Nebenkostenabrechnung jobcenter?

Mal ne frage ich wohne seit 2019 alleine und habe 2019 das ganze jahr Vollzeit gearbeitet. Das heißt ich habe die Kosten der Unterkunft selbst gezahlt. 2020 habe ich 8 monate alg1 bezogen. Und 2021 4 monate vollzeit wieder. Kann das Jobcenter die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2019 und 2020 und 2021 von mir verlangen also muss ich das zurückzahlen oder ist das schon verjährt?

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isomatte
1 year ago

Wenn Du für diese Zeiträume auch noch eine Aufstockung vom Jobcenter erhalten hast dann ja.

Es kommt nicht darauf an ob man die KDU – Kosten der Unterkunft selber gezahlt hat oder das Jobcenter, entscheidend ist, ob man vom Jobcenter noch eine Aufstockung erhalten hat und die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung des Grundbedarfs voll berücksichtigt wurden oder nicht.

Wenn nicht, weil die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind und die Übergangszeit verstrichen war, in der das Jobcenter auch unangemessene Kosten anerkennt und bei Bedarf voll gezahlt hat, man also den Differenzbetrag selber zugezahlt hat, dann kann man die eigene Zuzahlung erst einmal von einem BK – Guthaben abziehen.