Müssen Erben von Aktien und ETFs Kursgewinne versteuern (als Differenz von Kaufkurs und Kurs am Todestag)?

Ich rede jetzt NICHT von Erbschaftssteuer auf Vermögen über den Freibeträgen, sondern von “kleinen” Aktien-Depots. Unterstellt das Finanzamt speziell bei Aktien und ETFs einen (fiktiven) Verkauf dieser Wertpapiere am Todestag, um möglichst schnell an die Abgeltungssteuer zu kommen?
Also nehmen wir mal an, Erblasser hat in 2015 zu einem Kurs von 10 Euro je Aktie 500 Stück gekauft. Und am Todestag ist der Kurs dann 20 Euro je Aktie.
Erhält dann der Erbe die 500 Aktien

A. auch mit einem Kaufkurs von 10 Euro in sein Depot, OHNE Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn zahlen zu müssen?

ODER

B. mit einem Kaufkurs von 20 Euro in sein Depot, und es werden 1250 Euro Kapitalertragssteuer ( zzgl. Soli) fällig zur Zahlung ans Finanzamt, auch wenn der Erbe alle Aktien und ETFs behält ?

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Velbert2
3 months ago

Keine Kursgewinne, sondern den Wert des Sterbedatums.

Huflattich
3 months ago

Der Kurs des Todestages zählt, weder Verluste noch Gewinne finden da meines Wissens nach eine Berücksichtigung.

PandaMii123
3 months ago

Weder A noch B.

Der Erbe erhalt einfach die Aktien .

Und bei der Erbschaft wird dann einfach der Wert am Todestag angegeben.

Und damit dann die Erbschaftssteuer berechnet, ob etwas bezahlt werden muss.

Bei einer Einkommensteuererklärung braucht der Erbe es erst versteuern, wenn er die Aktien mit Gewinn verkauft. Muss er ja aber nicht, wenn er nicht will.

steefi
3 months ago

Ich denke der Erbe bekommt Das, das die Wertpapiere am Todestag wert sind und das ist der Kurswert abzüglich der Steuern.

hilflos99
3 months ago
Reply to  steefi

nein, der Erbe bekommt die Aktien und nicht das was sie wert sind