Rente versteuern?
Hallo, bei 30.000 Euro Rente im Jahr, mit wieviel Steuern kann ich da rechnen, wenn ich am 1.12.2026 mit 63 Jahren (Jahrgang 63) in vorzeitige Rente gehe?
Danke und Grüße
Hallo, bei 30.000 Euro Rente im Jahr, mit wieviel Steuern kann ich da rechnen, wenn ich am 1.12.2026 mit 63 Jahren (Jahrgang 63) in vorzeitige Rente gehe?
Danke und Grüße
Oder kommt es zur Aussetzung von Renten und Bürgergeld?
Ich führe ein Online Shop wo ich selbst gemachten Schmuck verkaufe und das Finanzamt will wirklich jeden Belegen haben. Meistens sind das kleine Online Rechnungen von paar Euro für Material und Briefmarken. Ich hab eine Buchhaltungsapp und eine Excel geführt aber die Aufstellungen reichen nicht. Ist das nicht etwas komisch? D: Ich hab die Ausgaben…
Ich befinde mich als Angestellte in einem Teilzeitjob und möchte nun noch zusätzlich einen Minijob annehmen ! Der Minijob soll angemeldet werden. Der Teilzeitjob ist ja sozialversicherungspflichtig. Bei einem zusätzlichen Minijob ( 520 Euro ) ist nichts abzugeben, richtig ? LG und schonmal danke für die Antworten.
hallo zusammen, wenn man bei der Steuererklärung den Buchstaben “E” eingibt, wird einem sofort “-300€” berechnet. MINUS!!! Warum?!?! Wir haben diese 300 € alle Brutto bekommen und das waren dann circa 160 € Netto. Nun müssen wir die 300 € zurückzahlen und machen damit einen effektiven Verlust von 140 €!!! Das geht garnicht!!! Wir haben…
Wie und warum kann eine Gewerbesteuer bei 420% liegen?
Darf ich nach einem Trade wo ich aus beispielsweise 1000 € nach 1 Woche 2000 € gemacht habe (mit hilfe vom Hebel) also die Position geschlossen wurde durch ein Take Profit. Darf ich dann mit meinem Neuem Kapital also den 2000€ wieder eine neue Position eröffnen ohne die 1000€ Gewinn davor zu versteuern oder muss…
bruttorente 30.000€ (gesetzliche Rentenversicherung)
abzgl steuerfreier Teil ca 4.800€
abzgl. KV/PV ca. 2.900€
Abzgl. Werbungskosten 102€ (das ist die Pauschale, falls du höher hast dann die)
macht wenn es keine weiteren Einkünfte gibt ca ein ZvE von rund 22.200.
Das würde aktuell eine Einkommensteuer von 2.233€ bedeuten.
Der steuertarif wird aber idr jährlich angepasst um die kalte Progression durch die Inflation auszugleichen. Daher wird die Steuer 2026 bei gleichen Einkommen wohl etwas geringer sein.
Höhere Sonderausgaben wie zb Spenden, gezahlte Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen wie zb Krankheitskosten, Pauschbeträge für Behinderte, Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerker könnten das zu versteuernde Einkommen/die Steuer noch reduzieren
Danke das ist prima!
Liege ich richtig, dass die Steuer erst ab einem Betrag von 12.000 oder 16.000 Euro erhoben wird?
Kannst du mir erklären, wie ich das das nächste mal selbst ausrechnen kann?
Die Berechnung habe ich oben ja kurz skizziert.
als erstes muss der steuerfreie Teil berechnet werden. Das sind in 2026 16%. Der Euro Betrag wird im Folgejahr nach Rentenbeginn festgeschrieben, bleibt also fix. Erhöhungen der Rente sind voll steuerpflichtig.
dann werden von der Rente Werbungskosten abgezogen. Idr aber nur die Pauschale von 102€
Dann werden Sonderausgaben und i.b die Kranken/pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
nach Abzug eventueller außergewöhnlicher Belastungen ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen. Anhand dessen lässt sich nach der Formel in §32a EStG die tarifliche Einkommensteuer ermittelt. Die Arbeitslöhne und Haushaltnahen Dienstleistungen ermäßigt diese ggf. noch in Höhe von 20% Arbeitslöhne.
bei 16000€ Brutto wäre man idr noch knapp über den Grundfreibetrag. Bei 12000€ recht deutlich darunter.
das ist aber individuell. Je nach Höhe der beitragsätze der Krankenkasse, ob man Kinder hat oder den Zuschlag zur PV zahlen muss, eventuell Krankheitsbwdingt höhere außergewöhnliche Belastungen hat…
In 2026 sind 16% der Rente der Rentenfreibetrag
Vereinfacht gesagt werden ca 4.800€ von der deiner Rente abgezogen. Der Restwert, hier dann 25.200€ wird versteuert.
