Reicht es nur mit einem Sprachzertifikat und Studienabschluss für eine BAMF-Zulassung?
Ich habe eine Frage an diejenige, die über die BAMF-Zulassung von Lehrkräften im Integrationskurs verfügen oder die sich in diesem Bereich gut auskennen:
Wie wird das nachgewiesen, dass man die Inhalte und Ziele des Orientierungskurses gut vermitteln kann?
Das ist eine auf die Webseite von BAMF erwähnte Voraussetzung, aber nach meiner Entschlüsselung wird im Antrag nur der Sprachzertifikat und Studienabschluss benötigt. Ich bin ein zukünftiger Sachverständiger der deutschen Sprache (Masterniveau) aus Finnland und möchte mich eines Tages in Deutschland als Lehrkraft betätigen. Und deshalb frage ich mich, reicht es mit nur diesen zwei Nachweisen aus.
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