Muss man die Nutzung einer Wiese umschreiben lassen, wenn man die Fläche aufforstet?
Von meiner Großmutter hab ich ein Gartengrundstück geerbt, das direkt am Wald liegt und schon teilweise bewaldet ist. War ursprünglich mal eine Obstwiese mit Äpfel und Kirschbäumen. Da das ein Nordhang ist, und man nicht wirklich was damit anfängt, hatte ich die Überlegung, ob ich das auf der restliche Fläche noch aufforste und für Feuerholz nutze.
Jetzt ist die Frage, wenn ich dort einen Wald aufforste, muss ich dann die Gemeinde darüber informieren? Bzw. muss dann die Nutzung der Fläche anders eingetragen werden. Allgemein, muss ich etwas beachten und wenn ja was?
Schon mal Danke im Voraus 🙂
Na – du hast eine Frage gestellt- bist aber mit den Antworten nicht zufrieden. Der Waldexperte wird hoffentlich zustimmen, wenn ich in den Raum stelle, dass man durchaus den Unterschied erkennt zwischen
a) Wildwuchs – der zwangsläufig entsteht, wenn sich niemand um die Fläche kümmert oder
b) einer gezielter Aufforstung. Hier nehme ich mal an das Feuerholz soll für deine Kinder/ Enkel sein und nur für den Eigengebrauch.
10 m von der Grenze musst du meines Wissens weg bleiben um nicht direkt mit den Nachbarn in den Klinsch zu kommen, die ihre Fläche noch als Garten/Grünlandfläche nutzen. Kann aber auch nach jeweiligen Landesrecht oder kommunalen Vorschriften unterschiedlich sein.
Das muß in der Regel genehmigt werden, darf man also nicht einfach so. Die Genehmigung bekommt man aber in der Regel auch.
Für eine Aufforstung von Flächen, die bisher nicht Wald sind, brauchst du eine Genehmigung!
Steht im Waldgesetz deines Bundeslands. Ohne Genehmigung kann es teuer sein: “Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig … ohne Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 aufforstet…”
Und sei dir gewiss, das kommt raus und wenn dich ein böser Nachbar anzeigt… (die Nachbarn müssen nämlich zustimmen, wenn dort z. B. Häuser stehen bzw. im sog. Baumfallbereich um diese bekommst du keine Genehmigung…)
Er könnte aber auch einfach heimische Gehölze aussäen ( so nebenbei) und es so zu einem sich spontan entwickeltem Wald (sogenannte § 5 – Fläche Bundesbaugesetz ) machen.
Saat unterliegt auch der Erstaufforstungs- Genehmigungspflicht!
(Und jaaa ich kenne solche “Naturverjüngung” im Meterverband auch…)
In Ortslage kann das aber nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche Nachsicht ziehen …
Hallo!
Sehr interessante Frage! Ich bin gelernter Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Habe viele Jahre im Liegenschafts- bzw. Grundstücksamt in meiner Stadtverwaltung gearbeitet.
Mal abgesehen davon, was Du darfst oder nicht, kann ich Dir nur empfehlen, mal in Deiner zuständigen Verwaltung zu fragen, wie das Grundstück im Flächennutzungsplan oder B-Plan ausgewiesen ist. Die Leute in der Verwaltung können dir auch sagen, was, wie und überhaupt Du irgendwas anbauen darfst.
Frage einfach mal.
LG Doozer
Ich will halt keine schlafenden Hunde wecken. Das hat dort bis dato auch Niemanden interessiert. Die Nachbargrundstücke sind noch bewaldeter als das von mir. Der Wald holt sich eben die Fläche wieder zurück…
Und theoretisch müsste man viel. Auch jetzt bei Corona, aber wo ist das Personal, das alles kontrolliert? Dumm stellen hilft oft. Sind eh nur Buchen und Eichen, die dort sowieso schon wachsen, die ich dort pflanzen würde.
Normalerweise ist ne Forstfläche was anderes als ne Nutzfläche. Aber ich würde dazu einfach Mal das zuständige Forstamt fragen, da der Wald ja sowieso gleich nebendran liegt.
Evtl kannst du frech sein und es denen noch verpachten.
Nachfragen hilft immer. Die Hunde wecken oft schon die Nachbarn.
Setze dich dazu mit dem Forstamt in Verbindung. Es bedarf einer Genehmigung.
Das ist das letzte, was ich machen werde. Ich will doch keine schlafenden Hunde wecken. Die Nachbargrundstücke sind nahezu komplett bewaldet, und da hat es bis jetzt auch Niemanden interessiert. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Die Stadt sagt mir in 40 Jahren, dass ich das Grundstück räumen muss, und ich stell mich dumm und sage, dass ich das nicht gewusst habe…