Da wir den Tarif für 2026 noch nicht kennen müssten wir raten.
Aber Steuern werden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit anfallen.
Waren da nicht so 16.000 Euro Freibetrag?
Nö
Woher du die nimmst ist mir schleierhaft
Vermutlich meint der TE aber die Bruttorente.
Daher muss man mindestens auch noch Beiträge in die KV und in die PV abziehen.
Du scheinst dich da gut auszukennen. Bitte eine Nachfrage:
Dir steht es jederzeit frei Vorauszahlungen zu beantragen beim FA, dieses sollte dies mit ersten Veranlagung sowieso machen
Die 16 € Kontoführungsgebühren liegen unterhalb des Pauschbetrags von 102 € und wirken sich daher effektiv gar nicht aus, da 102 € immer mindestens abgezogen werden, wenn weniger Werbungskosten erklärt werden.
Stehen diese nicht im Zusammenhang mit der Rente? Wäre mir neu. Bin selbst Rentnerin und mach jedes Jahr meine steuerklärung
Welcher Teil von Vereinfacht hat dich jetzt überfordert?
PS: Kontoführungsgebühren müssen im Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen, andernfalls ist ein Abzug ausgeschlossen.
Ist so nicht ganz richtig, von der bruttorente sind Beiträge zur kranken und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar. Ebenso kontoführungsgebühren usw. D.h. heisst in diesem Fall von 25800 Euro wird das abgezogen. Dann kann erst festgestellt werden, wie hoch das steuerlich relevante Einkommen ist.
Schon klar – vorher war sie noch höher. Dennoch: deprimierend ist das doch.
Ich stelle gerade für eine Kollegin von mir eine Checkliste zusammen, an was sie im nächsten Jahr bei der Rente denken muss. Das ist abenteuerlich.
Ich wundere mich, dass da nirgends mal eine wirklich umfassende Sammlung irgendwo zum Download steht. Jeder schreibt nur für seinen eigenen Bereich. Ist recht mühsam, alles zu finden.
Aber die Kollegin und ich sammeln jetzt die Fakten und werden dann mal die Personal-Abteilung unter Druck setzen, so was rauszugeben.
Nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
Während der Einzahlung führt dies bereits zu einer geringereb Steuer
Oh No – dann ist es kein Wunder, dass die immer von der Rentenlücke reden – auf der einen Seite kriegst du Rente weil du sie jahrelang eingezahlt hast und hintenrum wird ein anständiger Teil wieder abgezwackt. Ist ja irre. Soviel Einkommen (als Rente) kannst du ja gar nicht generieren, damit am Schluss noch was übrig bleibt.
Kann man so pauschal nicht sagen da der Tarif progressiv ist könnten 15% sein oder aber auch 30 oder gar 45%
Woow – genau das wollte ich im Moment fragen. Bist du Gedankenleser?
Super.
Nachtrag: den Steuersatz schätze ich (ohne Background) jetzt mal auf 25% ein – wie die Abgeltungssteuer – kann das hinkommen?
Teile dem FA im entsprechenden Jahr via Elster.de mit das deine Rente voraussichtlich Summe X beträgt, wann dein Rentenbeginn ist und wie hoch deine zu leistende KV/PV Beiträge sind und bitte um die Festsetzung von Vorauszahlungen. Im Anschluss bekommst du eine Festsetzung der entsprechenden VZ
Danke – Oh No – also nochmal Papierkrieg mit dem Finanzamt – daran hab ich noch gar nicht gedacht.
Echt ein guter Einwurf. Wer denkt schon an so was – und bei mir ist es bald so weit.
Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, wann du in Rente gehst. Da du ab dem 01.01.2026 in Rente gehst, müssen 86 % deiner Rente versteuert werden. Der Rest – also 14 % – bleibt steuerfrei. Das bedeutet: Die 4.200 Euro (der Freibetrag) sind jedes Jahr steuerfrei, und zwar für dein ganzes Leben. Aber wichtig: Der Freibetrag wird nur einmal festgelegt, und zwar auf Basis deiner Rente im ersten Jahr (2026). Wenn deine Rente später steigt, bleibt der Freibetrag gleich.
Ist das so verständlich?
Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei aller vorrausicht nach bei 12.348€. Das bedeutet: Wenn du im Jahr 2026 weniger als 12.348€ verdienst oder bekommst, musst du keine Steuern zahlen.
Beispiel mit deiner Rente:
Deine Rente ist 30.000 Euro im Jahr.
Von diesen 30.000 Euro ziehen wir den Rentenfreibetrag ab, sagen wir 4.200 Euro. Übrig bleiben 25.800 Euro.
Jetzt wird geschaut, ob der Grundfreibetrag von 12.348€ überschritten wird. In deinem Fall ja, also musst du auf den Betrag über dem Grundfreibetrag Steuern zahlen.
Die außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben lasse ich mal bewusst außen vor.
Hier ein weiterer Netzfund…
Ein lediger Rentner, der 2024 erstmals Rente bezieht, keine weiteren Einkünfte hat und in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, muss bei einer Brutto-Jahresrente von mehr als 16.434 Euro davon ausgehen, dass er darauf Steuern zu zahlen hat.07.11.2024
Steuertabellen für Rentner zu Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten. Einige Abzugsmöglichkeiten gelten für jeden Steuerpflichtigen, unabhängig von seinem Alter. Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2025 bei 12.096 Euro liegt (für Ledige, Ehepaare das Doppelte; mehr dazu siehe letztes Kapitel).
Ist das aktuell?
Gibt es nicht einen Steuergrundfreibetrag?
Wenn Du Brutto-Jahresrente von mehr als 16.434 hast. Dann ja
Du meinst, die Differenz zu 30.000 = 13.566 Euro muss ich dann zu 88% versteuern?
Mit welchem Steuersatz?
Wieviel war meine Frage?
Danke!
Da Du damit weit über dem Freibetrag liegst, musst Du 83,5 % Deiner Rente, die über dem Freibetrag liegt, versteuern. Frag beim Finanzamt nach.
Rechnung nach meiner Kenntnis:
Brutto rente
abzüglich Steuerfreibetrag gemäß Tabelle
abzüglich Grundfreibetrag gemäß Tabelle:
= zu versteuerndes Renteneinkommen.
@@@
Der Grundfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen in der Höhe beträgt die Einkommensteuer dann halt nur 0€
In einer Subtraktion zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist das abzuziehen, steht übrigens in jedem Steuerbescheid so.
Illl
Super Danke!
Jetzt fehlen nur noch die Zahlen, um zu meinem Ergebnis zu kommen.
Stefan1248 stellte eine einfache einfache Frage und du antwortest so? Denn diese Aussage stimmt so nicht in Verbindung mit deiner Antwort:
Würde sie stimmen, könntest du sie bestimmt auch beweisen…..
Das findest Du selbst, guck einfach genau hin.
cheerio
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/einkommen-steuerbescheid/
Da ist zum Beispiel ein Muster. Zeig mir mal, wo da deiner Meinung nach der grundfreibetrag zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen wurde.
Nee, ich verwechsle da nix.
Das zu versteuernde Einkommen wird durch evtl. Addition, auf jeden Fall aber durch Subtraktionen ermittelt.
S steht es in jedem Steuerbescheid.
@@@
Nein, das stimmt nicht. Schau da noch mal genau nach. Verwechselst du vielleicht grundfreibetrag mit dem kinderfreibetrag?
Hast du keinen Steuerbescheid zur Hand schaue ins gesetzt. In § 2 EStG ist bis Absatz 5 genau erläutert wie sich das zu versteuernde Einkommen ermittelt
Schau in die Tabelle des Ertragswertes, und dann berücksichtige den steuerlichen Grundfreibetrag. Dann kannst du das in der ESt.-Tabelle ablesen.
Danke!
Das mache ich mal, sobald ich weiß wie und wo 🙂