Nahtlosigkeitsreglung-Arbeitlosengeld 1 – Kündigung?

Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

Ich bin seit Mai 2022 durchgehend krankgeschrieben, wurde nun ausgesteuert und habe von der Agentur für Arbeit bereits den Bescheid über das monatliche Entgeld bekommen. Ich bin noch angestellt und befinde mir zur Zeit im Hamburger Modell.

jetzt zur Frage:

was passiert sollte ich gekündigt werden oder sollte ich kündigen?

erhalte ich weiter mein Geld nach ALG 1 da ich weiterhin noch krankgeschrieben bin oder würde dieses entfallen, solle ich diejenige sein die kündigt? Und von wem sollte ich dann geld bekommen??

bin total verzweifelt und hoffe ihr könnt mir helfen.

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DerHans
1 year ago

Wenn du selbst kündigst, bekommst du auch in diesem Fall eine Sperre von 12 Wochen, weil du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst herbei geführt hast.

DerHans
1 year ago
Reply to  Ludi12

Natürlich lässt man dich nicht verhungern. Trotzdem darfst du deinen Arbeitsplatz nicht selbst kündigen. Wenn du bereits ausgesteuert wurdest wurde dir doch sicher schon angeraten, eine EM-Rente zu beantragen. DANN kannst du immer noch kündigen.

DerHans
1 year ago

In der Reha wird dann auch geprüft, ob du Anspruch auf EM-Rente hast. Den Antrag stellt man aber normaler 3 Monate BEVOR das Krankengeld ausläuft.