neue Check-up Untersuchung bei Wechsel der Krankenkasse?
Eine Check-Up Untersuchung ist ja glaub ich nur alle 3 Jahre vorgesehen von der Krankenkasse, was ist aber wenn man diese wechselt? Hat man unabhängig der 3 Jahres Frist, dann sofort wieder neuen Anspruch durch die neue KK?
Nein. Es gelten die Bestimmungen des GBA.
Manche Beratungen/Untersuchungen werden nur einmalig im Leben von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, bei Wechsel der Krankenkasse ist eine erneute Abrechnung nicht möglich.