Muss ich den Vermieter nach Auszug zum Vermessen in die alte, noch gemietete Wohnung lassen?
Hallo,
wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und nun schon in einer neuen.
Der alte Vermieter will uns trotz Schlange stehender Nachmiete-Kandidaten nicht vor vertraglichem Ende aus dem Mietverhältnis lassen. Ist natürlich sein Recht, muss man akzeptieren. Dann habe ich von ihm selbst gehört, dass er alle alten Fenster ersetzen will, also fast alle in der Wohnung und die Böden machen lässt, das macht beides richtig Dreck. Daher haben wir gefragt, ob es dann nicht sinnvoller wäre, dass wir vorher nicht malern bzw nur in den Zimmern ohne größere Arbeiten und ihm einen Anteil an den Malerkosten zahlen, denn danach muss ohnehin wieder gemalert werden, so hat es der beauftragte Handwerker sehr klar formuliert. Der Vermieter wollte sich diesl. mit der auch in der Vergangenheit wenig kooperativen Hausverwaltung beraten, machte erstmal tolle Vorschläge wie die Übernahme der Malerkosten durch die Kaution. Als wenn das für uns irgendein Vorteil wäre.
Natürlich nun die Reaktion: Bitte alles malern. Und er wolle gerne in den nächsten Tagen in die Wohnung, um etwas zu vermessen, fast zwei Monate vor Mietende.
Mein Impuls ist nun, ihm mitzuteilen, dass wir unseren Verpflichtungen natürlich nachkommen, dass wir aber bis zum MIetende niemanden in die Wohnung lassen bzw. einen Termin nicht einrichten können. Wir waren immer zuverlässige, gut integrierte Mieter, haben auf berechtigte MIetminderungen z. B. bei Dachgeschoßausbau verzichtet und nun gibt es keinerlei Entgegenkommen, enttäuschend.
Muss ich den Vermieter wegen des Anlasses in die Wohnung lassen und dafür noch Zeit einrichten, die ich nach Umzug auch nur begrenzt habe ?
So kompliziert ist die Sache eigentlich gar nicht!
Das Wichtigste in Kürze?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Damit ist das Besichtigungsrecht des Vermieters doch begründet.
Das Aufmaß für die Fenster macht garantiert ein Fachmann und nicht der Vermieter.
Zwischen Fenster-Firma und dem Vermieter kommt ein Werkvertrag zustand.
Das heißt: Der Auftragnehmer schuldet ein fristgerecht fertig gestelltes Werk, das die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Können die Fenster aufgrund von Fehlern bei der Bemaßung nicht planmäßig montiert werden, trägt der Auftragnehmer die Kosten der Verzögerung.
Vor dem Hintergrund, dass gute Handwerker schwer zu bekommen sind und die Wohnungsnot groß ist, gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, in denen der Gesetzgeber die Persönlichkeitsrechte des Mieters minimal einschränkt hat.
Wenn der Vermieter sein Besichtigungsrecht 3 Tage vorher ankündigt, musst du ihn auch in die Wohnung lassen.
Musterschreiben an Ihren Vermieter:
Du hast ebenfalls das Recht, dem Vermieter Alternativvorschläge zu machen, wenn es zeitlich nicht anderes geht.
Wenn der Vermieter, der Makler oder ein Kaufinteressent überraschend vor der Tür steht und die Wohnung besichtigen möchte, brauchen Sie ihn nicht hereinzulassen. Das Besichtigungsrecht besteht nur, wenn der Besuch mindestens drei Tage vorher schriftlich angemeldet wird.
Unter anderem in folgenden Fällen hat der Vermieter einen Anspruch auf die Besichtigung:
Aber Achtung: Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
Du schreibst:
Daher haben wir gefragt, ob es dann nicht sinnvoller wäre, dass wir vorher nicht malern bzw nur in den Zimmern ohne größere Arbeiten…..
Das ist alles nicht deine Baustelle. Du musst die Wohnung sachgerecht renoviert zurückgeben. Wann du die Schönheitsreparaturen erledigst kannst du selbst entscheiden.
Der Vermieter hingegen entscheidet, in welchem Umfang, wann, welche Arbeiten durch wen ausgeführt werden.
Der Vermieter wollte sich diesl. mit der auch in der Vergangenheit wenig kooperativen Hausverwaltung beraten, machte erstmal tolle Vorschläge wie die Übernahme der Malerkosten durch die Kaution.
Es gibt klare und unmissverständliche Regelungen zur Mietkaution.
Die Mietkaution ist nicht geeignet, um Forderungen des Vermieters (Mietrückstände, Renovierungsarbeiten, usw. ) zu begleichen.
Zweck einer Mietkaution ist es, den Vermieter vor Verlusten schützen, nachdem der Mieter ausgezogen ist.
Das heißt: Die Mietkaution ist eine Sicherheitszahlung, die erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der ehemalige Mieter trotz Anmahnung nicht bezahlt. Etwa eine Nachzahlung aufgrund höherer Verbrauche in der Nebenkostenabrechnung.
Möglich, dass dein Mietvertrag auch unzulässige Klauseln enthält. In diesem Fall brauchst du gar nichts mehr renovieren.
Insbesondere ältere Mietverträge wurden nach der Erweiterung der Verbraucherrechte nicht wie vorgeschrieben an die geänderte Rechtsprechung angepasst und sind deshalb noch genauso unwirksam wie damals.Glück für den Mieter.
