst, müssen 86 % deiner Rente versteuert werden. Der Rest – also 14 % – bleibt steuerfrei. Das bedeutet: Die 4.200 Euro (der Freibetrag) sind jedes Jahr steuerfrei, und zwar für dein ganzes Leben. Aber wichtig: Der Freibetrag wird nur einmal festgelegt, und zwar auf Basis deiner Rente im ersten Jahr (2026). Wenn deine Rente später steigt, bleibt der Freibetrag gleich.

Ist das so verständlich?

Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei aller vorrausicht nach bei 12.348€. Das bedeutet: Wenn du im Jahr 2026 weniger als 12.348€ verdienst oder bekommst, musst du keine Steuern zahlen.

Beispiel mit deiner Rente:

Deine Rente ist 30.000 Euro im Jahr.

Von diesen 30.000 Euro ziehen wir den Rentenfreibetrag ab, sagen wir 4.200 Euro. Übrig bleiben 25.800 Euro.

Jetzt wird geschaut, ob der Grundfreibetrag von 12.348€ überschritten wird. In deinem Fall ja, also musst du auf den Betrag über dem Grundfreibetrag Steuern zahlen.

Die außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben lasse ich mal bewusst außen vor.

Spiritoso
2 months ago

Wenn Du Brutto-Jahresrente von mehr als 16.434 hast. Dann ja

Blindi56
2 months ago

Da Du damit weit über dem Freibetrag liegst, musst Du 83,5 % Deiner Rente, die über dem Freibetrag liegt, versteuern. Frag beim Finanzamt nach.

gromio
2 months ago

Rechnung nach meiner Kenntnis:

Brutto rente

abzüglich Steuerfreibetrag gemäß Tabelle

abzüglich Grundfreibetrag gemäß Tabelle:

= zu versteuerndes Renteneinkommen.

@@@

Stefan1248
2 months ago
Reply to  gromio

Der Grundfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen in der Höhe beträgt die Einkommensteuer dann halt nur 0€

gromio
2 months ago
Reply to  Stefan1248

In einer Subtraktion zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist das abzuziehen, steht übrigens in jedem Steuerbescheid so.

Illl

telemann2000
2 months ago

Stefan1248 stellte eine einfache einfache Frage und du antwortest so? Denn diese Aussage stimmt so nicht in Verbindung mit deiner Antwort:

Das zu versteuernde Einkommen wird durch evtl. Addition, auf jeden Fall aber durch Subtraktionen ermittelt.

Würde sie stimmen, könntest du sie bestimmt auch beweisen…..

gromio
2 months ago

Das findest Du selbst, guck einfach genau hin.

cheerio

Stefan1248
2 months ago

https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/einkommen-steuerbescheid/

Da ist zum Beispiel ein Muster. Zeig mir mal, wo da deiner Meinung nach der grundfreibetrag zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen wurde.

gromio
2 months ago

Nee, ich verwechsle da nix.

Das zu versteuernde Einkommen wird durch evtl. Addition, auf jeden Fall aber durch Subtraktionen ermittelt.

S steht es in jedem Steuerbescheid.

@@@

Stefan1248
2 months ago

Nein, das stimmt nicht. Schau da noch mal genau nach. Verwechselst du vielleicht grundfreibetrag mit dem kinderfreibetrag?

Hast du keinen Steuerbescheid zur Hand schaue ins gesetzt. In § 2 EStG ist bis Absatz 5 genau erläutert wie sich das zu versteuernde Einkommen ermittelt

DerHans
2 months ago

Schau in die Tabelle des Ertragswertes, und dann berücksichtige den steuerlichen Grundfreibetrag. Dann kannst du das in der ESt.-Tabelle ablesen.