Rechtliche Absicherung Arbeit mit Pferden und Kindern?

Ich studiere soziale Arbeit und bin derzeit in meinem Praxissemester in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ich darf hier eigene Projekte planen und durchführen. Ich habe ein eigenes Pferd nd würde gerne mit den Kindern/Jugendlichen einen Ausflug dorthin machen. Auf welche rechtlichen Grundlagen muss ich achten? Reicht es wenn ich mir von den Eltern der Kinder für diesen Ausflug einen Haftungsausschluss unterschreiben lasse? Es ist nicht geplant das die Kinder reiten. es geht mehr um gemeinsames Spazierengehen, Putzen etc. . Eine fertig ausgebildete Pädagogische Fachkraft wäre dabei. Mein Pferd ist brav, aber es ist und bleibt nunmal ein Fluchttier.

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Hjalti
1 year ago

Ich finde das immer schwierig mit Tieren, die so etwas nicht gewöhnt sind – falls du da mit mehreren Kids gleichzeitig auf tauchst. Dazu müssen natürlich auch der Stallbetreiber und etwaige Miteinsteller ihr OK geben. Und die rechtliche Seite solltest du vorab mit deinem AG besprechen, sowie Eltern selbstverständlich vorab ins Boot nehmen.

MaryLynn87
1 year ago

Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung solltest du sowieso haben.

Und ja, das OK der Eltern vorab zu holen ist sehr ratsam.

Außerdem würde ich die Sache mit maximal zwei Kindern gleichzeitig machen. Man kann eben keine Sack Flöhe alleine hüten.

Dann solltest du noch dran denken, dass es im Stall AUCH ANDERE Pferde und Einsteller gibt die es vielleicht nicht so prickelnd finden wenn da eine Horde Kinder herumfliegt. Daher würde ich das mit Stallbesitzer und Einstellern absprechen.

Versichfachwirt
1 year ago

Eine Haftungsfreistellung würde Dir vermutlich nicht helfen, da eine völlige Haftungsfreistellung ohnehin unwirksam ist. Du könntest Deine Haftung höchstens auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränken. Außerdem haftet der Tierhalter bei einem Reitpferd auch ohne Verschulden. Da meldet sich z.B. die Krankenkasse eines verletzten Kindes. Ob die Tierhalterhaftpflichtversicherung hier eintritt, finde ich etwas grenzwertig, da es sich ja im Grunde um eine gewerbliche Tätigkeit handelt – auch wenn kein Geld genommen wird. In der Freizeit wäre das zwar versichert, es handelt sich aber eben um keine Freizeit. Daher solltest Du mit Deiner Tierhalterhaftpflichtversicherung eine entsprechende Vereinbarung treffen.

ShadowTaking
1 year ago

Tierhaltehaftpflicht, die auch minderjährige Personen mit abdeckt, wäre ratsam, frag bitte VORAB bei deiner Versicherung genau diesen Fall, wie oben geschildert, an.

Die Unterschrift der Eltern sehe ich als extrem ratsam an! Auch vorab abklären, ob eventuell eine Tierhaarallergie besteht, wäre wichtig, nicht dass da noch ein Kind einen extremen Asthmaanfall oder ähnliches bekommt!

Informiere auch bitte die Eltern, was da alles auf sie zu kommen könnte, dass das ein Fluchttier ist, dass mehrere Erwachsene mit dabei sind, aber es immer mal wieder zu Unfällen kommen kann. Versichere schriftlich, dass nicht geritten wird und halte dich dann da auch bitte dran, egal wie sehr die Kids betteln.

Mit mehr als 2 Kids gleichzeitig würde ich es eh nicht machen, dann hast du pro Kind einen Erwachsenen, denn bedenke, du musst auf das Kind aufpassen und ein Auge auf das Pferd haben, die Gesamtsituation überblicken und Gefahren vorab erkennen und verhindern können.

Ansonsten: Coole Idee!!

DerHans
1 year ago

Wenn du das im Rahmen des Praktikums machst, bist du ja über die Betriebshaftpflicht deines Auftraggebers abgesichert. Eine Tierhalterhaftpflicht musst du ja sowieso haben.