Hallo, nun will der Besitzer den Küchenboden in der Zeit erneuern, in der wir noch Miete zahlen.. Gegenangebot ist, dass wir die Küche nicht malern brauchen. Das reicht mir nicht, die Küche ist klein und unser geringstes Thema. Ich muss ihn für das Boden erneuern nicht in die Wohnung lassen, wenn ich das hier richtig verstanden habe, ggf. lasse ich das bei passenderem Angebot .
Das ist korrekt.
Hey Moin Radulescu, Ich bin der Meinung das der Vermieter Euch vorzeitig aus dem Mietvertrag gehen könnt. Voraussetzung ist das Du auch einen Nachmieter hast. Nun kann der Vermieter es auch ablehnen und möchte diese Person nicht als Mieter haben.
Aber er darf das nicht bei jeden sagen sondern den Dritten Nachmieter muß er akzeptieren oder nicht. Aber so kommt Ihr Vorzeitig aus dem Mietvertrag heraus.
Dürfte heute doch kein Problem mehr sein
der Nachfrage.
So habe Ich meine letzte Wohnung weiter gegeben und Vermieter war mit Nachfolger auch einverstanden.
Viel Glück
LG Clown Erni
Dieses Gerücht, dass der Vermieter einem aus dem Vertragsverhältnis lassen muss, wenn man 3 Nachmieter bringt und er einen davon nehmen muss, das hält sich hartnäckig am leben….
Es ist aber falsch! Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, das kann er selbst entscheiden.
Es besteht kein Anspruch auf vorherige Vergragsauflösung. Wenn der Vermieter auf die Einhaltung der Kündigungsfrist besteht, dann muss der Mieter bis zum Ende der Mietzeit weiterhin die Mietkosten bezahlen.
Und wenn du 100 Nachmieter bringen würdest, der Vermieter muss gar nichts!
Hey Moin Tillmann, von wem hast Du denn gehört? Der Vermieter kann Euch doch nicht festhalten. Wir sind in einem freiem Land. Ich sehe noch einmal nach.
Läßt Euch nichts gefallen
LG Clown
Ich habe das Gefühl Die haben Euch einen Bären aufgebrummt.
LG Clown
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ersatzmieter-rechte-und-pflichten-zusammenfassung_idesk_PI17574_LI1539232.html#:~:text=Ein%20Ersatzmieter%2C%20auch%20Nachmieter%20genannt,Mietvereinbarungen%20gegen%C3%BCber%20dem%20Vermieter%20%C3%BCbernimmt.
Viel Glück und Erfolg
LG Clown
Zumutbarkeit des Ersatzmieters
Liegt ein für den Mieter berechtigtes Interesse zur vorzeitigen Vertragsauflösung vor, muss er dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter stellen., Das heißt zum einen, dass der Nachmieter in der Lage sein muss, die Miete bezahlen zu können, zum anderen, dass er sich beispielsweise an die Hausordnung halten wird.
Vielleicht hilft Euch das ja, habe Ich so eben im Netz gefunden.
Ihr seid doch keine Gefangene.
Wehrt Euch
LG Clown
Zuerst würde ich prüfen, ob Schönheitsreparaturen vertraglich korrekt vereinbart sind und ob diese fällig sind.
Zum Ausmessen musst Du den Vermieter oder seinen Beauftragten in die Wohnung lassen. Du musst allerdings nicht jeden Termin akzeptieren
Man könnte hier eine Analogie sehen zu Besichtigungsterminen durch Mietinteressent*innen. Dazu müsstest du dem Vermieter nach ständiger Rechtsprechung auch Gelegenheit(en) einräumen, selbst wenn du noch dort wohnen würdest.
da er in dem Fall einen konkreten grund hat im Rahmen seiner Überprüfungspflichten musst du ihm Zugang gewähren. ber dir steht es durchaus zu ihm einen Termin vorzuschlagen der dir angenehmer ist
Sein konkreter Grund ist Vermessen, damit er im Anschluß nahtlos Modernisierungen umsetzen kann, nicht überprüfen.
warum solltest du den Vermieter in der Zeit bereits in die Wohnung lassen um irgendwelche Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen. Nach Mietende bitte
Er will ja nicht renovieren, sondern nur etwas ausmessen.
Besichtigungen müsste der Mieter auch ermöglichen.
zum Ausmessen muss er keinen reinlassen
Besichtigungen muss er nach Voranmeldung möglich machen.
Mal davon abgesehen, dass das ziemlich unsozial ist, sich so zu verhalten, aber dann Erwartungen an den Vermieter zu stellen und Entgegenkommen fordern…..
Nun, der Vermieter kann auch, falls dadurch irgendwelche Nachteile für ihn entstehen sollten,
(zum Beispiel dass der Handwerker später nicht mehr kann und erst wieder einige Wochen später einen Termin machen kann kann, so dass die Wohnung eine Weile unvermietet leer steht)
die Kosten (Schadenersatz) von der Kaution einbehalten.
Also das wäre sein gutes Recht dir dann die Kautionszahlung zu verweigern, wenn der finanzielle Schaden durch die verursacht worden wäre.
Anspruch hat er jetzt auf Besichtigung und Renovierungsarbeiten etc
Da kannst du dich zwar weigern, aber wie gesagt: Kaution auf wiedersehen….
Manchen kannst du alles vorkauen und trotzdem wollen sie es nicht verstehen….
knapp vorbei ist auch daneben
da bereits gekündigt ist, fällt das raus. kann der Vermieter nach Auszug machen. steht aber nicht zur Debatte
Tja, und da steht halt gleich im ersten Link
Danke, dass du den Nachweis für deinen Irrtum selbst lieferst.
dann glaub mal weiter
dein Internet muss kaputt sein
wohnungsbesichtigung durch vermieter – Suchen
Glaube ich nicht.
im Gesetz
Das steht wo?