Reiserücktritt wegen Weisheitszahn-Op?

Moin,

ich habe in circa einem Monat eine Studienfahrt vor mir, die etwa 300€ kostet. Allerdings habe ich jetzt Zahnschmerzen bekommen. Also ab zum Zahnarzt. Ergebnis: Ihre Weisheitszähne müssen raus. Der nächste Termin wäre entweder kurz vor der Studienfahrt bzw während der Studienfahrt. Beides würde darauf hinauslaufen, dass ich die Fahrt nicht antreten könnte. Lehrer meinte, ich sollte trotzdem bezahlen und ich bekomme das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück. Den Termin möchte ich nicht verschieben, da ich sowieso nicht so Lust auf die Studienfahrt habe und auch nicht weiteres riskieren möchte. Jetzt die Frage bekomme ich das Geld zurück von der rücktrittsversicherung oder gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

(1 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
15 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Silencer1975
1 year ago

bezahlen, Termin vor der Reise wahrnehmen und dann gucken, wie es einem geht. Wenn man nicht fahren kann, Geld zurückholen. Wenn man fahren kann – alles hübsch. Nach meinen gezogenen zwei Weisheitszähnen war eigentlich am übernächsten Tag bis auf einen Druck alles hübschi

Funfroc
1 year ago

Hallo,

Lehrer meinte, ich sollte trotzdem bezahlen und ich bekomme das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück.

Die Aussage klingt irgendwie danach, dass hier gar nicht storniert werden soll… DANN würde die Versicherung auch nicht zahlen. Die Person muss schon stornieren – also von der Reise zurücktreten.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung zahlt natürlich nur den Anteil der Stornokosten. Sollten heute die Stornokosten bei 70% liegen und nächste Woche bei 90%, dann wird die Versicherung natürlich nur die 70% übernehmen, denn auch der Versicherte ist in der Pflicht, zur Schadensminimierung beizutragen. Das Wissen, um den Schadensfall ist ja bereits vorhanden.

Wichtig ist, dass auch ein versicherter Schadensfall vorliegt – das sollte vermutlich hier der Fall sein. Auch wichtig ist, ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Das ist oft der Fall und dieser Betrag der Selbstbeteiligung würde natürlich von der Versicherung nicht übernommen.

LG, Chris

Edit: Im Zweifelsfall kann man sich bei der Hotline der Versicherung Instruktionen holen, wie man vorgehen soll, um so schadensmindernd, wie möglich zu agieren. Handelt man nach Anweisung der Versicherung, dürfte diese kaum eine Möglichkeit haben, dann nicht zu regulieren.

mveltre
1 year ago

Wichtig ist am Ende “nur”, ob Du für die Reisezeit bzw. mindestens den Beginn eine Krankschreibung vom Arzt erhälst. Zu Bedenken ist auch, dass Reiserücktrittsversicherungen oft einen Selbstbehalt haben, das musst Du in den Bedingungen prüfen. Ich habe z.B. eine automatische RK-Rücktrittsversicherung bei allem, was ich mit meiner Kreditkarte bezahle. Allerdings dort auch einen Selbstbehalt von 200 € (z.B. Reise kostet 500 €, dann bekomme ich nur 300 € wieder).

sumi79
1 year ago

Die zum Buchungszeitpunkt bereits bestehende Erkrankungen und geplante Behandlungen deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab. Dazu mal in die Versicherungsbestimmungen schauen.

Es ist doch Quatsch, dass man eine Reise bucht, im Wissen, dass man sie nicht antreten wird.

Im schlimmsten Fall riskierst du eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs, wenn sich rausstellen sollte, dass du oder die Gruppe euch dadurch irgendwelche Vorteile erschleicht.

germanils
1 year ago

Nein, bei geplanten OPs greift die Rücktrittsversicherung nicht.

Lehrer meinte, ich sollte trotzdem bezahlen und ich bekomme das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück. 

Das ist Unsinn!

Wenn Du schon weißt, dass Du nicht mitfährst, auf keinen Fall zahlen!

Funfroc
1 year ago
Reply to  germanils

Nein, bei geplanten OPs greift die Rücktrittsversicherung nicht.

Das ist so pauschal falsch. Davon abgesehen, dass es natürlich sowieso immer auf die Bedingungen der einzelnen Versicherung ankommt… greift eine Versicherung nicht, wenn die OP VOR der Reisebuchung schon geplant gewesen wäre. Auch würde sie vermutlich nicht greifen, wenn die OP problemlos verschiebbar wäre.

