Rechtsfrage Autokauf privat ( Fehlender Kat )?
Hallo, habe mir am Dienstag ein Auto gekauft. Dieses haben wir zur Werkstatt geschleppt auf Hänger ( Da Bremsen sowie TÜV neu gemacht gehören ).
So, nun ruft mich heute meine Werkstatt an und sagt, dass der Kat rausgeflext wurde.
Dieses wurde allerdings NICHT erwähnt, nur, dass evtl. ein Flansch undicht ist.
Auch in der Anzeige bei Kleinanzeigen steht dazu nichts!!!
https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/audi-a4-b6-avant/2682709672-216-7461
Jetzt die Frage, kann ich ihn deswegen Anzeigen oder auch mein Geld zurück verlangen? Einen Kaufvertrag gibt es nicht, nur eine Quittung mit der Barzhalungsbestätigung und dem Vermerk ” Bastlerfahrzeug “.
selbst in die schei… getreten.. mit der Formulierung im Vertrag kannst du wenig ausrichten und hast hoffendlich nicht viel bezahlt.. entweder nachrüsten lassen was auch heute noch geht oder einen vom Fahrzeugverwerter kauufen und einbauen lassen.. ev weis auch deine werkstatt eine Günstige alternative. einfach mal Fragen..
Unter 1000€ für einen fetten Bastler-Audi in der Hoffnung, dass doch nicht zu viel laputt ist und auf die Nase gefallen 🤷🏻♂️
Naja, wenn im Inserat steht ” nicht beschädigtes Fahrzeug ” geht man davon aus, dass es auch so ist. Hab mir gottseidank auch das Inserat gespeichert gehabt.
Beschädigt ist ja auch nix. Aber wenn bei einem dreistelligen Kaufpreis da schon steht “Bastlerfahrzeug oder als Teilespender/Schlachter”, sollte man doch wenig bis keine Hoffnungen darin setzen, ein fahrtüchtiges Auto gekauft zu haben
Einerseits ist ein entfernter Kat unerwähnt imho arglistige Täuschung.
Andererseits hast du ein “Bastlerauto” gekauft, welches gemäß Definition im akttuellen Zustand erhebliche Mängel hat und nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen kann. Und das ohne schriftlichen Kaufvertrag. Also ich seh da schwarz für dich