Muss ich Unterhalt für die Frau bezahlen (Österreich)?
Hallo ich wollte fragen aus Interesse wie ist das denn falls ich mal ein one night stand gehabt haben sollte und eine Frau geschwängert hätte mir ist klar dass ich für das Kind monatlich etwas bezahlen muss aber wie ist das dann nachher mit der Mutter wenn die nicht arbeiten gehen will oder so Bzw eine faule ist ? Muss ich dann was bezahlen obwohl ich nicht mit der verheiratet war und nicht zusammen gewohnt habe oder so ?
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580009.html#partner
Hey!
Auch wenn das Kind nicht geplant war, so hat auch bei einem ONS der Vater des Kindes vor dem Gesetz alle üblichen Pflichten, wie z.B. Kindesunterhalt. Denn rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied, ob das Kind in einer Beziehung oder bei einem One Night Stand gezeugt wurde.
Quelle: Google (der Link wurde gesperrt).
lg
Ja das ist mir schon klar dass ich für das Kind was bezahlen müsste wie würde es aber ausschauen wenn die Mutter des Kindes zb nicht arbeiten geht müsste ich dann auch Unterhalt für die Frau bezahlen ? Lg
Schau mal hier: https://www.unterhalt.com/aktuelles/unterhalt-zahlen-nach-one-night-stand.html
lg
das betrifft deutsches recht
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580009.html
erkundige dich auf österreichischen seiten. in deutschland müsstest du mind. bis 3. geburtstag des kindes auch unterhalt für die km zahlen
Wo ist jetzt das Problem sich nicht als Vater bekennen zu wollen – ein Gentest behoerdlich angeordnet kann Klarheit bringen – ein gemeinsames Kind ist eine Bereicherung fuer beide.
Wenn es nicht das eigene Kind ist, stellst du dir die Frage auf Treue und ob sie die richtige ist, bei haeufig wechselnden Partnern …
Meine Güte, natürlich musst du 3 J. Unterhalt an die Mutter zahlen…fürs Kind sowieso bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Was denkst du dir eigentlich, popp……(ohne auch noch?) und frau soll sehen wo sie bleibt?
Solange ihr nicht verheiratet wart, solange hat die Frau keinen Anspruch auf Unterhalt für sich.
Das stimmt nicht!
Stichwort: Betreuungsunterhalt.
Wobei der in Österreich sehr gering ausfällt.
Stimmt, solange das Kind unter drei ist. Wieder etwas dazugelernt.
In D mindestens 3 Jahre, in Ö scheinbar nur 6 Wochen nach der Geburt.