Pferd nach Polen bringen Grenze Dokumente?

Ich möchte mein Pferd demnächst nach Polen zu Bekannten bringen lassen und wollte mal fragen, ob ich irgendwelche Dokumente während der Fahrt brauche im Falle falls wir angehalten werden, damit die nicht denken das Pferd wurde geklaut! Was brauche ich da? Also ich fahre mit dem Auto hinterher und habe seinen Equidenpass dabei(steht aber nicht mein Name drauf). Muss ich extra noch einen Vertrag schreiben?

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pony
3 years ago

du brauchst eine transportgenehmigung. als privatmensch ist die sehr schwer zu bekommen. am besten beauftragt man eine spedition. die haben erfahrung mit den formalitäten.

ist ähnlich aufwendig, wie privat ein auto zu exportieren. du hast nur gerenne und dann fehlt hinterher doch was.

es gibt noch eine andere möglichkeit. die ist aber illegal.

StRiW
3 years ago

Kennzeichnung

Pferde in der EU müssen in jedem Fall identifiziert sein, das heißt:

  • sie müssen entweder mit einem Transponder versehen und oder alternativ gekennzeichnet sein
  • es muss für sie ein Pferdepass ausgestellt worden sein
  • Sie müssen in die dezentrale Pferdedatenbank der den Pferdepass ausstellenden Organisation eingetragen sein.(Das ist bei alten Pässen nicht immer so.)

Verfahren zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Pferden

Unterschieden werden Verfahren für registrierte und für nicht registrierte Equiden.

Registrierte Equiden sind Pferde, für die ein vollständiger Pferdepass mit allen 10 Anhängen ausgestellt wurde, die in ihrem im Pferdepass als registrierte Pferde bezeichnet werden und die entweder registrierte Turnierpferde eines internationalen Sportverbandes und oder registrierte Zuchtpferde (d.h. gezüchtete Pferde die in einem Zuchtbuch eines zugelassenen Pferdezuchtverbandes) sind. Nicht alle Zuchtverbände sind in der EU zugelassen.

Als nicht registrierte Pferde gelten alle anderen Pferde, in den Vorschriften zumeist „Zucht- und Nutzpferde“ genannt.

Aus veterinärbehördlicher Sicht gibt es beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Pferden drei unterschiedlich anzuwendende Verfahren, und zwar

  • das Verbringen von nicht registrierten Pferden
  • das Verbringen von registrierten Pferden, die für den Handel bestimmt sind
  • das Verbringen von registrierten Pferden, die vorübergehend verbracht werden und die nicht für den Handel bestimmt sind.

Den Rest sprengt das Forum dementsprechend, Kurzform:

Wird ein Gesundheitszeugnis benötigt ggf. nicht älter als 48 Stunden, ein registrierter Epass.

Anmelden des Transportes und des Einlangen des Transportes nicht vergessen.

Kaufvertrag und Eigentumsnachweis muss vorhanden sein.

Dahika
3 years ago
Reply to  StRiW

aha…und kannst du das Juristendeutsch jetzt noch mal in normales Deutsch übersetzen?

StRiW
3 years ago
Reply to  Dahika

Je nach Pferd, Pass, Zweck des Exports und Eigenschaften des Exporteurs unterscheidet sich die Anforderung erheblich.

Bestimmt wird dies durch diverse Tiertransportrichtlinien und jeweiligen Durchführungsvorschriften.

StRiW
3 years ago

Nicht unbedingt! Im Zweifel beim Anwalt für Eurorecht, Im und Export.

Dahika
3 years ago

das kann man aber sicher beim AmtsTA erfahren.