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siola55
11 months ago

Kündigen nicht, aber die Fahrzeugveräußerung sollte gemeldet werden:

Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Die Rückerstattung der zuviel bezahlten Prämie wird dadurch auch beschleunigt, da der Versicherer sonst wartet, bis evtl. ein Folgefahrzeug versichert wird.

Plaritma
11 months ago

Ich rufe da immer an oder sende ein Fax, dass ich das Fahrzeug abgemeldet habe.

Kündigen muss man nicht. Aber mitteilen wäre gut.

nobodyathome
11 months ago

Mit abmelden des Autos wird die Versicherung automatisch beendet