Da hier aber eine Schmerzsymptomatik vorliegend ist, dürfte man wohl davon ausgehen, dass man auch zeitnah handeln muss. Somit wird in der Regel ein versicherter Schadensfall vorhanden sein.

germanils
1 year ago
Reply to  Funfroc

Aber definitiv keine Notwendigkeit, eine Reise zu bezahlen, die man sicher nicht antreten möchte, wie der Lehrer vorschlägt.

Funfroc
1 year ago

Klar… als Prokurist eines Reisebüros schildere ich natürlich nur die vollkommen unüblichen Arten, eine Reise zu buchen…

sumi79
1 year ago

Wie auch immer. Darüber streiten werde ich mich mit dir ganz sicher nicht. Die von dir beschriebene Art Reisen zu buchen ist mir nicht geläufig und meiner Ansicht nach auch ziemlich unlogisch.

Funfroc
1 year ago

Die Reise ist noch nicht bezahlt. Daraus resultiert, dass die Reise auch noch nicht gebucht ist.

Sorry, aber das ist ganz großer Quatsch. Eine Reise kann natürlich gebucht, aber noch nicht (oder nicht komplett) zur Zahlung fällig sein. Dann ist sie gebucht, aber nicht (oder nicht vollständig) bezahlt. Beweis durch Widerspruch – These widerlegt.

Bei den klassischen Gruppenreisen / Klassenfahrten Anbietern gibt es in der Regel eine Anzahlung und ca. 4 Wochen vor Abreise die Restzahlung. Die Anzahlung darf dabei in der Regel nicht höher als 20% sein.

sumi79
1 year ago

Woher nimmst du diese Information.

Ganz einfach:

“Lehrer meinte, ich sollte trotzdem bezahlen und ich bekomme das Geld von der Reiserücktrittsversicherung zurück.”

Die Reise ist noch nicht bezahlt. Daraus resultiert, dass die Reise auch noch nicht gebucht ist. Denn welcher Lehrer würde das Geld für die ganze Klasse vorstrecken? Mal davon abgesehen, dass er ziemlich reich sein muss.

Der Ablauf ist bei solchen Reisen ist immer gleich:

1. Verbindliche Angebote einholen

2. Geld einsammeln

3. Buchen und bezahlen.

Warum sollte der Lehrer verlangen, dass man etwas bezahlt, obwohl in Aussicht steht, dass man nicht mit kann, wenn es doch nicht mal gebucht wäre – das macht imho keinen Sinn.

Das macht durchaus Sinn, wenn ein Pauschalbetrag auf mehrere Personen aufgeteilt wird. Fällt jemand aus, dann müssen andere mehr bezahlen. Z.B. für den Bus, Jugendherberge usw.

Dem müssen sie wieder zustimmen, was eventuell für manche dann zu teuer werden kann und dadurch noch mehr abspringen können.

Funfroc
1 year ago

Die Reise ist aber nicht gebucht und der OP-Termin ist bereits auf den Reisebeginn geplant.

Woher nimmst du diese Information. Es ist aus dem Fragetext nicht ersichtlich, ob eine Buchung bereits vorhanden ist…

Warum sollte der Lehrer verlangen, dass man etwas bezahlt, obwohl in Aussicht steht, dass man nicht mit kann, wenn es doch nicht mal gebucht wäre – das macht imho keinen Sinn.

Im mindesten sollte man also auf die Möglichkeit eingehen, dass die Reise gebucht ist, da die ganze Frage sonst keinen Sinn macht, wenn nicht bereits eine Buchung vorhanden ist.

sumi79
1 year ago

Ist die Reise bereits gebucht und die Notwendigkeit der OP nach Reisebuchung…

Die Reise ist aber nicht gebucht und der OP-Termin ist bereits auf den Reisebeginn geplant.

Funfroc
1 year ago

Ist die Reise bereits gebucht und die Notwendigkeit der OP nach Reisebuchung eingetreten und die OP aufgrund einer Schmerzindikation nicht verschiebbar, dann wäre aller Voraussicht nach auch ein versicherter Fall vorhanden.

Ist die Reise bereits gebucht, wovon ich anhand der Fragestellung ausgehe, entsteht natürlich auch eine Zahlungspflicht. Sicherlich wird diese bei einer aktuellen Stornierung nicht bei 100% liegen… Auf das sinnvollen Vorgehen bin ich in meiner Antwort ausführlich eingegangen.