Muss mich mein Arbeitgeber in der ausbildung für eine Probearbeit freistellen?

Ich mache zurzeit eine Ausbildung 3 Jahr und habe mich schon beworben. Jetzt kam es tu einem Bewerbungsgespräch und einer Probearbeit.

Allerdings werde ich von meiner Ausbildung aus nicht freigestellt und müsste das jetzt in meinem Urlaub machen?

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8 months ago
Anson12
8 months ago

Das entscheidet dein Betrieb und normalerweise ist das nicht die Pflicht, dich für Probearbeit bezahlt freizustellen

berlina76
8 months ago

Der AG muss sofern er dich nicht übernehmen will dich bei der Arbeitssuche unterstützen und dich für Vorstellungsgespräche und Probetage freistellen. Allerdings zu deinen Lasten, d.h. Überstundenabbau, Urlaub und ggf auch freistellung ohne Bezahlung.

Vanaheim
8 months ago

Korrekt.

Dein Ausbildungsbetrieb muß Dich nicht freistellen für Probearbeiten in anderen Betrieben. Nimm also Deinen Urlaub.

berlina76
8 months ago
Reply to  Lara17899

Freistellung ja, aber nicht bezahlt. Wenn du keinen Urlaub mehr hast, kannst du unbezahlte Freistellung beantragen.

AthenaVER
8 months ago

Ja, das ist die einfachste Lösung

odine
8 months ago

Ja, das musst du wohl.

DerHans
8 months ago

Der jetzige Betrieb muss dich keineswegs dafür frei stellen, bei einem anderen Unternehmen einen probearbeitstag zu leisten. Dafür hättest du dir Urlaub aufsparen müssen oder vorher Überstunden aufbauen.

Probearbeit ist sowieso ein Unding, in einer neuen Stelle kann man ja ohne weiteres vertraglich ein halbes JAHR Probezeit vereinbaren. Wieso soll ein Bewerber erst einmal dort arbeiten (womöglich kostenlos)?