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McPresley
1 month ago

Nein, 2 Jahre Führerscheinbesitz sind Voraussetzung laut Serviceportal der Stadt Berlin.

Mindestalter

21 Jahre,

19 Jahre für Krankenkraftwagen

Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung)

für Krankenkraftwagen: 1 Jahr

Der Vorbesitz gilt nur aufgrund einer deutschen Fahrerlaubnis, einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in Anlage 11 FeV genannt ist.

Hauptwohnsitz in Berlin

Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Nachweis der Fachkunde

Für die Anträge auf Ersterteilung / Neuerteilung einer FzF für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr bedarf es ab 02.08.2021 -neben den bisher notwendigen Unterlagen- eines „Nachweises der Fachkunde“.