Pferd führen auf Gehweg?
hallo, ich hätte da eine Frage. Neben dem Stall von meinem Pferd steht gibt es eine Art Gehweg. Dieser Weg ist komplett von Bäumen umfasst, so wie ein normaler Waldweg. Dieser Weg ist geteert und führt damit ins nächste Dorf. Ist es für mich als führende Person des Pferdes verboten auf diesem Weg zu gehen? Meine Frage stellst dich aus diesem Grunde, da ich eben diesen Weg nicht zum ersten Mal gegangen bin und mich ein unfreundlicher Jogger angeschrieben hat dass ich etwas verbotenes tun würde. Liebe Grüße und schönen Abend
Als Reiter zählst du als einspuriges, unmotorisiertes Fahrzeug und musst die Straße oder den Radweg benutzen.
Wenn du führst, zählst du als Fußgänger und musst den Gehweg benutzen.
Wenn es ein geteilter Fuß- und Radweg ist, musst du da also so oder so drauf.
Laut StVO und Waldgesetz
Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Fuß-, Wander- und Radwegen ist Reiten tabu.
Reiten ist dem Führen gleichgestellt.
Nein, außer dort steht ein Verbots Schild.
Ein Pferd gart auf Gehwegen die 3 m breit sind, geführt, und auf Autostraßen geritten werden, wenn keine gesondertes Verbotsschild dies verbietet. Wenn es ein ausschließlicher Radweg ist, darf das Pferd nicht drauf.
Und wie weiß ich wie breit ein Fußgänger weg ist
Niemand etwa, dass du einen Meterstab dabei hast. Es geht einfach darum, dass man gut aneinander vorbeikommt, ohne dass das Pferd oder jemand, der entgegen kommt, vom Weg abweichen muß, um sich vor dem Pferd „zu retten„
Okay.
Nein, ich denke nicht. Solange kein Verbotsschild den Weg kennzeichnet ist die Wahrscheinlichkeit gering.
Ebenfalls schönen Abend
Die STVO macht keinen Unterschied zwischen einem geführten Pferd und ein Pferd was geritten wird. Also müsstest du auf der Straße führen
Aber der Weg hat keine Straße, es gibt eine stark befahrene Straße dort hin, aber das will ich nicht riskieren. Das heißt dass ich garnicht mehr diesen Weg gehen darf?
Sicherheitshalber würde ich den Gehweg benutzen, wenn es niemanden stört. Achte nur darauf dass das Pferd nicht äpelt
Das ist ein Irrtum. Fuhren darfst du das Pferd auf dem Gehweg, genauso wie du dort ein Fahrrad schieben darfst. „Achtgeben, dass das Pferd nicht äppelt“ , weißt du selbst, geht nicht. Man muß den Dreck aber eben schnellstens wieder beseitigen.
Doch, tut sie.
Als Reiter zählst du als einspuriges, unmotorisiertes Fahrzeug und musst die Straße oder den Radweg benutzen.
Naja. Es haben aber mehrer Versicherungen hingewiesen, dass man wenn man Führt dem Reiter gleichgestellt ist.
Den Radweg darf man mit Pferd nicht benutzen.
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/pferde-strassenverkehr/
Hatte mal einen Link, aber finde ihn nicht mehr
Mag ja sein, aber hast du dafür eine Quelle?
Ich glaub nämlich eher, dass der Reiter sowohl beim führen als auch beim reiten gleichermaßen dafür sorgen können muss, dass das Pferd keine Gefahr darstellt. Daher die Gleichstellung bei der Zäumung. Hat aber mit der rechtlichen Geschichte nichts zu tun.
Es ging hier mal um eine Frage wie man das Pferd zu Zäumen hat, wenn man es spazieren führt im Straßenverkehr. Und da habe ich bei Artikel gelesen, dass eben das Führen dem Reiten gleichgestellt ist also die STVO da keinen unterschied macht und viele Versicherungen daher die gleiche Zäumung vorschreiben wie die, die man zum reiten nimmt
Hast du einen Link? Oder von welchen “mehrere Versicherungen” sprichst du?