Nach Geburt Beschäftigungsverbot?
Hallo hat sich schon mal jemand nach der Geburt ein Beschäftigunsverbot geholt?
und weiß jemand wie das mit dem mutterschaftsgeld abläuft?
Hallo hat sich schon mal jemand nach der Geburt ein Beschäftigunsverbot geholt?
und weiß jemand wie das mit dem mutterschaftsgeld abläuft?
Hallo, ich habe heute früh nach meinen Tagen die Pille wieder ganz normal und ordentlich genommen. Allerdings habe ich im Laufe des Abend heute wieder angefangen zu bluten!Eine Art blutung (Zwischenblutung oder so) hatte ich aber bereits schon 1-2Wochen vor meinen Tagen. Was kann ich am besten dagegen tun ?
Hallo bin ziemlich ratlos und mache mir Sorgen. Erstes Ultraschall war in Ordnung, Schwangerschaft würde bestätigt noch kein Herzschlag . Beim zweiten Ultraschall (ET 10.01.2025) also befindet ich mich in der 8 SSW ( 7+2/3) Untersuchung fand am 24. 05. Statt war kein Herzschlag zu sehen.. mache mir riesige sorgen. Füge anbei ein Bild hinzu….
Bin seit fast 10 Tagen überfällig 🙁
Halllooo ich habe heute früh einen Schwangerschaftstest mit meinem Morgen Urin gemacht und habe mich in der Verpackungsbeilage verlesen ich habe gelesen 5 Sek statt 20sek und habe ihn dann auch nur 5 Sekunden rein gehalten und ihn abgelegt das Ergebnis war innerhalb von 1 Minute zu sehen und er war negativ. ich verstehe das…
Hey, gerade beim Toilettengang in der Binde entdeckt. Was ist das ? periode war schon letzte Woche. Gewebestück ?
Hallo, meine Tochter wird 8 Monate alt. Sie bewegt sich mit den Armen und Händen fort nach vorne. Die Beine stützt sie auch ab, aber das eine Bein kommt einfach nicht hinterher, dann fällt sie wieder auf dem Bauch und meckert Wie kann man helfen?
Beschäftigungsverbote werden bei Gefährdung der Gesundheit der werdenden Mutter am Arbeitsplatz ausgesprochen und sonst nur wenn eine MELDEPFLICHTIGE Krankheit vorliegt.
Nach der Geburt ist eine Frau 8 Wochen in Mutterschutz, danach darf sie Elternzeit beantragen oder wieder arbeiten gehen.
Nach der Geburt muss man kein Beschäftigungsverbot “holen”, sondern hat es ganz automatisch für acht Wochen.
Das regelt das Mutterschutzgesetz.
Nein das ist jetzt neu das man sich nach der geburt für weitere 6 monate ein beschäftigungsverbot holen kann
Nicht in Deutschland.
Längere Fristen als 8 Wochen gibt es nur bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten.
Danach kann man Elternzeit nehmen, das ist aber etwas anderes als ein Beschäftigungsverbot.
Dann soll er dir sagen, wo diese Rechtsgrundlage zu finden ist, die gibt es nicht.
Doch, eben schon.
Ich hab keinen link, das hat mir mein betriebsarzt gesagt
Hättest du mal einen link wo das mit den 6 Monaten bv steht?
Nein eben nicht.
Nein.
Was ich oben ausgeführt habe, ist die aktuell geltende Rechtslage.
Das ist aber NEU das man nach geburt für weitere 6 monate ein beschäftigungsverbot sich holen kann!
Ich kenne die entsprechenden Gesetze.
VOR der Geburt kann der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der den Arbeitsschutzrichtlinien für Schwangere entspricht.
Ebenso kann der behandelnde Arzt VOR der Geburt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
NACH der Geburt kann höchstens noch der Absatz 2 greifen: Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.
Kurz gesagt: es gilt nur dann, wenn durch die Beschäftigung ein Gesundheitsrisiko durch eine unverantwortbare Gefährdung für die Mutter (oder ihr Kind) bestehen würde.
Dann und NUR dann hätte die Frau auch Anspruch auf Mutterschutzlohn (für die Beantragung gilt das Gleiche wie in der Schwangerschaft).
Ansonsten gibt es für die Frau eine ganz normale Krankschreibung.
Doch eben schon, du weist aber auch das mutterschutz und beschäftigungsverbot zwei verschiedene sachen sind?
Ja ich hab mich darüber informiert du musstest bei dem Arbeitgeber, wo du arbeitest angeben und beantragen und wegen die Mutterschutz Geld zum Amt
Also man muss trotzdem Mutterschaftsgeld beantragen?
Nein. Während eines Beschäftigungsverbotes gibt es Mutterschutzlohn. Und den gibt’s nicht “vom Amt”, sondern vom Arbeitgeber.
Ein Beschäftigungsverbot wird auch nicht beantragt, sondern vom AG oder vom Arzt ausgesprochen.