Regressforderung bei Arbeitsunfall?

Hallo zusammen,

Es ist eine theoretische Frage ausgelöst durch einen aktuellen Fall, in dem einem Amazon Kurierfahrer das Auto weggerollt und ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Ich weiß von der Deutschen Post, dass die ihre Mitarbeiter in solchen Fällen in Regress nehmen, weil die Post einerseits keine Kfz-Haftpflicht für ihre Fahrzeuge besitzt (sind wohl davon befreit weil solvent genug ums aus eigener Tasche zu bezahlen) und andererseits Motor aus, Gang rein, Handbremse anziehen eine klare Arbeitsanweisung ist, gegen die in dem Fall verstoßen wurde.

Im Falle der Post ohne Kfz-Haftpflicht:

Hilft dem Mitarbeiter hier eine private Haftpflicht?

Im Falle von Amazon, GLS und Co, wo vermutlich eine Haftpflicht besteht:

Regelt diese den Schaden ohne Regressforderung, weil zB Vorsatz nachgewiesen werden müsste, oder haftet hier die private Haftpflicht des Mitarbeiters, wenn ja voll oder nur für den Fremdschaden, also ohne das Firmenfahrzeug?

Danke euch

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5432112345
1 year ago

Erstmal vorweg, ob und wie das Fahrzeug versichert ist spielt für die Haftung und Regressansprüche keine Rolle – nur wer den Mitarbeiter am Ende in Regress nehmen kann. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Regressforderungen übrigens nicht, dafür benötigt man eine Berufshaftpflichtversicherung.

Zur eigentlichen Haftung, in diesem Fall ist sie auf Grund einer Pflichtverletzung erstmal grundsätzlich gegeben. Nun besteht aber die Frage ob sie eingeschränkt werden muss und da kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Hier würde ich mittelschwere Fahrlässigkeit unterstellen. Sie war nicht “leicht”, weil man davon ausgehen kann, dass der Fahrer mit den vorgeschriebenen Abläufen nicht überfordert war. Sie war nicht “vorsätzlich”, zumindest sofern der Fahrer den Schaden nicht herbeiführen wollte. Und sie war auch nicht “grob”, weil hier nicht gegen grundlegende Verhaltensregeln verstoßen wurde.

Damit wird der Schaden auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und hier stellen sich dann so Fragen wie: Wie hoch ist das Einkommen des Mitarbeiters im Verhältnis zum Schaden? Erhält er eine Prämie für das Risiko, dass er trägt? Hatte er die Möglichkeit sich gegen den Schaden zu versichern? Hat der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Termindruck gesetzt? Hat er den Mitarbeiter anderweitig überlastet? etc. pp.

Also kurz: Einzelfallentscheidung

lilatrudi
1 year ago

…weil die Post einerseits keine Kfz-Haftpflicht für ihre Fahrzeuge besitzt.

Die Zeiten sind schon lange vorbei. Die Kraftfahrzeuge der Deutsche Post AG sind bei der HDI Global SE haftpflichtversichert.

Hilft dem Mitarbeiter hier eine private Haftpflicht?

Möglich, falls es eine entsprechende Zusatzvereinbarung gibt.

grandy52
1 year ago

Die Privathaftpflicht ist raus.

Ob und in welchem Umfang ein AG Regress vom AN fordern kann liegt am Grad der Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN dem AG gegenüber nicht.