Muss ich Unterhalt für die Frau bezahlen (Österreich)?

Hallo ich wollte fragen aus Interesse wie ist das denn falls ich mal ein one night stand gehabt haben sollte und eine Frau geschwängert hätte mir ist klar dass ich für das Kind monatlich etwas bezahlen muss aber wie ist das dann nachher mit der Mutter wenn die nicht arbeiten gehen will oder so Bzw eine faule ist ? Muss ich dann was bezahlen obwohl ich nicht mit der verheiratet war und nicht zusammen gewohnt habe oder so ?

(2 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
13 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kessie1
5 months ago

Nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen.

Abgezogen werden die durch die Sozialversicherung gedeckten Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder Urteil festgestellt ist.

Wird der Betrag nicht freiwillig bezahlt, kann er mittels Klage bei dem für den Wohnort des Vaters zuständigen Bezirksgericht geltend gemacht werden. Dieser Unterhaltsanspruch verjährt drei Jahre nach der Geburt des Kindes.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580009.html#partner

spongebob1347
5 months ago

Hey!

Auch wenn das Kind nicht geplant war, so hat auch bei einem ONS der Vater des Kindes vor dem Gesetz alle üblichen Pflichten, wie z.B. Kindesunterhalt. Denn rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob das Kind in einer Beziehung oder bei einem One Night Stand gezeugt wurde.

Quelle: Google (der Link wurde gesperrt).

lg

fallenstelle320
5 months ago

das betrifft deutsches recht

fallenstelle320
5 months ago

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580009.html

erkundige dich auf österreichischen seiten. in deutschland müsstest du mind. bis 3. geburtstag des kindes auch unterhalt für die km zahlen

Sonnenschein944
5 months ago

Wo ist jetzt das Problem sich nicht als Vater bekennen zu wollen – ein Gentest behoerdlich angeordnet kann Klarheit bringen – ein gemeinsames Kind ist eine Bereicherung fuer beide.

Wenn es nicht das eigene Kind ist, stellst du dir die Frage auf Treue und ob sie die richtige ist, bei haeufig wechselnden Partnern …

Gorkon193
5 months ago

Meine Güte, natürlich musst du 3 J. Unterhalt an die Mutter zahlen…fürs Kind sowieso bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Was denkst du dir eigentlich, popp……(ohne auch noch?) und frau soll sehen wo sie bleibt?

habakuk63
5 months ago

Solange ihr nicht verheiratet wart, solange hat die Frau keinen Anspruch auf Unterhalt für sich.

Kessie1
5 months ago
Reply to  habakuk63

Das stimmt nicht!

Stichwort: Betreuungsunterhalt.

Kessie1
5 months ago
Reply to  Kessie1

Wobei der in Österreich sehr gering ausfällt.

habakuk63
5 months ago
Reply to  Kessie1

Stimmt, solange das Kind unter drei ist. Wieder etwas dazugelernt.

Kessie1
5 months ago

In D mindestens 3 Jahre, in Ö scheinbar nur 6 Wochen nach der Geburt.