Muss man Ware noch verkaufen, wenn der Käufer nicht zum Termin kommt?

Wenn ich etwas über eBay Kleinanzeigen verkaufe und eine Abholung um eine bestimmte Uhrzeit festgelegt ist, der Käufer aber einfach nicht kommt – bin ich dann noch verpflichtet, die Ware an ihn zu verkaufen, wenn er sie wann anders holen wollen würde?

Denn theoretisch ist die Uhrzeit ja eine im Kaufvertrag festgelegte Bedingung.

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haikoko
1 year ago

Der Kaufvertrag besteht weiter.

Du kannst jetzt schriftlich den Käufer in Verzug setzen und ihm mitteilen, dass Du die Abholung und Zahlung bis zum xxx erwartest, anderenfalls Du den Vertrag als gelöst betrachtest.

haikoko
1 year ago
Reply to  Clemony

Danke für den Stern.

haikoko
1 year ago
Reply to  Clemony

Ich würde 8 – 10 Tage geben.

tinalisatina
1 year ago

Wenn im Vertrag steht, dass die Ware anderweitig verkauft wird, wenn der Käufer nicht erscheint, dann ja. Wenn nicht, dann besteht der Vertrag weiter.

Siehe 2. Absatz

tinalisatina
1 year ago
Reply to  Clemony

Nein, nicht so einfach, “weil man keine Lust hat”. Du kannst ihm, wie gesagt, die Frist setzen. Und Du kannst, das würde ich wahrscheinlich machen, wenn er dann wirklich noch kommen will, zu dem Zeitpunkt nicht da sein 😉 Kann ja mal passieren.

Im allgemeinen kannst Du davon ausgehen, dass er, wenn er nicht gekommen ist, die Sachen auch nicht haben will. Aber wie gesagt … Der Vertrag besteht immer noch. Könnte sogar eine Falle sein!

diewoelfin0815
1 year ago

Denn theoretisch ist die Uhrzeit ja eine im Kaufvertrag festgelegte Bedingung.

Im Vertrag steht also drin, dass der Artikel bis zum Zeitpunkt X abgeholt werden muss und ansonsten der Vertrag hinfällig ist?

diewoelfin0815
1 year ago
Reply to  Clemony

Wenn im Vertrag nichts in puncto “Abholung spätestens am/um …” steht, dann verstößt er auch gegen keine Vertragsbedingung.

Eine normale Terminabsprache zur Abholung, die nicht eingehalten wird, berechtigt noch lange nicht zum sofortigen Vertragswiderruf.

Du musst ihm erst eine konkrete Frist setzen (z.B. in zwei Wochen = XX.11.2023) und dabei dann auch gleich darauf hinweisen, dass Du bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktrittst.

LottoOtto99
1 year ago

Natürlich nicht.

LottoOtto99
1 year ago
Reply to  Clemony

Doch.

Caila
1 year ago

Natürlich nicht.

Das liegt in der Kulanz des Verkäufers.

Da es jedem mal passieren kann das man was vergisst würde ich eine 2. Chance geben. Aber nur Eine. Und nur wenn der Käufer nett ist.