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sammyok
1 year ago

Beschäftigungsverbote werden bei Gefährdung der Gesundheit der werdenden Mutter am Arbeitsplatz ausgesprochen und sonst nur wenn eine MELDEPFLICHTIGE Krankheit vorliegt.

Nach der Geburt ist eine Frau 8 Wochen in Mutterschutz, danach darf sie Elternzeit beantragen oder wieder arbeiten gehen.

Elli113
1 year ago

Nach der Geburt muss man kein Beschäftigungsverbot “holen”, sondern hat es ganz automatisch für acht Wochen.

Das regelt das Mutterschutzgesetz.

Elli113
1 year ago
Reply to  Juliaaa20

Nicht in Deutschland.

Längere Fristen als 8 Wochen gibt es nur bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten.

Danach kann man Elternzeit nehmen, das ist aber etwas anderes als ein Beschäftigungsverbot.

sassenach4u
1 year ago

Dann soll er dir sagen, wo diese Rechtsgrundlage zu finden ist, die gibt es nicht.

Elli113
1 year ago

Doch, eben schon.

rosebud85
1 year ago

Hättest du mal einen link wo das mit den 6 Monaten bv steht?

Elli113
1 year ago

Nein.

Was ich oben ausgeführt habe, ist die aktuell geltende Rechtslage.

Elli113
1 year ago

Ich kenne die entsprechenden Gesetze.

VOR der Geburt kann der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der den Arbeitsschutzrichtlinien für Schwangere entspricht.

Ebenso kann der behandelnde Arzt VOR der Geburt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

NACH der Geburt kann höchstens noch der Absatz 2 greifen: Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.

Kurz gesagt: es gilt nur dann, wenn durch die Beschäftigung ein Gesundheitsrisiko durch eine unverantwortbare Gefährdung für die Mutter (oder ihr Kind) bestehen würde.

Dann und NUR dann hätte die Frau auch Anspruch auf Mutterschutzlohn (für die Beantragung gilt das Gleiche wie in der Schwangerschaft).

Ansonsten gibt es für die Frau eine ganz normale Krankschreibung.

NackteNudistinW
1 year ago

Ja ich hab mich darüber informiert du musstest bei dem Arbeitgeber, wo du arbeitest angeben und beantragen und wegen die Mutterschutz Geld zum Amt

Elli113
1 year ago

Nein. Während eines Beschäftigungsverbotes gibt es Mutterschutzlohn. Und den gibt’s nicht “vom Amt”, sondern vom Arbeitgeber.

Ein Beschäftigungsverbot wird auch nicht beantragt, sondern vom AG oder vom Arzt ausgesprochen.