Rechtliche Folgen bei Verkauf von nicht Straßentauglichem Fahrzeug?

tl;dr

Kann ich rechtlich belangt werden wenn ich ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verkaufe und der Käufer im Wissen darüber trotzdem das Fahrzeug wegfährt anstatt es abschleppen zu lassen?

Lange Version:

Mein letztes Auto hat eine rostige Hinterachse und wurde daher von meiner Werkstatt (und einer zweiten) als Verkehrsuntüchtig eingestuft. Der Wagen hat weder TÜV noch ist er angemeldet mittlerweile.

Die Reparatur würde wahrscheinlich den Wert des Wagens übersteigen, da ungewiss ist welche anliegenden Teile durch die rostige Achse beim Ausbau zusätzlich zu Bruch gehen. Durch den Hybrid-Allrad Antrieb ist wohl auch der Aufwand dafür recht hoch. Zusätzlich dazu müsste ein Querlenker getauscht werden.

All das hat dazu geführt das ich mir nun ein neues Auto gekauft habe und den alten als Bastler/Ausschlachtfahrzeug verkaufen würde. Ich würde im Kaufvertrag dann auch festhalten das dieses Fahrzeug nicht Verkehrstauglich ist und diese 2 Mängel auflisten.

Meine Frage wäre also ob ich rechtliche Folgen davontragen würde wenn der Käufer sich dazu entschließt den Wagen zu fahren und zb. in einen Unfall verwickelt wird oder in ein Schlagloch fährt was dazu führt das die Hinterachse bricht, etc.

Ich bedanke mich schonmal für alle hilfreichen Informationen diesbezüglich 🙂

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Rasentraktor007
1 year ago

Ich würde im Kaufvertrag dann auch festhalten das dieses Fahrzeug nicht Verkehrstauglich ist und diese 2 Mängel auflisten.

Tu das, liste jeden (!) Mangel auf und schließ die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung wirksam aus.

Am besten verwendest Du dafür einen Muster-Kaufvertrag von mobile.de oder vom ADAC, in den Du alle (!) bekannten Mängel einträgst.

Dazu Datum und Uhrzeit der Übergabe des abgemeldeten (!) Autos; und ab der Übergabe ist der Käufer alleine für das verantwortlich, was er dann tut.

BBasti89M
1 year ago

Kann ich rechtlich belangt werden wenn ich ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verkaufe

Vielleicht. Im konkreten Fall nicht.

der Käufer im Wissen darüber trotzdem das Fahrzeug wegfährt anstatt es abschleppen zu lassen?

Das wäre sein Problem, außer du hast dazu einen wichtigen Tatbeitrag geleistet, also wissentlich dafür gesorgt, dass es so passiert.

Hannes178
1 year ago

Nein, selbst wenn du das nicht reinschreiben würdest. Nachdem du das verkauft hast ist es sein eigentun also kannst du nicht dafür belangt werden wenn der Käufer eine Straftat begeht

Vando
1 year ago
Reply to  Hannes178

selbst wenn du das nicht reinschreiben würdest.

Davon würde ich nicht ausgehen. Wenn das Fzg. den Eindruck macht den üblichen Zuständen zu entsprechen, könnte man da leicht einen Strick drauß machen.

Manne1852
1 year ago

Ich bin der gleichen Meinung wie ” Rasentraktor007 ” . Obwohl ich ein fahren des Autos durch Zurückbehalten des Zündschlüssels verhindern würde , bis das sichtbare abschleppen durch ein dafür geeignetes Abschleppfahrzeug gegeben ist . Dies kann man vor dem Kauf zur Bedingung machen , auch wenn der Verkauf daran vielleicht scheitert . Sicher ist sicher , bevor man sich nachher Vorwürfe macht . Anmerkung : Ich könnte demnächst das gleiche Szenarium bekommen , mit dem Vorteil , TÜF und Fahrtauglichkeit sind noch ! gegeben .

linkerJesus
1 year ago

Nein, das ist allein Sache des Käufers…