Rechte bei 2 Tagen ohne funktionierenden WLAN-Zugang – Wie lange darf das dauern?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meinem Internetanbieter: Mein WLAN-Zugang funktioniert seit zwei Tagen nicht, und der Kundenservice zeigt sich wenig hilfreich, obwohl ich mehrmals angerufen habe.
Ich bin vertraglich an den Anbieter gebunden und bezahle für den Dienst. Mich würde interessieren, wie lange es rechtlich zulässig ist, dass ein Internetzugang nicht funktioniert, und ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe. Gibt es gesetzliche Regelungen zu Ausfallzeiten?
Ich wäre dankbar für eure Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema.
Vielen Dank im Voraus!
theoretisch hat man die ab dem 2,Tag, wie gut und kulant der Kundendienst ist hängt vom Anbieter ab, ich habe bei der Telekom seit Jahren nur Ausfälle, nach einem 14 tägigen Totalausfall, was die sogar zugegeben haben, wurde noch nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht akzeptiert , eine Erstattung habe ich nicht erhalten.
ich habe dann den Einzug eines Monatsbeitrages storniert und normal gekündigt und den letzten Monat bezahlt, nachdem dann die Kündigung durch war haben die einfach den rückwirkend ausstehende Betrag noch mal abgebucht, ich hatte keine Lust mich da rumzustreiten wegen 30€
du musst alles genau dokumentieren und regelmäßig Speed-Test durchführen mit unabhängigen unterschiedlichen Anbietern, was allerdings nicht möglich wenn es gar nicht geht, eventuell Zeugen
mit Handyverträgen bin ich seit vielen Jahren bei o2 und jetzt auch seit 2 Jahren mit Internet, ein Anruf genügt, da bekommt man sofort Gutschriften oder andere Vergünstigen. beim geringsten Problem erhält man neue Sim-Karte oder einen neuen Router
Hi,
Störungen dokumentieren, melden und Frist setzen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kennt den Fall einer Betroffenen, die an ihrem Wohnort nur mobiles Internet nutzen kann. Als das Netz ausfällt, wendet sie sich mehrfach an ihren Anbieter, wird aber immer wieder vertröstet und die Störung vier Wochen lang nicht beseitigt. “Das muss die Verbraucherin nicht hinnehmen”, erklärt Rechtsexpertin Kathrin Bartsch.
Betroffene sollten in einem ersten Schritt die Störung dokumentieren, etwa anhand von Bildschirmfotos. Anschließend melden sie die Störung dem Anbieter und fordern ihn auf, die Störung zu beseitigen. “Am besten setzen sie dafür eine 14-tägige Frist und nutzen ein Einschreiben, denn das ist gerichtsfest”, so Bartsch. Ist der Anbieter für die Störung verantwortlich, muss er sie sofort und kostenfrei beseitigen.
Wie lange muss man einen Internetausfall hinnehmen?
“Beseitigt der Anbieter die Störung nicht am darauffolgenden Tag der Meldung, muss er mitteilen, was unternommen wurde und bis wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird”, erläutert die Rechtsexpertin. Ist die Störung nicht spätestens am dritten Kalendertag nach Eingang der Meldung behoben, haben Kundinnen und Kunden einen pauschalen Entschädigungsanspruch gegenüber ihrem Anbieter. Zudem haben Betroffene ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Anbieter keine andere Lösung bereitstellen kann oder nicht innerhalb der gesetzten Frist auf die Beschwerde reagiert.
Anspruch auf Entschädigung oder Kündigung
Zu beachten sei aber, dass kein Netzbetreiber eine 100-prozentige Verfügbarkeit verspreche, so Bartsch. “Das heißt, dass etwa eine kurzfristige Störung an rund sieben Tagen pro Jahr vertraglich eingeplant ist.” Kunden müssen also eine Störung für diese Dauer hinnehmen, bevor sie den Vertrag fristlos kündigen können.
Im Fall der Verbraucherin aus Niedersachsen sei eine außerordentliche Kündigung jedoch nicht sinnvoll, da nur ein einziger Anbieter das Netz abdeckt. Ihr bleibe somit nur übrig, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Zudem könne sie das monatliche Entgelt mindern, da weder Telefonie noch mobile Internetleistung wie vereinbart geliefert werden.
WLAN ist auch nix womit sich der Provider rumschlagen muß, den geht nur die Internetleitung selbst was an oder wenn WLAN nicht geht, dann der defekte Router, der von ihm gemietet wurde
Nimm nen LAN-Kabel, häng da ein entsprechendes Endgerät dran an den Router anschließen und dann wählst Dich auf der Weboberfläche des Routers an ODER alternativ drück einfach mal den WLAN-Button am Router um das WLAN einzuschalten
Der Anbieter ist nicht für das WLAN zuständig.
Die WLAN Einstellungen kannst du an deinem Router verändern.
Vielleicht ist es dort einfach nur ausgeschaltet?
Das WLAN erzeugst du ja selber. Damit hat dein Anbieter nichts zu tun.
Router neu starten hilft sehr oft. Alternativ musst du eben ein Kabel legen bis das Problem behoben ist.
Wlan, stöpsel dein Kabel an, schon sollte es funzen.
hatte ich die Tage auch, Schläppi aus – und wieder eingeschaltet, kann funktionieren.
oder zieh mal den Stecker vom Router. ne Minute sollte reichen. dann abwarten